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Ratgeber Untervermietung
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Mieter verhindert Arbeiten in der Wohnung - fristlose Kündigung
Der Bundesgerichtshof hat das Recht des Mieters, sich gegen Modernisierungen / Instandsetzungen des Vermieters zu wehren, entscheidend eingeschränkt.
Mieter lässt Arbeiten in der Wohnung nicht zu, fristlose Kündigung möglich
Der Bundesgerichtshof (BGH) meint, dass ein Vermieter ein Mietverhältnis fristlos kündigen kann, wenn der Mieter ihn bzw. Firmen zur Durchführung von Arbeiten nicht in die Wohnung lässt.
- auch wenn noch kein Urteil über die Verpflichtung zur Duldung von Arbeiten vorliegt.
Fristlose Kündigung der Wohnung, weil Mieter Arbeiten nicht zulässt
Eine fristlose Kündigung könne wirksam sein - so der Bundegerichtshof - wenn die Arbeiten für die Erhaltung des Mietobjekts und seines wirtschaftlichen Werts von wesentlicher Bedeutung für den Vermieter sind, und ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Vermieters an einer alsbaldigen Durchführung der Maßnahmen besteht.
Duldungsklage des Vermieters wegen Durchführung von Arbeiten in der Wohnung
Statt der bisherigen nahezu unumstrittenen Rechtsprechung, dass zunächst durch ein Urteil, das den Mieter zur Duldung verpflichtet, der Zugang zur Mietwohnung erstritten werden musste, ist es Vermietern nun durchaus möglich, anstelle des bisher zu führenden Duldungsprozesses sofort zur fristlosen Kündigung zu greifen und Räumungsklage gegen den Mieter erheben.
Mietern kann nur geraten werden, so vorsichtig wie möglich mit einer Zutrittsverweigerung nach der Ankündigung von Arbeiten umzugehen.
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