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Modernisierungsmieterhöhung muss nachvollziehbar sein

Verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung wegen Modernisierung, dann müssen in der Mieterhöhung die Kosten der Modernisierungsmaßnahmen im Einzelnen dargelegt und die Mieterhöhung muss rechnerisch nachvollziehbar dargestellt sein.

Mieterhöhung wegen Modernisierung - Kosten müssen Mieter nachvollziehen können

Das Gesetz gibt zwar dem Vermieter das Recht, durch eine Erklärung einseitig - also ohne dass der Mieter zustimmt - die Miete zu erhöhen, indem er die Kosten der Modernisierung berechnet und anteilig auf die einzelne Wohnung umlegt.
Umlage der Kosten einer Modernisierung

Dies muss aber so geschehen, dass der Mieter die einzelnen Modernisierungsarbeiten und die dafür aufgewendeten Kosten nachvollziehen kann, auch die Umrechnung, Umlage auf seine Wohnung.
Modernisierungsmieterhöhung - Modernisierungsumlage bezahlen? 

Urteil: Umfangreiche Modernisierungsarbeiten müssen einzeln nachvollziehbar sein

Ein Vermieter hatte sehr umfangreiche Modernisierungsarbeiten ausgeführt und in einer Mieterhöhungserklärung nur die Kosten für die komplette Modernisierungsmaßnahme dargestellt.

  • Das Landgericht Hamburg entschied in einem Urteil vom 8.11.2019 (Az. 307 S 50/18), dass dies nicht ausreicht (ebenso das LG Bremen mit Urt. v. 10.2.2020 (Az. 1 S 1/19 ).

Bei so umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen müssten die Kosten auch nach den einzelnen Gewerken  (Maurer, Maler, Gerüst usw.) dargestellt werden. Eine Zusammenfassung z.B. unter "Wärmedämmung an den Außenwänden / Fassadenarbeiten" sei nicht ausreichend, die Mieter hätten so keine Möglichkeit der Nachprüfung.

Die Mieterhöhung wurde für unwirksam erklärt.

Gericht: Modernisierungsmieterhöhung ist unwirksam

Der Vermieter kann nun eine neue Mieterhöhungserklärung mit einer korrekten Aufstellung der Kosten vorlegen. Dadurch kann dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt doch eine Mieterhöhung durchsetzbar sein.

Hinweis


  • Andere Gerichte haben anders entschieden, endgültige Klärung kann erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder des Gesetzgebers bringen.



Redaktion


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