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Keine Heizung in der Mietwohnung - Regelung im Mietvertrag

Vermieter einer Wohnung sind nicht immer verpflichtet für die Beheizungsmöglichkeit der Mietwohnung zu sorgen, eine Heizmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.

Mietwohnung wird ohne Heizung vermietet - ist dies für Vermieter möglich?

Im Mietvertrag kann vereinbart sein, dass eine Wohnung ohne Heizung vermietet wird, wenn dies nicht etwaigen bestehenden Regelungen des Bundeslandes widerspricht, in dem sich die Wohnung befindet. In einem Bundesland können Mindestanforderungen an Wohnraum bestehen.

  • Diese finden sich im Wohnraumschutzgesetz oder Wohnungsaufsichtsgesetz.

Mietwohnung ohne Heizung - Mieter müssen die Möglichkeit für eine Beheizung haben

Oft besteht keine solche Mindestanforderung, dass jede Wohnung mit einer Heizung ausgestattet sein muss.

  • Die Wohnung muss dann aber über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen, dass Öfen, bzw. eine Elektroheizung vom Mieter für die Beheizung der Wohnung angeschlossen werden können.

Mietwohnung ist nur mit einer Ofenheizung vermietet - Zuständigkeit für Beheizung

Ist eine Wohnung mit Ofenheizung ausgestattet, dann ist in aller Regel im Vertrag vereinbart, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, für die Beheizung der Wohnung zu sorgen.

Für diese Wohnungen wird normalerweise eine Nettokaltmiete oder Bruttokaltmiete vereinbart. 

  • Mieter müssen sich in diesen Fällen selbst den nötigen Brennstoff besorgen.

Mietwohnung ist mit Ofenheizung vermietet - Instandsetzung durch Vermieter

Ist der Ofen bzw. sind Öfen bei Einzug bereits vorhanden, dann ist diese Ausstattung in der Regel Bestandteil der Wohung, mitvermietet.

Hinweis


Als Mieterin oder Mieter ist zu beachten, dass Reparaturen an einem Ofen, bzw. Öfen und Ofenrohren nicht selbst ausgeführt werden dürfen.
Durch unsachgemäße Instandsetzungen kann eine Brandgefahr und / oder eine Rauchgasvergiftung (Kohlenmonoxidvergiftung) eintreten. 



Hinweis

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