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Garage, Stellplatz Mietwohnung - Thema Mieterhöhung, Kündigung
Ist eine Garage oder ein Einstellplatz an Mieter einer Wohnung vermietet, so kann es für eine spätere Mieterhöhung oder Kündigung des Stellplatzes darauf ankommen, ob ein separater Vertrag geschlossen worden ist, oder ob der Stellplatz oder die Garage mit dem Mietvertrag für eine Wohnung direkt verbunden ist, zur Wohnung gehört.
Garage oder Stellplatz für Auto zusammen mit dem Mietvertrag für die Wohnung gemietet?
Oft wird gleichzeitig mit einem Wohnungsmietvertrag auch ein Einstellplatz - im Freien oder in einer Tiefgarage - oder eine Garage vermietet.
Vom Mieter genutzter Stellplatz, Parkplatz steht nicht im Mietvertrag - Widerruf der Nutzung
Ob Parkplätze, Stellplätze überhaupt mitvermietet sind, ergibt sich in der Regel aus dem Mietvertrag oder einer anderen, gesonderten Vereinbarung.
Auch eine mündliche Vereinbarung für die Nutzung kann getroffen worden sein.
Allerdings stellt sich in solchen Fällen bei Unstimmigkeiten die Frage der Beweisbarkeit.
Widerruf der Nutzung eines vom Mieter genutzten Parkplatzes durch den Vermieter
Kann man als Mieter keine Vereinbarung über die zustehende bzw. zugesicherte vertragliche Nutzung eines zur Wohnung gehörenden Stellplatzes nachweisen, so kann der Vermieter die bislang gestattete Nutzung eines Stellplatzes widerrufen.
- Auch aus einer über längere Zeit gestatteten Nutzung eines Parkplatzes ergibt sich nicht, dass damit die Nutzung eines Parkplatzes Vertragsbestandteil zum Mietvertrag wird oder geworden ist. Es gibt kein Gewohnheitsrecht - eine stillschweigende Änderung des Mietvertrags ist die Ausnahme.
Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Stellplatz für eine Mietwohnung (zur Anmietung) zur Verfügung zu stellen.
Mitvermietete Garage, Stellplatz - Mieterhöhung oder Kündigung durch Vermieter möglich?
Kann der Vermieter den Vertrag kündigen, oder gesondert die Miete für eine Garage oder einen Stellplatz erhöhen?
Entscheidend ist, ob sich der Wohnungsmietvertrag und der Garagenmietvertrag bzw. Stellplatzmietvertrag klar voneinander trennen lassen, also kein einheitlliches Mietverhältnis vorliegt-
BGH-Urteil:
Vertrag für Garage, Stellplatz der Wohnung - Kündigung durch Vermieter
- Ist die Garage / der Einstellplatz in dem Wohnungsmietvertrag - oder einer Anlage zu diesem Vertrag - aufgeführt, dann liegt rechtlich ein einheitlicher Vertrag vor:
Dieser kann dann im Hinblick auf eine Garage oder Stellplatz rechtlich nicht voneinander getrennt werden.
Der Vermieter kann nicht die Garagenmiete / Stellplatzmiete separat erhöhen.
Der Vermieter kann nur eine Mieterhöhung insgesamt - in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete - verlangen.
- Eine Kündigung kann vom Vermieter in der Regel nicht gesondert durchgesetzt werden.
- Der Vermieter kann das Recht, die Garage oder den Einstellplatz zu nutzen, nur gemeinsam mit dem Wohnungsmietvertrag kündigen.
Eine Kündigung ist aber nur möglich, wenn für den Wohnungsmietvertrag ein ausreichender Kündigungsgrund gegeben wäre, was ganz selten möglich sein dürfte.
Im Mietvertrag der Wohnung mitvermietete Garage, Stellplatz - Kündigung durch Mieter
Auch Mieter können eine mitvermietete Garage oder einen Stellplatz nicht separat kündigen.
Da die Garage oder ein Stellplatz nicht gesondert gekündigt werden kann, muss der entsprechende Mietanteil dafür auch weiterhin gezahlt werden.
Es ist natürlich möglich, dass der Vermieter einer Kündigung zustimmt. Dies könnte vor einer Kündigung geklärtwerden
Eine Kündigung ist auch nicht möglich, wenn Mieter gar kein Fahrzeug mehr haben:
Stellplatz, Garage - Mieter hat keinen Bedarf mehr, kündigen möglich?
Sprechen Sie Ihren Vermieter an, ob eine Änderung des Mietvertrags möglich ist, der Stellplatz oder die Garage vom Vermieter anderweitig vermietet wird, Ihre Miete reduziert wird oder Ihnen ggf. eine Untervermietung erlaubt wird.
Eine Untervermietung der Garage oder eines Stellplatzes ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt:
Untervermietung einer Garage oder Stellplatz der Mietwohnung
Gesonderter, extra Mietvertrag über eine Garage, Stellplatz wurde geschlossen
Sind rechtlich gesehen zwei verschiedene Verträge geschlossen worden, über die Wohnung und den Einstellplatz / bzw. die Garage, dann kann das zunächst einmal dafür sprechen, dass der Einstellplatz von beiden Seiten separat gekündigt werden kann.
- Der Vermieter kann dann auch eine gesonderte Mieterhöhung nur für die Garage oder den Stellplatz verlangen.
Vermieter will Miete für Garage oder Stellplatz erhöhen - In welchen Fällen ist das möglich?
Frist für Kündigung des Vertrags über eine gesondert gemietete Garage, Stellplatz
Sind keine abweichenden Vereinbarungen zur Kündigung getroffen, so kann der Mietvertrag für einen KFZ-Abstellplatz oder die Garage spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden.
Extra Mietvertrag für Stellplatz oder Garage - nicht immer ist das ein gesonderter Vertrag
Es kann sein, dass zwei getrennte Mietverträge (für die Wohnung und für eine Garage bzw. Stellplatz) geschlossen wurden, aber trotzdem Gründe für eine gemeinschaftliche Vermietung, für eine Mitvermietung sprechen, diese schon so bei Vertragsabschluss beabsichtigt war.
- Ein Anhaltspunkt liegt vor, wenn die Garage / der Stellplatz und die Wohnung auf demselben Grundstück liegen, und wenn im Garagenmietvertrag keine besondere Vertragslaufzeit und keine besonderen Kündigungsregelungen stehen.
Wenn Sie davon ausgehen, dass dies so sein könnte, und Sie in diesem Zusammenhang eine rechtliche Klärung brauchen, so sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen.
- Im Fall eines Rechtsstreits um eine gesonderte Mieterhöhung für die Garage oder den Stellplatz müssten Sie das Gericht davon überzeugen, dass eine gemeinschaftliche Vermietung von Wohnung und Garage beabsichtigt war.
Redaktion
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