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Betriebskostenpauschale Wohnung - Erhöhung durch Vermieter 

Ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart, und haben sich die Betriebskosten erhöht, dann kann der Vermieter die Pauschale entsprechend der Betriebskostensteigerung für die Zukunft erhöhen. 

Bei einer Betriebskostenpauschale wird keine Betriebskostenabrechnung erstellt

Ist eine Pauschale vereinbart, dann erhalten Mieter keine Abrechnung über die angefallenen Betriebskosten.
Vereinbarung Betriebskostenpauschale für Mietwohnung 

Betriebskostenpauschale im Mietvertrag für Mietwohnung - Erhöhung muss vereinbart sein

Für Vermieter ist eine Erhöhung der Pauschale für die Zukunft nur möglich

  • wenn das im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist.

Vermieter muss die Erhöhung der Betriebskostenpauschale für die Wohnung begründen

Ist die Erhöhungsmöglichkeit im Vertrag vereinbart, dann muss der Vermieter die Kostensteigerung darlegen und die Umlage der Erhöhung nachvollziehbar begründen.

Vereinbarte Betriebskostenpauschale für Mietwohnung - Betriebskosten sind gesunken

  • Wenn sich dagegen die Betriebskosten ermäßigen, dann haben Sie als Mieter Anspruch darauf, dass vom Zeitpunkt der Ermäßigung an die Pauschale entsprechend herabgesetzt wird. 
Hinweis


Ob und in welcher Höhe sich die Betriebskosten verringert haben, muss der Vermieter mitteilen. Mieter können diese Auskunft verlangen, denn sie haben einen Anspruch darauf.



Hinweis

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