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Modernisierungsmieterhöhung muss nachvollziehbar sein

Verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung wegen Modernisierung, dann müssen in der Mieterhöhung die Kosten der Modernisierungsmaßnahmen im Einzelnen dargelegt und die Mieterhöhung muss rechnerisch nachvollziehbar dargestellt sein.

Mieterhöhung wegen Modernisierung - Kosten müssen Mieter nachvollziehen können

Das Gesetz gibt zwar dem Vermieter das Recht, durch eine Erklärung einseitig - also ohne dass der Mieter zustimmt - die Miete zu erhöhen, indem er die Kosten der Modernisierung berechnet und anteilig auf die einzelne Wohnung umlegt.
Umlage der Kosten einer Modernisierung

Dies muss aber so geschehen, dass der Mieter die einzelnen Modernisierungsarbeiten und die dafür aufgewendeten Kosten nachvollziehen kann, auch die Umrechnung der Kosten, die Umlage auf seine Wohnung.
Modernisierungsmieterhöhung - Modernisierungsumlage bezahlen? 

Mieter sollten Modernisierungsmieterhöhung prüfen, Belege einsehen

Mieter haben das Recht, die Belege anzusehen und zu prüfen, die zu einer Mieterhöhung wegen Modernisierung gehören.

Modernisierungsmieterhöhung - Belege, Unterlagen als Mieter prüfen 

In der Mieterhöhungserklärung müssen z.B. die ersparten Instandhaltungskosten herausgerechnet werden.

Mieterhöhung Modernisierung - Kosten für Instandhaltung, Reparaturen

Urteil: Umfangreiche Modernisierungsarbeiten müssen einzeln nachvollziehbar sein

Ein Vermieter hatte sehr umfangreiche Modernisierungsarbeiten ausgeführt und in einer Mieterhöhungserklärung nur die Kosten für die komplette Modernisierungsmaßnahme dargestellt.

  • Das Landgericht Hamburg entschied in einem Urteil vom 8.11.2019 (Az. 307 S 50/18), dass dies nicht ausreicht (ebenso das LG Bremen mit Urt. v. 10.2.2020 (Az. 1 S 1/19 ).

Bei so umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen müssten die Kosten auch nach den einzelnen Gewerken  (Maurer, Maler, Gerüst usw.) dargestellt werden. Eine Zusammenfassung z.B. unter "Wärmedämmung an den Außenwänden / Fassadenarbeiten" sei nicht ausreichend, die Mieter hätten so keine Möglichkeit der Nachprüfung.

Die Mieterhöhung wurde für unwirksam erklärt.

Gericht: Modernisierungsmieterhöhung ist unwirksam

Der Vermieter kann nun eine neue Mieterhöhungserklärung mit einer korrekten Aufstellung der Kosten vorlegen. Dadurch kann dann es ggf. auch dazu kommen, dass die Mieterhöhung zum Teil oder sogar in voller Höhe durchsetzbar ist, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach Vorlage der neuen Mieterhöhungserklärung.

  • Wie präzise eine Mieterhöhungserklärung sein muss, wird von den Gerichten unterschiedlich gesehen.



Redaktion


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