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Verfärbung von Fliesenfugen - Reparatur, Erneuerung durch Mieter?
Die Verfärbung von Fugen zwischen den Fliesen im Badezimmer oder auch der Küche ist meistens Folge eines vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung - der Mieter ist in solchen Fällen nicht zur Erneuerung der Fugen verpflichtet.
Fugen zwischen den Fliesen - im Lauf der Zeit werden die Fugen dunkler
Fugen zwischen den Fliesen sind normalerweise weiß, selten farblich abgetönt.
- Es kommt häufig dazu, dass sich die Fugenmasse zwischen den Fliesen nach und nach verdunkelt, verfärbt.
- Dies ist in der Regel eine normale altersbedingte Abnutzung, für die Mieter nicht zuständig sind.
Verfärbte Fliesenfugen im Badezimmer der Mietwohnung - vom Mieter zu zahlender Schaden?
In einem Rechtsstreit über auszuführende Schönheitsreparaturen hatte ein Vermieter verlangt, dass der Mieter die Fugenmasse zwischen den Fliesen erneuern sollte. Die Fugen waren dunkel verfärbt.
Der Vermieter meinte, der Mieter habe sie nicht regelmäßig und ordentlich gereinigt, sei deshalb zum Erneuern verpflichtet.
Mieter soll Fugen erneuern - Urteil zu verfärbten Fugen, normaler vertragsgemäßer Gebrauch?
Das Amtsgericht Köln entschied z.B. Az. 221 C 156/94, die Fugenmasse altere erfahrungsgemäß mit der Zeit auch bei vertragsgemäßem Gebrauch und verfärbe sich.
Die Klage des Vermieters wurde abgewiesen.
Beschädigung, unsachgemäße Behandlung von Fliesen und Fugen - Schadenersatz für Vermieter
- Unabhängig davon, ob eine Renovierungsvereinbarung wirksam ist:
Eine Verfugung darf nicht durch Farbe (überstreichen der Fliesen) oder durch eine tatsächlich nachzuweisende nicht pflegliche, z.B. unterlassene, unsachgemässe Reinigung, beschädigt werden. - Kommt es zu einer berechtigten Schadenersatzforderung (auch bei unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen) des Vermieters, so ist in der Regel ein Abzug "Neu für Alt" für den Mieter möglich:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer
Fliesenspiegel, Wandfliesen, Bodenfliesen - brüchige, gerissene Fugen erneuern
Werden Fugen im Lauf der Zeit (altersbedingt) oder wegen Materialfehler brüchig, so ist dies eine Reparatur, die der Vermieter erledigen muss. Der Vermieter muss die Mietsache so zur Verfügung stellen, dass keine Einschränkungen für die Nutzung bestehen.
Der Mangel muss dem Vermieter mitgeteilt sein:
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen
- Dringt durch brüchige Fugen im Boden oder im Bereich des Bads oder der Dusche in Wände Wasser ein, so kann sich ein Schaden schnell vergrößern, die Reparaturkosten würden sich erhöhen.
- Dadurch kann sich ein Mieter schadenersatzpflichtig machen, wenn er den Mangel nicht schnell dem Vermieter nachweisbar mitteilt:
Sorgfaltspflichten, Obhutspflichten als Nebenpflichten des Mieters
Redaktion
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