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Ratgeber Untervermietung
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Mieter hat Schaden verursacht - wie Zeitwert einer Sache berechnen?
Haben Mieter einen Schaden in der Wohnung verursacht, dann muss dieser Schaden vom Mieter ersetzt werden. Für die Höhe des Schadenersatzes bei Neuanschaffung, Erneuerung einer Sache, ist der Zeitwert zu berechnen.
Schadenersatz für Vermieter - Kosten der Reparatur oder Kosten für die Erneuerung einer Sache
Für einen vom Mieter zu leistenden Kostenersatz ist zu unterscheiden, ob eine Sache kostengünstig zu reparieren ist, oder ob eine beschädigte Sache ersetzt werden muss, weil durch die Art der Beschädigung eine Reparatur ausgeschlossen ist.
Erfolgt die Reparatur einer beschädigten Sache, dann ist ein Abzug "Neu für Alt" zu Gunsten des Mieters meist nicht möglich - normal übliche Reparaturkosten sind dann vom Mieter zu ersetzen.
- Es gibt aber auch Ausnahmen, wenn z.B. ein beschädigter Holzboden durch Schleifen und Versiegeln wieder instandgesetzt wird:
Parkett - Kratzer, Beschädigungen - Schadenersatz vom Mieter?
Die Reparatur bzw. die Schadensbehebung ist immer Sache des Vermieters, sollte auch immer vom Vermieter vorgenommen, beauftragt werden:
Beauftragung von Arbeiten durch Mieter - Haftung für Ausführung
Ggf. kann eine Haftpflichtversicherung (bei bestehendem Einschluss von Mietsachschäden) die Regulierung eines Schadens mit dem Vermieter vornehmen.
Beschädigte Sache muss durch neue ersetzt werden - Reparatur ist nicht möglich
Muss eine beschädigte Sache durch eine Neuanschaffung ersetzt werden, weil eine kostengünstige Reparatur nicht möglich ist, so können Mieter einen Abzug "Neu für Alt" geltend machen, weil der Vermieter durch den Austausch, die Erneuerung einer Sache einen wirtschaftlichen Vorteil erzielen würde, wenn die Kosten einer Neuanschaffung insgesamt vom Mieter zu zahlen wären:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer
Schadenersatz des Mieters - Berechnung des Zeitwerts für Mietsachschäden - Abzug Neu für Alt
Der mögliche Ansatz für die Berechnung des Schadenersatzes kann wie folgt sein:
Wurde z.B. ein zur Ausstattung der Wohnung gehörender Teppichboden beschädigt, dann entsteht in der Regel, wenn nur ein Austausch eines beschädigten Teils des Bodens erfolgt, ein optischer Farbunterschied, den der Vermieter nicht akzeptieren muss. Daher besteht in solchen Fällen der Anspruch auf eine Erneuerung:
Beschädigung am Parkett, Laminat, PVC, Teppichboden.
Wir nehmen als Beispiel für die Berechnung des Zeitwertes die Erneuerung eines Teppichbodens in einem Zimmer: Der Teppichboden ist 7 Jahre alt.
Der Vermieter hat immer nachzuweisen, wie alt eine zu erneuernde Sache ist.
Die zu erwartende wirtschaftliche Lebensdauer für Teppichböden wird häufig mit 12 Jahren angesetzt, aber es kommt im Einzelfall auch sehr auf die Qualität des Belags an, die wirtschaftliche Lebensdauer könnte höher oder auch geringer sein.
In unserem Beispiel kostet der Teppichboden in der Neuanschaffung, einschließlich aller Kosten für die Verlegung, 700 Euro - mit diesen Angaben ist die Ermittlung eines Zeitwerts möglich.
Lohnkosten, Arbeitskosten werden für die Ermittlung, Berechnung des Zeitwerts berücksichtigt
Beim Abzug Neu für Alt werden die gesamten Lohn- und Arbeitskosten, ggf. auch Entsorgungskosten berücksichtigt, nicht nur die Materialkosten.
- Es ist nicht zulässig, wenn Vermieter für das Ersetzen, den Austausch einer Sache, die Lohn- und Arbeitskosten vom Mieter gesondert zu 100 Prozent fordern würden, nur die Neuanschaffungskosten für einen Abzug Neu für Alt berücksichtigen.
Beispiel für die Berechnung des Zeitwertes für eine vom Mieter beschädigten Sache
Im Beispiel nehmen wir an, dass der Teppichboden komplett zu erneuern ist. Unser Beispiel kann natürlich auch auf andere Sachen angewendet werden.
Die Ausgangswerte für die Ermittlung des Zeitwerts für die Erneuerung einer Sache:
Mieter und Vermieter einigen sich auf 12 Jahre Lebenserwartung für einen Teppichboden in einem Zimmer.
Da der Teppichboden zum Zeitpunkt der Beschädigung schon 7 Jahre im Zimmer lag, verbleiben für die Berechnung des Schadenersatzes 5 Jahre Restnutzungsdauer für den beschädigten Teppichboden.
Der Gesamtpreis für die Neuanschaffung der beschädigten Sache (in gleicher Güte und Qualität), einschließlich Lohnkosten, ggf. auch Entsorgungskosten und Fahrtkosten beträgt:
700 Euro
Ausgehend von diesen Daten ergibt sich eine Restnutzungsdauer von 5 Zwölftel (5/12) Jahren.
Es kann dann wie folgt gerechnet werden:
Zeitwert = 5 Jahre Restnutzungsdauer mal 700 € Anschaffungspreis (inklusive aller Kosten) = 3.500 €
geteilt durch 12 Jahre wirtschaftliche Lebensdauer des Teppichbodens,
ergibt 291,67 Euro zu zahlenden Schadenersatz.
- Sofern die übliche Lebensdauer einer zu erneuernden Sache zum Zeitpunkt der Beschädigung (oder am Ende des Mietvertrags) überschritten ist, kann ein Schadenersatzanspruch vom Vermieter gegen den Mieter nicht durchgesetzt werden, weil kein wirtschaftlicher Wert der beschädigten Sache mehr vorhanden ist.
Hier finden Sie eine Tabelle zur wirtschaftlichen Lebensdauer von Einrichtung und Sachen mit Erläuterungen:
Tabelle wirtschaftliche Lebensdauer - Schadenersatz bei Neu für Alt
Mieter hat Sache beschädigt - Einigung mit dem Vermieter über die Höhe des Schadenersatzes
Es ist zu empfehlen, sich mit dem Vermieter über die Höhe eines Schadenersatzes zu einigen, denn in einem Gerichtsstreit fallen in der Regel hohe Gutachterkosten für die Ermittlung der Höhe eines Schadenersatzanspruches an.
- Wer den Streit verliert, der zahlt den "Löwenanteil" an den entstehenden Kosten, also der Anwaltskosten, aber auch der Gerichts- und Gutachterkosten.
Lesetipps
Kratzer, Beschädigungen am Parkett - Schadenersatz vom Mieter? mit Beispielen für die Berechnung der Höhe eines Schadenersatzes.
Schaden durch Mieter - Vermieter muss keine Frist für Beseitigung geben
Wohnungsrückgabe - kein Schadenersatz für normale Abnutzung
Redaktion
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