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Modernisierungsmieterhöhung - gesparte Instandsetzung bei Fenstern
Eine Mieterhöhungserklärung wegen durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen ist unwirksam, wenn darin der ersparte fällige Instandsetzungsaufwand bzw. gesparte Reparaturen - zum Beispiel für eine Fenstermodernisierung - bei der Modernisierungsmieterhöhung nicht berücksichtigt, beziffert ist.
Modernisierung - Mieterhöhung bei Austausch älterer, reparaturbedürftiger Fenster geringer
Hat der Vermieter bei der Fenstermodernisierung Instandsetzungskosten erspart, muss sich der Mieter – nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes – in der Modernisierungsmieterhöhungserklärung ein ungefähres Bild von der Größenordnung des berücksichtigten Instandsetzungsaufwands machen können.
- Die Angabe einer Kostenquote oder eine Schätzung genügen.
BGH: Abzug ersparter Instandsetzungskosten
In der Modernisierungsmieterhöhung sind keine Angaben zu ersparten Instandsetzungskosten
Fehlen in der Mieterhöhungserklärung jegliche Zahlenangaben zu den ersparten Kosten der Instandsetzung, so ist diese Mieterhöhung unwirksam.
- Erst nach Zugang einer korrigierten Mieterhöhung wird der richtige Modernisierungszuschlag zukünftig - nicht jedoch rückwirkend - fällig.
- Das Zahlenwerk des Vermieters zum ersparten Erhaltungsaufwand ist für den Mieter nicht bindend. Erscheint der abgezogene Instandsetzungsaufwand als zu gering, kann der Mieter die Angaben des Vermieters bestreiten.
Berechnung der Mieterhöhung wegen Umlage von Modernisierungskosten
Da hohe Kosten für die Reparatur bzw. den Austausch vorhandener Fenster entstehen können, kann der Mieter im Einzelfall eine deutliche Reduzierung des Modernisierungszuschlages mit rechtlicher und fachmännischer Hilfe erreichen, wenn ein schlechter Zustand der alten Fenster gut dokumentiert ist, bewiesen werden kann.
Modernisierungsmaßnahme Fenster - Zustand alter Fenster aufnehmen, dokumentieren
Lässt sich z.B. ein Blatt Papier, welches in den geschlossenen Fensterrahmen eingelegt wurde, durchziehen, so ist das Fenster an dieser Stelle undicht.
Lesetipp
Kosten einer Instandsetzung und Instandhaltung sind keine Modernisierung - sind daher bei einer Modernisierungsmieterhöhung als Abzug zu berücksichtigen.
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