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Ratgeber Untervermietung
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Modernisierungsmieterhöhung muss nachvollziehbar sein
Verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung wegen Modernisierung, dann müssen in der Mieterhöhung die Kosten der Modernisierungsmaßnahmen im Einzelnen dargelegt und die Mieterhöhung muss rechnerisch nachvollziehbar dargestellt sein.
Mieterhöhung wegen Modernisierung - Kosten müssen Mieter nachvollziehen können
Das Gesetz gibt zwar dem Vermieter das Recht, durch eine Erklärung einseitig - also ohne dass der Mieter zustimmt - die Miete zu erhöhen, indem er die Kosten der Modernisierung berechnet und anteilig auf die einzelne Wohnung umlegt.
Umlage der Kosten einer Modernisierung
Dies muss aber so geschehen, dass der Mieter die einzelnen Modernisierungsarbeiten und die dafür aufgewendeten Kosten nachvollziehen kann, auch die Umrechnung der Kosten, die Umlage auf seine Wohnung.
Modernisierungsmieterhöhung - Modernisierungsumlage bezahlen?
Mieter sollten Modernisierungsmieterhöhung prüfen, Belege einsehen
Mieter haben das Recht, die Belege anzusehen und zu prüfen, die zu einer Mieterhöhung wegen Modernisierung gehören.
Modernisierungsmieterhöhung - Belege, Unterlagen als Mieter prüfen
In der Mieterhöhungserklärung müssen z.B. die ersparten Instandhaltungskosten herausgerechnet werden.
Mieterhöhung Modernisierung - Kosten für Instandhaltung, Reparaturen
Urteil: Umfangreiche Modernisierungsarbeiten müssen einzeln nachvollziehbar sein
Ein Vermieter hatte sehr umfangreiche Modernisierungsarbeiten ausgeführt und in einer Mieterhöhungserklärung nur die Kosten für die komplette Modernisierungsmaßnahme dargestellt.
- Das Landgericht Hamburg entschied in einem Urteil vom 8.11.2019 (Az. 307 S 50/18), dass dies nicht ausreicht (ebenso das LG Bremen mit Urt. v. 10.2.2020 (Az. 1 S 1/19 ).
Bei so umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen müssten die Kosten auch nach den einzelnen Gewerken (Maurer, Maler, Gerüst usw.) dargestellt werden. Eine Zusammenfassung z.B. unter "Wärmedämmung an den Außenwänden / Fassadenarbeiten" sei nicht ausreichend, die Mieter hätten so keine Möglichkeit der Nachprüfung.
Die Mieterhöhung wurde für unwirksam erklärt.
Gericht: Modernisierungsmieterhöhung ist unwirksam
Der Vermieter kann nun eine neue Mieterhöhungserklärung mit einer korrekten Aufstellung der Kosten vorlegen. Dadurch kann dann es ggf. auch dazu kommen, dass die Mieterhöhung zum Teil oder sogar in voller Höhe durchsetzbar ist, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach Vorlage der neuen Mieterhöhungserklärung.
- Wie präzise eine Mieterhöhungserklärung sein muss, wird von den Gerichten unterschiedlich gesehen.
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