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Betriebskostenverordnungen - Abrechnung von Betriebskosten

Vermieter haben für die Abrechnung von Betriebskosten die entsprechende Betriebskostenverordnung anzuwenden.

Vereinbarung zur Zahlung von Betriebskosten für die Wohnung

In vielen Mietverträgen ist vereinbart, dass Mieter die Betriebskosten zu tragen haben.

Kalte Betriebskosten der Wohnung - Vereinbarung für Zahlung 

Warme Betriebskosten - Kosten für Heizung und Warmwasser 

Betriebskosten zahlen - im Mietvertrag ist auf eine Betriebskostenverordnung verwiesen

In einem Mietvertrag über Wohnraum wird oft auf eine Betriebskostenverordnung verwiesen. 
Die Betriebskostenverordnung regelt, welche Kosten Vermieter auf den Mieter an Kosten umlegen können.

Ist dies der Fall, prüfen Sie zunächst, auf welche der Verordnungen in Ihrem Mietvertrag verwiesen wird, und folgen Sie dann dem entsprechenden Link.

Es gibt zwei Verordnungen über Betriebskosten

Bis 31.12.2003 galt die Zweite Berechnungsverordnung

2_BV_Anlage 3.pdf 

Für Mietverträge, die bis zum 31.12.2003 abgeschlossen wurden, ist nicht eindeutig, ob weiterhin für die Abrechnung der Betriebskosten die Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung anzuwenden ist, oder ob durch die Gesetzesänderung, Einführung der Betriebskostenverordnung die neue Verordnung gilt. 

Manchmal steht in Mietverträgen, dass die jeweils aktuelle Fassung des Betriebskostenkatalogs gilt. Damit ist dann auch für ältere Mietverträge klar, dass die neue Betriebskostenverordnung anzuwenden ist. 
Betriebskosten - Zweite Berechnungsverordnung gilt weiterhin 

Seit 1.1.2004 gilt die Betriebskostenverordnung
Die neue Betriebskostenverordnung (Betriebskostenverordnung.pdf ) gilt für alle Mietverträge, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung (1. Januar 2004) geschlossen wurden.

Betriebskostenabrechnung Mietwohnung - welche Kosten sind zu zahlen? 




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