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Ratgeber Untervermietung
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Kündigung Wohnung - Verschmutzung des Gartens mit Hundekot
Lässt ein Mieter seinen Hund im Gemeinschaftsgarten eines Hauses frei laufen, und wird der Garten von diesem Hund mit Hundekot verunreinigt, dann können diese Verschmutzungen des Gartens von einem Gericht als gravierende Störung des Hausfriedens gewertet werden.
Vermieter fordert Hundehalter auf, Hundekot vom Rasen des Gartens zu entfernen
In diesem vom Amtsgericht Steinfurt (Az. 4 C 171/08) entschiedenen Fall hatte der Vermieter zunächst gefordert, dass der Hundekot von der Rasenfläche schnell entfernt werden soll, künftig von der Mieterin ein Ausführen des Hundes im Gemeinschaftsgarten zu unterbleiben hätte.
Vermieter weist darauf hin, dass die Erlaubnis zur Hundehaltung widerrufen werden kann
Gleichzeitig wies der Vermieter in seinem Abmahnungsschreiben darauf hin, dass die der Mieterin genehmigte Hundehaltung untersagt bzw. widerrufen werden könne.
Auch wies der Vermieter die Mieterin darauf hin, dass bei einer Fortsetzung dieses Verhaltens die Kündigung der Wohnung nicht ausgeschlossen sei.
Vermieter widerruft Erlaubnis zur Hundehaltung, weil Mieterin den Hausfrieden stört
Die Mieterin beseitigte den Hundekot nicht. Der Vermieter widerrief daraufhin zunächst die Erlaubnis zur Hundehaltung.
Dem Verbot der Hundehaltung kam die Mieterin nicht nach. Es kümmerte sie auch nicht, dass der Hund nicht mehr im Gemeinschaftsgarten ausgeführt werden sollte.
Fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen Verunreinigung des Gartens mit Hundekot
Der Hund verunreinigte den Garten weiterhin und der Vermieter kündigte fristlos den Mietvertrag.
Das Amtsgericht gab dem Vermieter Recht.
Trotz des ausgesprochenen Verbots habe der Hund immer wieder "sein Geschäft" im Garten verrichtet.
Das Gericht urteilte, dass durch die unansehnliche, unhygienische und geruchsbelästigende Verunreinigung des Gartens mit Kothaufen der Hausfrieden nachhaltig gestört sei, so dass für den Vermieter eine Fortsetzung des Mietvertrags unzumutbar sei:
Hausfrieden dürfen Mieter nicht stören.
Redaktion
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