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Ratgeber Untervermietung
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Geringe Vergrößerung des Balkons ist keine Modernisierung
Wird ein vorhandener Balkon im Rahmen einer Modernisierung nur etwas vergrößert, dann kann dafür nicht immer eine Modernisierungsmieterhöhung vom Vermieter verlangt werden.
Modernisierungsmieterhöhung - Vergrößerung Balkon erhöht nicht immer den Wohnwert
Der Balkon einer rund 60 m² großen Wohnung wurde von 2,44 m² auf rund 4,83 m² vergrößert. Der Vermieter wollte über die Umlage der Modernisierungskosten die Mieterhöhung durchsetzen, weil durch diese Modernisierungsmaßnahme der Balkon jetzt mehr Bewegungsfreiheit und mehr Stellfläche für Pflanzen habe, der Gebrauchswert der Wohnung sei dadurch erhöht.
Die Mieterhöhung wurde von der Mietparteil abgelehnt: Durch die geringfügige Vergrößerung ergebe sich keine Verbesserung des Wohnwerts.
Modernisierung - Vergrößerung Balkon - Klage des Vermieters auf Zahlung der Mieterhöhung
Der Vermieter klagte auf Durchsetzung der Mieterhöhung. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Urteil v. 27.09.2018 - Az. 819 C 66/18) folgte der Ansicht der Mieter: Der zusätzliche Nutzen sei "nur verhältnismäßig geringfügig". Die Vermieterin ging in Berufung.
Landgericht Hamburg: Keine Mieterhöhung für geringe Vergrößerung des Balkons
Das Landgericht Hamburg (Beschluss vom 14.2.2019, Az. 334 S 5/19 ) hielt die Berufung des Vermieters für offensichtlich unbegründet.
- Der zusätzliche Nutzen der Balkonvergrößerung sei für die Mieter nur geringfügig, Auch der frühere Balkon habe ausreichend Platz zum Sitzen geboten. Die Vergrößerung des Balkons habe zu keiner spürbaren Erhöhung des Wohnwerts der Wohnung geführt.
- Der Gebrauchswert einer Wohnung werde nicht allein dadurch erhöht, dass die Nutzfläche der Wohnung ganz wenig vergrößert wird, eine Gebrauchswertverbesserung gemäß § 555b Nr. 4 BGB liege nicht vor, und somit sei die Vermieterin zur Mieterhöhung nicht berechtigt.
Die Berücksichtigung der Balkonfläche zu einem Viertel für die Berechnung der Wohnfläche führte für die rund 60 m² große Wohnung nur zu einer Erhöhung um ein Prozent (0,6 m²).
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