​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Betriebskostenpauschale Wohnung - Erhöhung durch Vermieter
Ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart, und haben sich die Betriebskosten erhöht, dann kann der Vermieter die Pauschale entsprechend der Betriebskostensteigerung für die Zukunft erhöhen.
Bei einer Betriebskostenpauschale wird keine Betriebskostenabrechnung erstellt
Ist eine Pauschale vereinbart, dann erhalten Mieter keine Abrechnung über die angefallenen Betriebskosten.
Vereinbarung Betriebskostenpauschale für Mietwohnung
Betriebskostenpauschale im Mietvertrag für Mietwohnung - Erhöhung muss vereinbart sein
Für Vermieter ist eine Erhöhung der Pauschale für die Zukunft nur möglich
- wenn das im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
Vermieter muss die Erhöhung der Betriebskostenpauschale für die Wohnung begründen
Ist die Erhöhungsmöglichkeit im Vertrag vereinbart, dann muss der Vermieter die Kostensteigerung darlegen und die Umlage der Erhöhung nachvollziehbar begründen.
Vereinbarte Betriebskostenpauschale für Mietwohnung - Betriebskosten sind gesunken
- Wenn sich dagegen die Betriebskosten ermäßigen, dann haben Sie als Mieter Anspruch darauf, dass vom Zeitpunkt der Ermäßigung an die Pauschale entsprechend herabgesetzt wird.
Ob und in welcher Höhe sich die Betriebskosten verringert haben, muss der Vermieter mitteilen. Mieter können diese Auskunft verlangen, denn sie haben einen Anspruch darauf.
Lesetipps zum Thema
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: