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Mietwohnung - Räume, Flächen des Hauses zur Mitbenutzung
Werden neben der Mietwohnung weitere Räume zur Mitbenutzung vermietet, so gilt dafür grundsätzlich auch der Mietvertrag der Wohnung.
Auch eine Waschküche oder ein Trockenraum kann mitvermietet sein. Solche Räume werden dann oft gemeinsam von mehreren Mietparteien benutzt.
- Besteht über die Nutzung eine klare Einbeziehung im Mietvertrag oder in einer zusätzlichen Vereinbarung, dann gilt dafür das Wohnungsmietrecht.
Im Rahmen eines Mietvertrags über eine Wohnung kann z.B. auch vereinbart werden, dass Flächen, z.B. der Garten mitbenutzt werden darf.
Sind Flächen, Räume vermietet oder nur als Gefälligkeit zur Nutzung an Mieter überlassen?
Werden Räume oder Flächen mitbenutzt, ist darüber nichts ausdrücklich im Vertrag oder in einer zusätzlichen Vereinbarung geregelt, so kann zweifelhaft sein, ob der Vermieter sich tatsächlich rechtlich im Rahmen des Mietvertrags mit einer Erlaubnis zur Nutzung verpflichten und vertraglich binden wollte, oder ob die Mitbenutzung nur als Gefälligkeit gestattet ist, wurde.
Nutzung einer Fläche des Mietshauses durch Mieter wird vom Vermieter widerrufen
- Eine aus Gefälligkeit bisher gestattete Nutzung kann der Vermieter jederzeit widerrufen.
- Es gibt kein Gewohnheitsrecht:
Gewohnheitsrecht - gibt es das im Mietrecht für Mieter?
Umfang der Mitbenutzung - gemeinschaftliche Räume, Gemeinschaftsflächen
Häufig wird auch bei ausdrücklicher Einbeziehung in den Vertrag nicht näher geregelt, was der Mieter in den mitbenutzten Räumen oder Einrichtungen tun darf.
Darf der Mieter / die Mieterin in dem mitbenutzten Garten sitzen, oder auch etwas pflanzen?
Wie oft darf der Waschraum / Trockenraum benutzt werden?
Lesetipps:
Garten am Mehrfamilienhaus als Mieter nutzen - mitvermietet?
Hof als Mieter mitbenutzen - mitvermietet oder nicht?
Dachboden für Mieter nicht mehr nutzbar - mitvermietet?
Als Mieter Grillen - auf Balkon, Terrasse, Hof oder im Garten erlaubt?
Besonders wenn der Vermieter ebenfalls im Haus wohnt, kann das Probleme geben, es kann aber auch zu Streitigkeiten mit anderen Hausbewohnern kommen, die vermieden werden sollten.
Beim Vertragsabschluss sollten Sie darauf achten, dass klar geregelt wird, was Sie in den zur Mitbenutzung überlassenen Räumen oder Einrichtungen tun dürfen.
Wenn es Unklarheiten gibt, lohnt sich oft die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Vermieter, mit dem Ziel eine klare Vereinbarung zu erreichen.
Vertragsänderung zum Mietvertrag - besser schriftlich vereinbart
- Suchen Sie Informationen über die Räume, die nur Ihnen, zur ausschließlichen Nutzung, vermietet worden sind:
Mietwohnung - ausschließliche Nutzung, Mitbenutzung
Vermietung eines Zimmers - Untervermietung von Räumen, erlaubte Mitbenutzung regeln
Bei der Vermietung eines einzelnen Zimmers gehört meist die Mitbenutzung des Badezimmers dazu, oft auch die Mitbenutzung der Küche.
Auch hier sollten die Vertragsparteien versuchen, eine klare Vereinbarung zu erreichen, weil Konflikte in diesen Bereichen rasch zum Ärgernis werden, im Rahmen von Untermietverhältnissen schnell zur Kündigung führen können.
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