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Großbaustelle - Mietminderung wegen Schmutz und Lärm 

Ist neben der Wohnung bzw. in direkter Nachbarschaft eine Großbaustelle, finden umfangreiche, störende Bauarbeiten statt, dann berechtigt das Mieter einer Wohnung nicht unbedingt zu einer Mietminderung.

Lärm und Schmutz von einer Baustelle berechtigen nicht unbedingt zu einer Mietminderung

  • Gerichte und auch der Bundesgerichtshof schränken in der neueren Rechtsprechung das Minderungsrecht wegen Lärmbelästigung von Großbaustellen ein.
  • Weitere Einzelheiten:
    ​​​​​​​Lärm durch Baustelle vom Nachbargrundstück - Mietminderung  
  • Beabsichtigen Mieter eine Mietminderung wegen erheblicher Beeinträchtigungen von einer Großbaustelle, so sollte auf Grund der Änderung der Rechtsprechung zuvor eingehend fachlich geprüft werden, ob eine Mietminderung durchsetzbar ist.

Baustelle auf einem Nachbargrundstück verursacht starken Lärm und Schmutz

Das Landgericht Berlin (67 S 251/13) entschied am 26.9.2013 über einen Fall, in dem ein Gebäude saniert wurde. Mauern wurden abgebrochen, Fußböden herausgerissen, es entstand starker Maschinenlärm, und es kam zu kräftiger Staubbelastung auf Grund der Bauarbeiten. Und das jeden Werktag von 7 bis 18 Uhr, 9 Monate lang.

Lärm von Baustelle auf dem Nachbargrundstück kann zu einer Mietminderung berechtigen

Das sei für den Wohnungsmieter auf dem Nachbargrundstück in jedem Fall eine deutliche Gebrauchsbeeinträchtigung, ein normales Wohnen nicht möglich.
Eine Mietminderung sei berechtigt, und zwar durchgehend in einer Höhe von 25 %, urteilte das Landgericht.

Hohe Mietminderung wegen Beeinträchtigungen von einer Baustelle - 25 Prozent

Der Mieter hatte entsprechende Beträge gleich von der Miete abgezogen. Der Vermieter hatte wegen Mietrückstands gekündigt. Vor Gericht konnte sich der Vermieter mit der Kündigung nicht durchsetzen, der Mieter durfte in der Wohnung bleiben, die Räumungsklage wurde abgewiesen.



Redaktion


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