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Schadenersatz für Schaden am Dielenboden der Wohnung

Bei der Wohnungsrücknahme fordern Vermieter manchmal, dass der Holzfußboden, Dielenboden wegen Gebrauchsspuren, Kratzern abgeschliffen und versiegelt werden muss, verlangen Schadenersatz vom Mieter.

Kratzer im Holzfußboden, Dielenboden der Wohnung sind oft eine normale Abnutzung

Wegen normaler Abnutzungen, leichten Kratzern im Boden, kann der Vermieter keinen Schadenersatz fordern, denn durch den gewöhnlichen Gebrauch der Wohnung entstehen im Lauf der Zeit immer Laufspuren und Kratzer.
Wohnungsrückgabe - kein Schadenersatz für normale Abnutzung

Schleifen und Versiegeln eines Holzfußbodens wegen Kratzern

  • Das Schleifen und Versiegeln eines Holzfußbodens wegen normalen Abnutzungen fällt unter die Instandhaltungspflicht des Vermieters, wenn die Wohnung zum Einzug mit diesem Boden ausgestattet war.
  • Nur wenn aus einer übermäßigen, nicht vertragsgemäßen Nutzung des Bodens ein Schaden entstanden ist, könnte der Vermieter Schadenersatz vom Mieter fordern. 

Holzboden in der Wohnung abschleifen und versiegeln ist keine Schönheitsreparatur 

Vermieter verlangen manchmal das Abschleifen und Versiegeln des Dielenfußbodens als Schönheitsreparatur.

Das Schleifen und Versiegeln eines Holzfußbodens ist keine Schönheitsreparatur, selbst dann nicht, wenn das im Mietvertrag stehen sollte - diese Regelung ist unwirksam:
Schönheitsreparaturen, Umfang - was sollen Mieter alles renovieren? 

Wohnungsrückgabe - Schaden am Holzfußboden soll keine normale Abnutzung sein

Sind Mängel am Holzfußboden im Protokoll aufgeführt, so prüfen Sie, ob die aufgeführten Mängel tatsächlich in Ihren Verantwortungsbereich fallen.

Das kann der Fall sein bei besonders belastender Nutzung des Bodens, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht.

Schaden am Holzfußboden selbst dokumentieren, Übergabeprotokoll nicht unterschreiben

Unterschreiben Sie kein Abnahme- oder Ãœbergabeprotokoll:

Ihre Unterschrift kann dazu führen, dass Sie einen Schaden und die Pflicht zum Abschleifen womöglich anerkannt haben. 

  • Sie sollten selbst den Zustand des Holzfußbodens gut dokumentieren (Zeugen, Fotos, eigenes Protokoll) und bei echten Schäden frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch nehmen - möglicherweise sollte dem Vermieter eine Ersatzleistung angeboten werden.

Kratzer im Holzboden der Wohnung durch Haustiere - Vermieter fordert Schadenersatz

Eine übermäßige Abnutzung kann z.B. durch Haustiere geschehen. 

Vermieter verlangt Schadenersatz in Geld wegen Holzboden - keine Frist gesetzt

Der Vermieter muss nicht erst eine Frist zur Beseitigung eines Schadens setzen.
Schaden durch Mieter - Vermieter muss keine Frist für Beseitigung geben

Dielenboden in der Mietwohnung vom Mieter beschädigt - Höhe des Schadenersatzes

Hat man als Mieter doch den Schaden zu verantworten, dann beträgt die Höhe des Schadenersatzes in der Regel nicht 100 Prozent der Kosten, sondern der Vermieter muss sich einen Abzug von den Kosten gefallen lassen, den sogenannten

Schaden an Holzfußboden - Reparatur durch Abschleifen und Versiegeln - Abzug Neu für Alt

Ist ein Holzfußboden durch Abschleifen und Versiegeln zu reparieren, dann ist auch in einem solchen Fall die Anrechnung eines Abzuges "Neu für Alt" vorzunehmen: Es ist der Aufwand abzuziehen, der auch bei normaler vertragsgemäßer Nutzung inzwischen vom Vermieter hätte erbracht werden müssen.

Holzfußboden der Mietwohnung - Austausch, Erneuerung wegen starker Beschädigungen

Sind von Mietern verursachte Beschädigungen so stark, dass der Holzfußboden (teilweise) erneuert werden muss, dann kann auch dafür meist nicht die volle Erstattung der Kosten als Schadenersatz verlangt werden:
Bei einfacheren Holzböden geht man von einer durchschnittlichen wirtschaftlichen Lebensdauer von rund 30 - 50 Jahren, je nach Qualität sogar von 100 Jahren aus - je älter der Fußboden ist, desto geringer die Schadenersatzzahlung für Mieter.

  • Ist keine Einigung mit dem Vermieter möglich, dann entscheidet im Streitfall ein Gutachter.

Nach wie viel Jahren ist ein Dielenboden in der Regel zu Schleifen und zu Versiegeln?

Man geht man davon aus, dass ein Dielenboden nach ca. 20 - 25 Jahren Nutzungsdauer neu geschliffen und versiegelt werden sollte - der Zeitraum ist aber sehr von der Beanspruchung des Bodens abhängig, kann daher auch in kürzeren oder auch längeren Zeitabständen erforderlich sein.

  • Sind Sie als Mieterin oder Mieter für einen Schaden verantwortlich, der durch Schleifen und Versiegeln beseitigt werden kann, dann ist der Schadenersatz umso geringer, je länger die letzten Arbeiten zurückliegen.
    Wäre der Boden z.B. das letzte Mal vor 25 Jahren geschliffen und versiegelt worden, dann könnte der Schadenersatz, wegen des Abzugs "Neu für Alt", sogar 0 Euro betragen. 

Mieter hat Schaden am Holzboden verursacht - immer der Haftpflichtversicherung melden

Sind Mietsachschäden eingeschlossen, dann ist es möglich, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert.



Redaktion


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