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Angefragter Suchbegriff: betriebskostenvorauszahlung
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Ist im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter die Betriebskosten trägt und wird hierfür eine monatliche Vorauszahlung von z.B. 100,00 € gezahlt, dann ist eine Betriebskostenvorauszahlung, auch als Betriebskostenvorschuss bezeichnet,
Hat der Vermieter in die Betriebskostenabrechnung Vorauszahlungen eingestellt, die die Mieter gar nicht gezahlt haben, kann er diesen Fehler nach Ende der Abrechnungsfrist grundsätzlich nicht korrigieren. Ist im Mietvertrag
Hat die letzte Abrechnung über die kalten Betriebskosten ein Guthaben ausgewiesen, dann sind die Vorauszahlungen für die Nebenkosten vom Vermieter zu senken. Hinweis Besteht eine Vereinbarung über monatliche Vorauszahlungen für
Meist steht schon im Mietvertrag eine Vereinbarung, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat. Betriebskosten muss der Mieter nur tragen, wenn eine Vereinbarung geschlossen wurde Eine solche (auch nachträgliche ) Vereinbarung legt