Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Modernisierungsankündigung - Frist für Mitteilung Härtegründe
Mieter, die gegenüber einer Modernisierung einwenden wollen, dass diese eine persönliche Härte für sie bedeutet, müssen eine ziemlich kurze Frist beachten.
Wenn Sie eine Modernisierungsankündigung erhalten, sollten Sie umgehend prüfen, ob die angekündigten Modernisierungen für Sie zu einer persönlichen Härte führen. Denn Sie haben für diese Einwände nur eine sehr kurze Frist zur Verfügung, sie beträgt schlimmstenfalls nur einen knappen Monat.
Modernisierung der Wohnung und des Hauses - Maßnahmen sind oft nicht abzuwehren
Maßnahmen, die - nach üblichen Vorstellungen - eine Verbesserung für die Wohnung darstellen oder das Haus, müssen die Mieter grundsätzlich dulden, § 555d Abs. 1 BGB.
Modernisierung - Verbesserung von Haus und Wohnung
Kurze Frist für Härteeinwand bei Modernisierungsmaßnahmen beachten
- Das Gesetz - § 555d Abs. 3 BGB - verlangt, dass Sie Ihre Härtegründe dem Vermieter mitteilen:
"innerhalb des Monats, der auf den Erhalt der Modernisierungsankündigung folgt".
- Das gilt, wenn Sie aus ganz besonderen Gründen die Durchführung der Modernisierung nicht dulden können.
- Das gilt aber auch, wenn Sie die angekündigte Mieterhöhung nicht tragen können.
Sie erhalten die Modernisierungsankündigung am 5. Mai.
Dann müssen Ihre Einwände bis zum 30. Juni beim Vermieter sein.
Erhalten Sie die Modernisierungsankündigung am 31. Mai, dann muss der Vermieter ebenfalls bis zum 30. Juni Ihre Einwände erhalten haben.
Sie sollten daher, wenn Sie eine Modernisierungsankündigung erhalten, umgehend zu einer fachkundigen Beratung gehen.
Die Frist beginnt nur dann zu laufen, wenn die Modernsierungsankündigung selbst ordnungsgemäß ist, dem Gesetz entspricht. Es sind aber die Anforderungen, was eine Modernisierungsankündigung enthalten muss, immer weiter gesenkt worden
- es ist fast immer sinnvoll, die Härteeinwände innerhalb der Frist dem Vermieter mitzuteilen.
Persönliche Härtegründe mitteilen - Modernisierung ist eventuell nicht zu dulden
Persönliche Härtegründe können aber dazu führen, dass Sie die Modernisierung gar nicht dulden müssen, oder die Arbeiten aufgeschoben werden müssen:
Modernisierungsmieterhöhung - Wenn die Mieterhöhung nicht bezahlt werden kann
Eine persönliche Härte kann auch darin liegen, dass Sie die Mieterhöhung nicht bezahlen können, die Belastung für Sie wirtschaftlich unzumutbar ist.
- In diesem Fall können Sie zwar die Duldung der Arbeiten nicht verhindern, aber möglicherweise erreichen, dass die finanzielle Belastung geringer ausfällt.
- Weitere Hinweise zur persönlichen Härte und zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: