Logo

Garage, Stellplatz Mietwohnung - Thema Mieterhöhung, Kündigung

Ist eine Garage oder ein Stellplatz an Mieter einer Wohnung vermietet, so kann es für eine spätere Mieterhöhung oder Kündigung des Stellplatzes darauf ankommen, ob ein separater Vertrag geschlossen worden ist, oder ob der Stellplatz oder die Garage mit dem Mietvertrag für eine Wohnung direkt verbunden ist, zur Wohnung gehört.

Garage oder Stellplatz für Auto zusammen mit dem Mietvertrag für die Wohnung gemietet?

Oft wird gleichzeitig mit einem Wohnungsmietvertrag auch ein Einstellplatz - im Freien oder in einer Tiefgarage - oder eine Garage vermietet. 

Ein Vermieter ist aber nicht verpflichtet, einen Stellplatz für eine Mietwohnung (zur Anmietung) zur Verfügung zu stellen.

Vom Mieter genutzter Stellplatz, Parkplatz steht nicht im Mietvertrag - Widerruf der Nutzung

Ob Parkplätze, Stellplätze überhaupt mitvermietet sind, ergibt sich in der Regel aus dem Mietvertrag oder einer anderen, gesonderten Vereinbarung.

Auch eine mündliche Vereinbarung für die Nutzung kann getroffen worden sein.

Allerdings stellt sich in solchen Fällen bei Unstimmigkeiten die Frage der Beweisbarkeit.

Widerruf der Nutzung eines vom Mieter genutzten Parkplatzes durch den Vermieter

Kann man als Mieter keine Vereinbarung über die zustehende bzw. zugesicherte vertragliche Nutzung eines zur Wohnung gehörenden Stellplatzes nachweisen, so kann der Vermieter die bislang gestattete Nutzung eines Stellplatzes widerrufen. 

Mitvermietete Garage, Stellplatz - Mieterhöhung oder Kündigung durch Vermieter möglich? 

Kann der Vermieter den Vertrag kündigen, oder gesondert die Miete für eine Garage oder einen Stellplatz erhöhen?

Entscheidend ist, ob sich der Wohnungsmietvertrag und der Garagenmietvertrag bzw. Stellplatzmietvertrag klar voneinander trennen lassen, also kein einheitliches Mietverhältnis vorliegt.
BGH-Urteil: Vertrag für Garage, Stellplatz der Wohnung - Kündigung durch Vermieter

  • Ist die Garage / der Einstellplatz in dem Wohnungsmietvertrag oder einer Anlage zu diesem Vertrag aufgeführt, dann liegt rechtlich ein einheitlicher Vertrag vor:
    Dieser kann dann im Hinblick auf die Garage oder den Stellplatz rechtlich separat behandelt werden.

Mitvermietete Garage Stellplatz - Mieterhöhung

Der Vermieter kann nicht die Garagenmiete / Stellplatzmiete separat erhöhen.

Mitvermietete Garage Stellplatz - Kündigung

  • Eine Kündigung kann vom Vermieter in der Regel nicht gesondert durchgesetzt werden.
  • Der Vermieter kann das Recht, die Garage oder den Einstellplatz zu nutzen, nur gemeinsam mit dem Wohnungsmietvertrag kündigen. Eine Kündigung ist also nur möglich, wenn für den Wohnungsmietvertrag ein ausreichender Kündigungsgrund gegeben wäre.

Im Mietvertrag der Wohnung mitvermietete Garage, Stellplatz - Kündigung durch Mieter 

Auch Mieter können eine mitvermietete Garage oder einen Stellplatz nicht separat kündigen.

Da die Garage oder ein Stellplatz nicht gesondert gekündigt werden kann, muss der entsprechende Mietanteil dafür auch weiterhin gezahlt werden.

Eine Kündigung ist auch nicht möglich, wenn Mieter gar kein Fahrzeug mehr haben: 
Stellplatz, Garage - Mieter hat keinen Bedarf mehr, kündigen möglich?  

Vertragsänderung betreffend Garage, Stellplatz, Untervermietung

Möglich ist eine Vertragsänderung, durch die der mitvermietete Stellplatz, die mitvermietete Garage aus dem Wohnungsmietvertrag ausgegliedert wird. Eine solche Vertragsänderung sollte unbedingt schriftlich vereinbart werden.

Sprechen Sie Ihren Vermieter an, ob eine Änderung des Mietvertrags möglich ist, der Stellplatz oder die Garage vom Vermieter anderweitig vermietet werden kann und Ihre Miete reduziert wird, oder ob Ihnen eine Untervermietung erlaubt wird.

Gesonderter, extra Mietvertrag über eine Garage, Stellplatz wurde geschlossen

Sind rechtlich gesehen zwei verschiedene Verträge geschlossen worden, über die Wohnung und den Einstellplatz / bzw. die Garage, dann kann das zunächst einmal dafür sprechen, dass der Einstellplatz von beiden Seiten separat gekündigt werden kann.

Aber: auch getrennt gefasste Verträge können zusammengehören, siehe unten.

Frist für Kündigung des Vertrags über eine gesondert gemietete Garage, Stellplatz

Sind keine abweichenden Vereinbarungen zur Kündigung getroffen, so kann der Mietvertrag für einen KFZ-Abstellplatz oder die Garage spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. 

Extra Mietvertrag für Stellplatz oder Garage - nicht immer ist das ein gesonderter Vertrag

Es kann sein, dass zwei getrennte Mietverträge (für die Wohnung und für eine Garage bzw. Stellplatz) geschlossen wurden, aber trotzdem Gründe dafür sprechen, dass eine gemeinschaftliche Vermietung von Wohnung und Garage / Stellplatz schon bei Vertragsabschluss beabsichtigt war. 

  • Ein Anhaltspunkt liegt vor, wenn die Garage / der Stellplatz und die Wohnung auf demselben Grundstück liegen, und wenn im Garagenmietvertrag keine besondere Vertragslaufzeit und keine besonderen Kündigungsregelungen stehen.
Hinweis

Wenn Sie davon ausgehen, dass dies so sein könnte, und Sie in diesem Zusammenhang eine rechtliche Klärung brauchen, so sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen.

  • Im Fall eines Rechtsstreits um eine gesonderte Mieterhöhung für die Garage oder den Stellplatz müssten Sie das Gericht davon überzeugen, dass eine gemeinschaftliche Vermietung von Wohnung und Garage beabsichtigt war. 



Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: