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Welche Betriebskosten muss der Mieter tragen, zahlen?
Der Vermieter darf dem Mieter die Zahlung der Betriebskosten durch eine Vereinbarung auferlegen.
Nach dem Gesetz hat der Vermieter die "Lasten des Grundstücks" zu tragen, das sind insbesondere auch die Betriebskosten.
Vereinbarung über das Zahlen von Betriebskosten steht meist im Mietvertrag
Eine solche Vereinbarung legt fest, dass der Mieter Betriebskosten zu tragen hat.
Diese Vereinbarung findet sich meist im Mietvertrag. Hierfür genügt bereits ein einfacher Satz im Vertrag, der sinngemäß lautet:
"Der Mieter trägt die Betriebskosten".
Eine wirksame Übertragung zur Zahlung der Betriebskosten ist auch gegeben, wenn im Mietvertrag auf eine Liste mit anfallenden Betriebskosten oder eine Verordnung verwiesen wird.
Ein Hinweis im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung (früher 2. Berechnungsverordnung) ist laut Bundesgerichtshof nicht erforderlich.
Umlagefähige Kostenarten in der Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnung
- Welche Kostenarten dürfen umgelegt werden:
Betriebskostenabrechnung - welche Kosten können enthalten sein?
Auch die Kosten für Heizung und Warmwasser sind unter der Pos. 5 und 6 in der Betriebskostenverordnung aufgeführt.
- Besonderheiten gibt es bei den "Sonstigen Betriebskosten".
Wird eine Betriebskostenpauschale oder werden Betriebskostenvorschüsse gezahlt?
Es ist möglich, dass im Mietvertrag vereinbart wird, ob Mieter eine Betriebskostenpauschale, oder Betriebskostenvorauszahlungen entrichten.
Darüber kann aber auch eine Vertragsänderung durch eine entsprechende spätere Vereinbarung während des laufenden Mietvertrags geschlossen werden, und jede Vereinbarung kann auch durch eine neue Vereinbarung ergänzt, abgeändert oder aufgehoben werden.
Manchmal wird sogar durch die Gerichte entschieden, dass der Mieter verpflichtet ist, eine solche Vereinbarung abzuschließen oder der Änderung zuzustimmen.
Regelung im Mietvertrag - Mieter soll neue Betriebskosten tragen
Häufig enthalten die Regelungen im Mietvertrag auch das Recht des Vermieters, neue Betriebskosten auf die Mieter umzulegen.
Hinweis
- Erhöhungen der Betriebskosten beim Vermieter können meist an die Mieter weiterberechnet werden.
- Wenn die Betriebskosten sinken, hat der Mieter einen Anspruch auf Herabsetzung seiner Zahlungsverpflichtung (Betriebskostenvorauszahlung).
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