​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Mietsache, Mietgegenstand - was vermietet ist steht im Mietvertrag
Was vermietet ist oder vermietet werden soll, muss sich aus dem Mietvertrag ergeben. Es muss normalerweise klar im Mietvertrag stehen, welche Wohnung (Mietgegenstand, Mietsache) vermietet wird, die Lage der Wohnung muss genau bestimmt oder bestimmbar sein und auch mitvermietete Flächen bzw. eine erlaubte Nutzung sollte aus dem Vertrag hervorgehen.
Mietgegenstand ist im Mietvertrag geregelt
Dies kann ein einzelner Raum sein, eine Wohnung, ein Haus, ein Grundstück.
- Werden einzelne Räume vermietet, so müssen diese bezeichnet sein.
Aus der Beschreibung des Mietgegenstands ergibt sich meist auch klar, ob es sich um eine Wohnraummiete handelt.
Bleibt unklar, was vermietet wurde, und ob es sich um Wohnraummiete handelt, dann muss der Vertrag ausgelegt werden, d.h. man versucht, den nicht ganz ausdrücklichen Sinn des Vertrages aus dem Text und den sonstigen Umständen einer Nutzung zu schließen.
- Dies ist öfter bedeutsam bei sogenannten Mischmietverhältnissen, wenn Wohnraum auch beruflich, gewerblich genutzt wird:
Mischmietverhältnis - Gemischte Nutzung, Wohnen und Gewerbe.
Was ist vermietet, wer darf was benutzen?
Bei der Wohnraummiete ist normalerweise vorgesehen, dass eine Mietpartei die Räume, die Wohnung allein benutzen darf (die ausschließliche Nutzung).
Es kann aber auch die Mitbenutzung von Räumen (z.B. Waschküche, Trockenboden, Fahrradkeller etc.) oder auch die Nutzung eines Gartens vertraglich vereinbart sein. Flächen außerhalb der Wohnung sind ansonsten nur mitvermietet, wenn dies ausdrücklich geregelt ist, also z.B. der Garten:
​​​​​​​Garten am Mehrfamilienhaus als Mieter nutzen - mitvermietet?
Manche Nebenräume, Flächen, sind auch ohne mietvertragliche Vereinbarung mitvermietet
Nebenräume, ohne die Mieter gar nicht zu ihrer Mietsache kommen, (Hof, Hausflur, Treppenhaus, und die Zugänge über das Grundstück), sind auch ohne besondere Regelung mitvermietet, allerdings kann fraglich sein, ob Mieter sie — über das bloße Hindurchgehen hinaus — auch darüber hinaus benutzen darf.
Weiteres zum Thema:
​​​​​​​Benutzung - Was darf ich als Mieter in meiner Wohnung tun?
der Keller:
Vermietung eines Kellers meist im Mietvertrag vereinbart.
die Garage, der Stellplatz:
Mietvertrag - gehört Garage, Stellplatz zur Wohnung oder nicht?
oder der Hof:
Hof als Mieter mitbenutzen - mitvermietet oder nicht?
Nebenleistungen als Gegenstand eines Mietvertrages für die Mietwohnung
Gegenstand eines Mietvertrages können auch Nebenleistungen sein, z.B., dass sich Mieter verpflichten, den Garten zu pflegen:
Gartenpflege - Wenn Mieter diese Arbeiten machen, übernehmen.
die Eis- und Schneebeseitigung:
Räumpflicht und Streupflicht - Übertragung Winterdienst auf Mieter.
auch die Reinigung des Treppenhauses:
Treppenhaus, Treppen putzen - Wenn Mieter das machen müssen.
und anderes mehr, z.B. Einkaufen für den Vermieter etc.
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: