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Betriebskostenpauschale für Mietwohnung
Ist vereinbart, dass Mieter die Betriebskosten der Wohnung tragen sollen, dann kann das im Mietvertrag (oder auch nachträglich in einer späteren Vereinbarung) auch so geregelt sein, dass der Mieter eine Pauschale, einen Pauschalbetrag für die (kalten) Betriebskosten der Wohnung zahlt.
Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale im Mietvertrag für eine Mietwohnung
Was bedeutet die Betriebskostenpauschale, wie sieht dazu eine Vereinbarung im Mietvertrag aus?
"Die monatliche Miete beträgt 500,00 €.
Der Mieter zahlt weiter die Kosten der Zentralbeheizung.
Für die ansonsten anfallenden Betriebskosten, gemäß den Kostenarten der Betriebskostenverordnun in § 2 (BetrKV), zahlt der Mieter gemäß § 560 BGB
pauschal 150,00 € monatlich. ..."
dann sind die 150,00 € die Betriebskostenpauschale für die kalten Betriebskosten.
Betriebskostenpauschale für die Mietwohnung - Höhe der Pauschale angemessen?
Der Nachteil für Mieter ist, dass vielfach nicht klar ist, ob der Vermieter die Betriebskostenpauschale so bemessen hat, dass nicht zu viel gezahlt wird.
- Zu Beginn des Mietverhältnisses kann keine Überprüfung der Pauschale gefordert werden.
Mieter hat Hinweise, dass die Betriebskostenpauschale für die Wohnung zu hoch ist
Ergeben sich in der Zukunft klare Anhaltspunkte für eine zu hohe Betriebskostenpauschale für die kalten Betriebskosten, soll eine Senkung der Pauschale erfolgen, dann können Mieter später die Herabsetzung der Betriebskostenpauschale fordern.
Anpassung einer Betriebskostenpauschale für die Wohnung - Senkung für Mieter
Mieter können für die Zukunft, die Anpassung einer vereinbarten Betriebskostenpauschale verlangen:
- Wenn sie sich als zu hoch erweist, muss die Pauschale für die Zukunft gesenkt werden:
Betriebskostenpauschale - kalte Betriebskosten, Senkung der Pauschale.
Der Vermieter kann, wenn die Betriebskostenpauschale sich als zu niedrig erweist, die Pauschale für die Zukunft anheben, siehe am Ende des Beitrags.
Betriebskostenpauschale für Heizkosten, Heizkostenpauschale selten möglich
Für eine Mietwohnung ist es nur ganz selten möglich, bzw. nur ausnahmsweise zulässig, eine
Heizkostenpauschale für die Mietwohnung zu vereinbaren.
Betriebskostenpauschale - Vermieter erstellt keine Abrechnung über die Pauschale
Über die Betriebkostenpauschale wird vom Vermieter keine Abrechnung erstellt, es erfolgt keine Betriebskostenabrechnung, es gibt keine Gutschrift, aber auch keine Nachzahlung, wenn die Betriebskostenpauschale die Betriebskosten nicht deckt.
Vermieter will Erhöhung der Betriebskostenpauschale für die Wohnung
Eine Erhöhung kann möglich sein, wenn sich die Betriebskosten insgesamt erhöht haben, z.B. gemäß § 2 Betriebskostenverordnung.
Hätten sich nur einzelne Betriebskostenpositionen erhöht, andere gesenkt, so ist eine Erhöhung der Betriebskostenpauschale nicht möglich - die Gesamtkosten müssen sich erhöht haben.
BGB § 560 Abs. 1 setzt für eine Erhöhung voraus, dass dies im Mietvertrag vereinbart ist:
​​​​​​​Erhöhung der Betriebskostenpauschale
Andere Regelung:
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