Logo

Betriebskostenvorauszahlung - Vereinbarung  im Mietvertrag

Ist im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter die Betriebskosten trägt und wird hierfür eine monatliche Vorauszahlung gezahlt, dann ist eine Betriebskostenvorauszahlung, auch als Betriebskostenvorschuss bezeichnet, vertraglich vereinbart.

Wirksame Vereinbarung zur Zahlung von Betriebskosten im Mietvertrag

Für die Wirksamkeit einer Vereinbarung, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, reicht schon eine allgemeine Formulierung im Mietvertrag: "Der Mieter trägt die Betriebskosten". 
Diese Vertragsgestaltung ist inzwischen allgemein üblich.

Was regelt die Betriebskostenverordnung? 

Hinweis


Suchen Sie Hinweise auf Vorauszahlungen für die sogenannten warmen Betriebskosten, also Kosten für Heizung und Warmwasser:
Vorauszahlungen für Heizkosten, Warmwasser

Vermieter muss über die Betriebskostenvorauszahlung der Mietwohnung jährlich abrechnen

  • Das bedeutet, dass der Vermieter über Vorauszahlung jährlich abrechnen und dem Mieter Guthaben erstatten muss, oder aber eine Nachzahlung verlangen kann, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die Vorauszahlungen.

Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung für Wohnung - Senkung oder Erhöhung

  • Die Vorauszahlungen werden meist auch entsprechend dem Ergebnis der letzten Abrechnung angepasst, also angehoben oder gesenkt:

Betriebskostenvorauszahlung für Wohnung - Erhöhung durch Vermieter

Betriebskosten für Wohnung sinken - Betriebskostenvorauszahlung senken



Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: