Logo

Einbauküche an Mieter verliehen - Leihvertrag, Küche nicht vermietet

Steht im Mietvertrag, dass die Einbauküche an den Mieter verliehen, damit geregelt werden soll, dass die Küche nicht mitvermietet ist, so ist sehr genau zu prüfen, ob die im Mietvertrag der Wohnung enthaltene Regelung wirksam ist.

Küche soll an Mieter der Wohnung nicht mitvermietet, sondern verliehen sein

Mit einer solchen Vereinbarung will der Vermieter erreichen, dass er von seiner Pflicht frei wird, während der gesamten Mietzeit die Nutzbarkeit der Einbauküche für den Mieter zu erhalten, Reparaturen ausführen zu müssen.
Mitvermietete Einbauküche - Zahlt Vermieter oder Mieter Reparaturen? 

Unentgeltliche, kostenlose Nutzung einer Einbauküche - Küche an Mieter verliehen?

Ob die Vereinbarung wirksam ist, wonach die Einbauküche nur "verliehen" ist, hängt von drei Punkten ab:

  • Steht die Klausel über die Leihe im Mietvertrag selbst, muss sie an den Regelungen des Mietrechts gemessen werden.
    Wenn es sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, wird die Vereinbarung bisher von manchen Gerichten (nicht von allen) als unwirksam angesehen, weil nach dem Leitbild des Gesetzes der Vermieter - nicht der Mieter - die Wohnungsausstattung instand halten muss.
  • Ist dagegen eine Individualvereinbarung getroffen worden, so kann diese wirksam sein.
  • Leihe setzt voraus, dass der Gebrauch unentgeltlich erfolgt.
    Der Vermieter darf also kein Entgelt (Mietaufschlag) für die "geliehenen" Einbauten vereinbaren.
    Das gilt für einen separat ausgewiesenen Möblierungszuschlag, aber auch dann, wenn für die Wohnung eine höhere Miete verlangt wird:
    Die Küche ist dann kein Ausstattungsmerkmal für eine höhere Miete!
    So etwas nachzuweisen, kann schwierig sein.
  • Wird neben dem Mietvertrag ein gesonderter Leihvertrag geschlossen, kann ein solcher wirksam sein, wenn nicht eine Umgehung des Gesetzes nachgewiesen werden kann.
Hinweis


Eindeutige Rechtsprechung, wann eine solche Vereinbarung als Gesetzesumgehung unwirksam ist, gibt es noch nicht.
Es kommt auf den Einzelfall und die Ansicht der örtlichen Gerichte an. Lassen Sie sich beraten!

Verliehene Einbauküche - Küche darf nicht als Ausstattung in der Miete enthalten sein

Ist die Einbauküche als Ausstattung / Wertverbesserung in der Miete berücksichtigt, oder ist der Leihvertrag aus anderen Gründen unwirksam, dann ist die Küche mitvermietet, der Vermieter für die Erneuerung, Reparaturen von Geräten zuständig:
Mitvermietete Einbauküche - Zahlt Vermieter oder Mieter Reparaturen?

Wirksamer Leihvertrag für Einbauküche - Küche zur unentgeltlichen Nutzung überlassen

Wenn die Vereinbarung, dass die Küche "verliehen" ist, für wirksam gehalten wird, dann müssen Sie als Mieterin oder Mieter während der Laufzeit der Vereinbarung alle Reparaturen der geliehenen Geräte (z.B. Herd, Geschirrspüler, Mikrowelle usw.) und an den Möbeln (z.B. Reparatur des Küchenschranks) selbst in Auftrag geben und bezahlen:
Einbauküche Mietwohnung - Spülmaschine, Herd, Kühlschrank defekt?  

  • Lassen Sie dann prüfen, ob der Leihvertrag gekündigt werden kann, dann muss der Vermieter die Gegenstände abholen.
  • Geht ganz kurz nach Mietvertragsbeginn ein Küchengerät kaputt, kann auch eine Anfechtung des Leihvertrags infrage kommen. Dazu muss allerdings dem Vermieter nachgewiesen werden, dass er einen Mangel an dem Gerät kannte und arglistig verschwiegen hat.
  • Wenn eine Reparatur unmöglich ist, müssen Sie kein neues Gerät anschaffen. Wenn Sie aber als Ersatz z.B. einen gebrauchten Geschirrspüler anschaffen, der im Alter bzw. Zeitwert dem defekten Gerät entspricht, teilen Sie unbedingt dem Vermieter (nachweisbar) mit, dass das entliehene Gerät nicht mehr reparierbar ist. Verlangen Sie, dass er es abholt oder schriftlich der Entsorgung zustimmt.

Verliehene Einbauküche - Am Ende des Mietverhältnisses  bleibt die Küche in der Wohnung

Der Leihvertrag endet in der Regel zusammen mit dem Mietvertrag, und Sie müssen die geliehene Küche in benutzbarem Zustand an den Vermieter zurückgeben.

Wenn die Einbauküche bei Rückgabe der Wohnung wesentliche Mängel hat, die Sie nicht behoben haben, dann kann der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz entsprechend dem noch vorhandenen Zeitwert (Abzug neu für alt) haben:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer 

Hinweis


Normale Abnutzungen durch den gewöhnlichen Gebrauch wie leichte Kratzer auf einer Arbeitsplatte muss aber der Verleiher / Vermieter hinnehmen.


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: