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Reparatur Einbauküche - kostenlose Nutzung im Mietvertrag vereinbart
Wurde zwischen Mieter und Vermieter im Mietvertrag vereinbart, dass die in der Wohnung befindliche Einbauküche unentgeltlich, kostenlos genutzt werden darf, dann stellt sich die Frage, ob der Mieter oder der Vermieter erforderliche Reparaturen an der Küche oder sogar den Austausch von Herd und Spülmaschine zu zahlen hat.
Einbauküche ist Mietern zur kostenlosen Nutzung überlassen - wer zahlt Reparaturen?
Während der Mietdauer ging die Spülmaschine kaputt.
Die Mieter verlangten die Zahlung der Reparaturkosten in Höhe von 136 Euro, da der Vermieter verpflichtet sei, die Mietsache während des Mietverhältnisses in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, er die Instandsetzungspflicht habe.
Vermieter weigert sich, Reparaturkosten für kaputte Spülmaschine der Einbauküche zu zahlen
Unter Hinweis auf die mietvertragliche Vereinbarung, dass die Küche nicht mitvermietet sei, sondern von den Mietern lediglich unentgeltlich genutzt werden dürfe, weigerte sich der Vermieter, die Reparaturkosten zu übernehmen.
Einbauküche, kostenlose Nutzung im Mietvertrag - Mieter klagen wegen Reparaturkosten
Das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Az. 18 C 182/17) entschied am 14.11.2017:
Es bestehe kein Anspruch, dass der Vermieter Reparaturkosten für die in der Wohnung befindliche Küche zahlt, da die Küche zur unentgeltlichen Nutzung überlassen worden sei:
- Damit sei sie nicht Bestandteil der Mietsache -
- bei Mieterhöhungen könne die Küche als Ausstattung der Wohnung auch keine Berücksichtigung finden.
Die Formularklausel zur Regelung über die unentgeltliche Überlassung und Nutzung, und dass für den Vermieter keine Instandsetzungspflicht und keine Instandhaltungspflicht besteht, sei nicht zu beanstanden. Der Vermieter sei nicht verpflichtet, eine Mietwohnung mit einer Küche auszustatten.
Einbauküche unentgeltlich Mieter überlassen - Reparatur unwirtschaftlich, neue Geräte kaufen
Der Hinweis der Mieter, dass dies im Falle auszutauschender Geräte zu Problemen führen könnte, hat das Gericht nicht gelten lassen:
- Mieter könnten dann ihren Anspruch auf Beseitigung des defekten Gerätes gegen den Vermieter durchsetzen, das Gerät durch ein eigenes ersetzen.
- Ein neues Gerät gehört dann den Mietern.
Einige Gerichte sehen eine Vereinbarung im Mietvertrag, die Küche sei nur "geliehen", "unentgeltlich überlassen" als Umgehung des Gesetzes an (Instandsetzungspflicht des Vermieters) und daher als unwirksam, erst recht, wenn dies nur als Formularklausel im Vertrag steht.
Prüfen Sie über Ihren Anwalt, wie in Ihrem Gerichtsbezirk solche Vereinbarungen gewertet werden
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