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Balkonsolaranlage - Vermieter muss Anlage dulden - Urteil

Installiert man als Mieter auf dem Balkon der Wohnung eine Solaranlage, hat der Vermieter keine Erlaubnis erteilt, so dann kann dies trotzdem vom Vermieter zu dulden sein - dies geht aus einem Urteil hervor.

Mieter installiert Solaranlage auf dem Balkon - keine Erlaubnis vom Vermieter

Ein Mieter entschloss sich, auf dem Balkon seiner Mietwohnung Solar-Module zur Stromgewinnung aufzustellen. Er bat den Vermieter um die Erlaubnis, die dieser jedoch ablehnte. Der Mieter stellte dann trotzdem die Solar-Module auf dem Balkon auf. 

Solaranlage auf dem Balkon der Wohnung - Vermieter will Abbau der Anlage

Der Vermieter verlangte die Entfernung der Anlage. Da der Mieter die Solarmodule nicht demontierte, verklagte der Vermieter seinen Mieter auf Rückbau der Solaranlage.

Hinweis


Eine Solaranlage auf dem Balkon der Wohnung kann eine vertragswidrige Nutzung sein. Es ist daher besser, vor einer Installation die Erlaubnis des Vermieters einzuholen.

Vermieter darf Solaranlage ohne wesentlichen Grund nicht ablehnen

Das Amtsgericht Stuttgart entschied durch Urteil vom 30.3.2021 (Az. 37 C 2283/20 ) gegen die Vermieterin. Es bestehe kein Anspruch auf Beseitigung der Solaranlage. Es sei sogar so, dass die Mieter die Genehmigung der Anlage verlangen können.

  • Die Nutzung des Solarstroms führe zu einer Einsparung von Kosten und Energie. 
  • Solaranlagen seien auch hinsichtlich der politisch gewollten Energiewende gewünscht und mit Vorteilen verbunden.
  • Die Errichtung einer Solaranlage auf dem Balkon sei grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch umfasst.

Anspruch der Wohnungsmieter auf Genehmigung einer Solaranlage

Ein Vermieter dürfe nicht ohne triftigen Grund die Nutzung einer Solaranlage auf dem Balkon untersagen. Voraussetzung sei, dass die Anlage baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar und fachmännisch installiert sei.  Es dürfe auch keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen.

Monatage einer Solaranlage auf dem Balkon der Wohnung als bauliche Änderung

Liege keine Erlaubnis des Vermieters für eine bauliche Änderung vor, dann könne der Vermieter möglicherweise den Rückbau verlangen.

  • Bauliche Änderungen durch Mieter ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters stellen in der Regel eine erhebliche Vertragsverletzung dar.
    Einbauten, Umbauten an der Mietwohnung - Erlaubnis vom Vermieter
  • Der Rückbau sei jedenfalls vom Vermieter zu verlangen, wenn die Installation der Solar-Anlage als bauliche Änderung anzusehen sei. Ob es sich um eine bauliche Änderung handelt, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Bereits eine Befestigung der Solarmodule mit Dübeln und Schrauben am Balkon kann eine bauliche Änderung sein.

Solarmodule auf dem Balkon - Befestigung mit Rohrschellen

In diesem Fall waren aber die Solarmodule nicht am Haus oder der Balkonbrüstung fest montiert, sondern mittels Schellen befestigt, die jederzeit wieder zu lösen waren. Es handelte sich daher nicht um eine bauliche Änderung, so das Gericht.

Anspruch auf Erlaubnis für Solaranlage auf Balkon - Anlage muss fachgerecht installiert sein

Der Mieter habe, so das Amtsgericht, einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters, wenn sichergestellt ist, dass die Anlage keine Schäden oder negative Folgen für das Gebäude zur Folge habe, und sie nicht zu Gefahren für Dritte (Nachbarn, Besucher, Passanten) oder zu einer erheblichen optischen Beeinträchtigung der Fassade führe.

  • Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen mit der Prüfung, dieser bestätigte, dass die Anlage fachgerecht installiert war. Eine optische Beeinträchtigung liege nach den vorgelegten Fotos auch nicht vor, so das Gericht.

Interessenabwägung - keine Rückbaupflicht für Balkonsolaranlage

Das Gericht kam dann zu einer Interessenabwägung: Da der Mieter einen Anspruch auf die Erlaubnis habe, könne der Vermieter nach Treu und Glauben nicht den Rückbau verlangen - denn nach dem Rückbau und einer dann durchgesetzten Erlaubnis für die Installation könne der Mieter die Anlage wieder genau so aufbauen.


Redaktion


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