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Betriebskostenpauschale Wohnung - Erhöhung durch Vermieter
Ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart, und haben sich die Betriebskosten erhöht, dann kann der Vermieter die Pauschale entsprechend der Betriebskostensteigerung für die Zukunft erhöhen.
Ist eine Pauschale vereinbart, dann erhalten Mieter keine Abrechnung über die angefallenen Betriebskosten.
Vereinbarung Betriebskostenpauschale für Mietwohnung
Betriebskostenpauschale im Mietvertrag für Mietwohnung - Erhöhung muss vereinbart sein
- Aber nur dann, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
Vermieter muss die Erhöhung der Betriebskostenpauschale für die Wohnung begründen
Ist die Erhöhungsmöglichkeit im Vertrag vereinbart, dann muss der Vermieter die Kostensteigerung darlegen und die Umlage der Erhöhung nachvollziehbar begründen.
Vereinbarte Betriebskostenpauschale für Mietwohnung - Betriebskosten sind gesunken
- Wenn sich dagegen die Betriebskosten ermäßigen, dann haben Sie als Mieter Anspruch darauf, dass vom Zeitpunkt der Ermäßigung an die Pauschale entsprechend herabgesetzt wird.
Ob und in welcher Höhe sich die Betriebskosten verringert haben, muss der Vermieter mitteilen. Mieter können diese Auskunft verlangen, denn sie haben einen Anspruch darauf.
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