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Mietwohnung - welche Betriebskosten müssen Mieter zahlen?

Der Vermieter darf dem Mieter die Zahlung der Betriebskosten für die Wohnung durch eine mietvertragliche Vereinbarung auferlegen. 

Vereinbarung über das Zahlen von Betriebskosten steht meist im Mietvertrag

Nach dem Gesetz hat der Vermieter die "Lasten des Grundstücks" zu tragen, das sind insbesondere auch die Betriebskosten. Der Vermieter kann aber durch eine Vereinbarung mit den Mietern diese Kosten auf die Mieter abwälzen.

Die Vereinbarung legt fest, dass der Mieter Betriebskosten der Wohnung (oder eines Einfamilienhauses) zu tragen hat. Diese Vereinbarung findet sich meist im Mietvertrag.

Hierfür genügt bereits ein einfacher Satz im Vertrag, der sinngemäß lautet:
"Der Mieter trägt die Betriebskosten".

Ein Hinweis im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung (früher 2. Berechnungsverordnung) ist laut Bundesgerichtshof nicht erforderlich.
Was sind die kalten Betriebskosten für Mieter einer Mietwohnung? 

Umlagefähige Kostenarten in der Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnung

Hinweis


Wird eine Betriebskostenpauschale oder werden Betriebskostenvorschüsse gezahlt?  

Es ist möglich, dass im Mietvertrag vereinbart wird, ob Mieter eine Betriebskostenpauschale, oder Betriebskostenvorauszahlungen entrichten.

Darüber kann aber auch eine Vertragsänderung durch eine entsprechende spätere Vereinbarung während des laufenden Mietvertrags geschlossen werden, und jede Vereinbarung kann auch durch eine neue Vereinbarung ergänzt, abgeändert oder aufgehoben werden.

Manchmal wird sogar durch die Gerichte entschieden, dass der Mieter verpflichtet ist, eine solche Vereinbarung abzuschließen oder der Änderung zuzustimmen.

Hinweis


  • Erhöhungen der Betriebskosten beim Vermieter können meist an die Mieter weiterberechnet werden.
  • Wenn die Betriebskosten sinken, hat der Mieter einen Anspruch auf Herabsetzung seiner Zahlungsverpflichtung (Betriebskostenvorauszahlung).

Regelung im Mietvertrag - Mieter soll neue Betriebskosten tragen

Häufig enthalten die Regelungen im Mietvertrag auch das Recht des Vermieters, neue Betriebskosten auf die Mieter umzulegen.



Hinweis

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