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Modernisierungsankündigung - Frist für Mitteilung Härtegründe
Für Mieter, die auf Grund einer Modernisierung gegenüber dem Vermieter einwenden wollen, dass eine persönliche Härte vorliegt, müssen nach Erhalt der Modernisierungsankündigung schnell handeln, es besteht eine ziemlich kurze Frist.
Modernisierung der Wohnung und des Hauses - Maßnahmen sind oft nicht abzuwehren
Maßnahmen, die - nach üblichen Vorstellungen - eine Verbesserung für die Wohnung darstellen oder das Haus, müssen die Mieter grundsätzlich dulden, § 555d Abs. 1 BGB.
Modernisierung - Verbesserung von Haus und Wohnung
Persönliche Härtegründe mitteilen - Modernisierung ist eventuell nicht zu dulden
Persönliche Härtegründe können dazu führen, dass Mietr die Modernisierung gar nicht dulden müssen, oder die Arbeiten müssen aufgeschoben werden:
Modernisierungsankündigung - kurze Frist für Mitteilung von Härtegründen an Vermieter
Haben Sie eine Modernisierungsankündigung erhalten, dann sollten Sie umgehend prüfen, ob die angekündigten Modernisierungen zu einer persönlichen Härte für Sie und Ihren Haushalt führen.
- Für die Mitteilung der Einwände steht nur nur eine sehr kurze Frist zur Verfügung, sie beträgt schlimmstenfalls nur einen knappen Monat.
- Das Gesetz - § 555d Abs. 3 BGB - verlangt, dass Sie Ihre Härtegründe dem Vermieter mitteilen:
"innerhalb des Monats, der auf den Erhalt der Modernisierungsankündigung folgt".
Sie erhalten die Modernisierungsankündigung am 5. Mai.
Dann müssen Ihre Einwände bis zum 30. Juni beim Vermieter sein.
Erhalten Sie die Modernisierungsankündigung am 31. Mai, dann muss der Vermieter ebenfalls bis zum 30. Juni Ihre Einwände erhalten haben.
- Die Frist beginnt nur dann zu laufen, wenn die Modernsierungsankündigung selbst ordnungsgemäß ist, dem Gesetz entspricht.
Es sind aber die Anforderungen, was eine Modernisierungsankündigung enthalten muss, immer weiter gesenkt worden. - Es ist fast immer sinnvoll, die Härteeinwände innerhalb der kurzen Frist dem Vermieter mitzuteilen.
Sie sollten daher, wenn Sie eine Modernisierungsankündigung erhalten, umgehend zu einer fachkundigen Beratung gehen.
Modernisierungsmieterhöhung - die künftige Mieterhöhung kann nicht bezahlt werden
Eine persönliche Härte kann auch darin liegen, dass Sie die Mieterhöhung nicht bezahlen können, die Belastung für Sie wirtschaftlich unzumutbar ist.
Modernisierung - Persönliche Härte, wirtschaftliche Unzumutbarkeit
Mieterhöhung nach Modernisierung - wirtschaftliche Härte
In diesem Fall können Sie zwar die Duldung der Arbeiten nicht verhindern, aber möglicherweise erreichen, dass die finanzielle Belastung geringer ausfällt.
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Musterbrief - Finanzielle, wirtschaftliche Härte bei Modernisierung
dem Vermieter mitteilen.
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