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Betriebskostenvorauszahlung - Vereinbarung für Mietwohnung
Ist im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter die Betriebskosten trägt und wird hierfür eine monatliche Vorauszahlung von z.B. 100,00 € gezahlt, dann ist eine Betriebskostenvorauszahlung, auch als Betriebskostenvorschuss bezeichnet, vereinbart.
Suchen Sie Hinweise auf Vorauszahlungen für die sogenannten warmen Betriebskosten, also Kosten für Heizung und Warmwasser:
Vorauszahlungen für Heizkosten, Warmwasser
Für die Wirksamkeit einer Vereinbarung, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, reicht schon eine allgemeine Formulierung im Mietvertrag: "Der Mieter trägt die Betriebskosten".
Vermieter muss über die Betriebskostenvorauszahlung der Mietwohnung jährlich abrechnen
- Das bedeutet, dass der Vermieter über Vorauszahlung jährlich abrechnen und dem Mieter Guthaben erstatten muss, oder aber eine Nachzahlung verlangen kann, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die Vorauszahlungen - also wenn in dem Beispiel die Kosten im Jahr über 1.200,00 € liegen.
Diese Vertragsgestaltung ist inzwischen allgemein üblich.
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung für Wohnung - Senkung oder Erhöhung
- Die Vorauszahlungen werden meist auch entsprechend dem Ergebnis der letzten Abrechnung angepasst, also angehoben oder gesenkt:
Betriebskostenvorauszahlung für Wohnung - Erhöhung durch Vermieter
Betriebskosten für Wohnung sinken - Betriebskostenvorauszahlung senken
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