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Einbau neuer Fenster nicht immer eine Modernisierung

Der Einbau neuer Fenster ist keine Modernisierung, wenn keine Verbesserung, sondern durch die Maßnahme eine Verschlechterung der Wohnung eintritt.

Einbau neuer Fenster gilt meist als Modernisierung

Der Einbau neuer Fenster im Rahmen der Modernisierung ist meist eine Wohnwertverbesserung, die man als Mieter dulden muss.

Wenn z.B. die Belichtung und Belüftung der Wohnung durch die neuen Fenster verbessert wird oder durch neue isolierverglaste Fenster Energie eingespart wird, so ist das in der Regel eine duldungspflichtige Modernisierung und der Einbau führt meist zu einer Mieterhöhung.
Modernisierung - neue Fenster als Modernisierungsmaßnahme

Modernisierung - Einbau größerer Fenster als Verschlechterung der Wohnung

Es kann sein, dass der Einbau neuer Fenster gerichtlich nicht als Wohnwertverbesserung, dann auch nicht als duldungspflichtigte Modernisierung eingeschätzt wird.

Das Landgericht Berlin prüfte einen Fall, in dem der Vermieter plante, anstelle der bisherigen Fenster mit hüfthoher Brüstung neue großflächige bodentiefe Fenster einzubauen. Das hätte zwar die Belichtung und Belüftung der Wohnung verbessert. Andererseits wäre aber die Wohnung durch diesen Austausch leichter einsehbar geworden. Gegenüber der Fassade des Hauses war ein Neubau errichtet worden.

Einbau neuer Fenster - Keine Pflicht zur Duldung der Modernisierung der Wohnung - Urteil

Das LG Berlin entschied durch Urteil vom 17.5.2018 (Az.  64 S 145/17 ), dass in diesem Falle keine Wertverbesserung eintrete, auch nicht für künftige Mietinteressenten:

  • Nach dem geplanten Umbau würde in der Zweizimmerwohnung kein Raum der Wohnung verbleiben, der ohne Anbringung eines bodentiefen Sichtschutzes als Schlafzimmer nutzbar wäre. 

Einbau bodentiefer Fenster als Modernisierung - kein Schlafzimmer ohne Sichtschutz möglich

Das Gericht weiter: Das Schlafzimmer einer Wohnung soll ein privater Ort für Rückzug und Entspannung sein. Das Gefühl, wegen der größeren Fensterfläche beobachtet zu werden, kann nicht durch Anbringen und Benutzen von Vorhängen oder Gardinen ausgeglichen werden, denn dann fiele der positive Aspekt eines vergrößerten Fensters gerade weg. Da also keine Wertverbesserung gegeben war, musste der Fensterumbau nicht geduldet werden.

Hinweis


Es kommt hier ganz besonders auf die Umstände des Einzelfalls, den Schnitt der Wohnung an, und andere Richter könnten dies auch gegenteilig bewerten.


Redaktion


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