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Einbauküche an Mieter verliehen - Leihvertrag, Küche nicht vermietet
Steht im Mietvertrag der Wohnung, dass die Einbauküche an den Mieter verliehen ist, dann soll damit geregelt werden soll, dass die Küche nicht mitvermietet ist. Eine solche Regelung ist sehr genau daraufhin zu prüfen, ob diese wirksam ist.
Küche soll an Mieter der Wohnung nicht mitvermietet, sondern verliehen sein
Mit einer solchen Vereinbarung will der Vermieter erreichen, dass er von seiner Pflicht frei wird, während der gesamten Mietzeit die Nutzbarkeit der Einbauküche für den Mieter zu erhalten, Reparaturen ausführen zu müssen.
Mitvermietete Einbauküche - Zahlt Vermieter oder Mieter Reparaturen?
Unentgeltliche, kostenlose Nutzung einer Einbauküche - Küche an Mieter verliehen?
Ob die Vereinbarung wirksam ist, wonach die Einbauküche nur "verliehen" ist, hängt von drei Punkten ab:
- Steht die Klausel über die Leihe im Mietvertrag selbst, muss sie an den Regelungen des Mietrechts gemessen werden.
Wenn es sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, wird die Vereinbarung bisher von manchen Gerichten (nicht von allen) als unwirksam angesehen, weil nach dem Leitbild des Gesetzes der Vermieter - nicht der Mieter - die Wohnungsausstattung instand halten muss. - Ist dagegen eine Individualvereinbarung getroffen worden, so kann diese wirksam sein.
Leihvereinbarung, Leihvertrag zwischen Mieter und Vermieter über eine Einbauküche
Wird neben dem Mietvertrag ein gesonderter Leihvertrag geschlossen, so kann ein solcher wirksam sein, wenn nicht eine Umgehung des Gesetzes nachgewiesen werden kann.
Eindeutige Rechtsprechung, wann eine solche Vereinbarung als Gesetzesumgehung unwirksam ist, gibt es noch nicht. Es kommt auf den Einzelfall und die Ansicht der örtlichen Gerichte an. Lassen Sie sich beraten!
- Urteil zu Gunsten des Vermieters:
Einbauküche, Reparaturen - im Mietvertrag kostenlose Nutzung vereinbart
Leihvereinbarung über eine Einbauküche - Nutzung muss für Mieter unentgeltlich sein
Eine Leihe setzt voraus, dass der Gebrauch unentgeltlich erfolgt.
Der Vermieter darf also kein Entgelt oder einen Mietaufschlag für die "geliehene" Einbauküche verlangen bzw. vereinbaren.
Das gilt auch, wenn im Mietvertrag ein separat ausgewiesener Möblierungszuschlag steht - für die Küche darf der Vermieter keinen Zuschlag verlangen. So etwas nachzuweisen, kann schwierig sein.
Geliehene Küche ist kein Ausstattungsmerkmal für eine höhere Miete
In Mietspiegeln und auch sonst für die Bestimmung der ortsüblichen Miete gilt eine vorhandene vom Vermieter mitvermietete Einbauküche als wohnwerterhöhendes Merkmal, das sich auf eine höhere Miete auswirkt.
- Die verliehene Küche ist kein Ausstattungsmerkmal für eine höhere Miete - der Vermieter darf dann die Küche nicht als Ausstattungsmerkmal berücksichtigen, deswegen eine höhere Miete verlangen.
Verliehene Einbauküche - Küche darf nicht als Ausstattung in der Miete enthalten sein
Ist die Einbauküche als Ausstattung / Wertverbesserung in der Miete berücksichtigt, oder ist der Leihvertrag aus anderen Gründen unwirksam, dann ist die Küche mitvermietet, der Vermieter ist für die Instandhaltung und für die Reparaturen von Geräten zuständig.
Eine Ausnahme besteht bei einer wirksam vereinbarten Kleinreparaturklausel - kleinere Reparaturen an häufig benutzten Teilen (z.B. Griffe) sind dann vom Mieter zu zahlen:
Mitvermietete Einbauküche - Zahlt Vermieter oder Mieter Reparaturen?
Wirksamer Leihvertrag für Einbauküche - Küche zur unentgeltlichen Nutzung überlassen
Wenn die Vereinbarung, dass die Küche "verliehen" ist, für wirksam gehalten wird, dann müssen Sie als Mieterin oder Mieter während der Laufzeit der Vereinbarung alle Reparaturen der geliehenen Geräte (z.B. Herd, Geschirrspüler, Mikrowelle usw.) und an den Möbeln (z.B. Reparatur des Küchenschranks) selbst in Auftrag geben und bezahlen:
Einbauküche Mietwohnung - Spülmaschine, Herd, Kühlschrank defekt?
- Es kommt ggf. in Frage, den Leihvertrag zu kündigen. Ist dies der Fall, dann muss der Vermieter die Gegenstände abholen - Mieter können dann selbst die Wohnung mit einer Küche ausstatten.
Neue Einbauküche für Wohnung
- Geht ganz kurz nach Mietvertragsbeginn ein Küchengerät kaputt, kann auch eine Anfechtung des Leihvertrags infrage kommen. Dazu muss allerdings dem Vermieter nachgewiesen werden, dass er einen Mangel an dem Gerät kannte und arglistig verschwiegen hat.
- Wenn eine Reparatur unmöglich ist, müssen Sie kein neues Gerät anschaffen. Wenn Sie aber als Ersatz z.B. einen gebrauchten Geschirrspüler anschaffen, der im Alter bzw. Zeitwert dem defekten Gerät entspricht, teilen Sie unbedingt dem Vermieter (nachweisbar) mit, dass das entliehene Gerät nicht mehr reparierbar ist. Verlangen Sie, dass er es abholt oder schriftlich der Entsorgung zustimmt.
Leihvertrag Einbauküche - am Ende des Mietvertrages muss die Küche benutzbar sein
Der Leihvertrag endet in der Regel zusammen mit dem Mietvertrag der Wohnung, und Mieter müssen die geliehene Küche in benutzbarem Zustand an den Vermieter zurückgeben.
Weist die Einbauküche bei Rückgabe der Wohnung wesentliche nicht behobene Mängel auf, muss eine Erneuerung von Teilen der Küche erfolgen.
- Normale Abnutzungen durch den gewöhnlichen Gebrauch wie leichte Kratzer auf einer Arbeitsplatte muss aber der Verleiher, also der Vermieter hinnehmen, kann keinen Schadenersatz verlangen.
Der Vermieter kann dann Anspruch auf Schadenersatz haben, muss aber entsprechend dem noch vorhandenen Zeitwert einen Abzug neu für alt vornehmen.
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer
Redaktion
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