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Silikonfugen - muss der Mieter oder der Vermieter diese erneuern?

Sind im Bereich einer Dusche, Badewanne oder im Bereich einer mitvermieteten Küche der Mietwohnung undichte, brüchige oder gerissene Silikonfugen, dann besteht die Gefahr für einen Wasserschaden. Müssen Mieter oder Vermieter beschädigte Silikonfugen erneuern?

Beschädigte Silikonfugen - der Vermieter muss die Erneuerung beauftragen

Grundsätzlich: Beschädigte Silikonfugen müssen dem Vermieter gemeldet werden, der Vermieter muss sich um die Schadensbeseitigung kümmern.

Silikonfugen werden erneuert - Kosten hat in der Regel der Vermieter zu zahlen

Oft stellt sich die Frage, wer hat den Schaden zu bezahlen, die Kosten für die Erneuerung der Fugen? 

Handelt es sich um eine Kleinreparatur, kann der Vermieter im Rahmen der geltenden Regeln Kostenersatz für die Fugenerneuerung verlangen?

Vermieter muss undichte, rissige Silikonfugen ersetzen, erneuern, nicht der Mieter

Ein Vermieter war der Ansicht, dass die Instandsetzung der Silikonfugen im Bereich einer Duschabtrennung die Angelegenheit des Mieters sei, weil die Reparatur unter die im Mietvertrag vereinbarte Kleinreparaturklausel falle.

Vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte (Urteil v. 29.08.2017, Az. 5 C 93/16) wurde dieser Streit verhandelt.

Die Reparatur kaputter, gerissener Silikonfugen ist die Aufgabe des Vermieters

Das Gericht stellte fest, dass die Instandsetzung gerissener Silikonfugen die Angelegenheit des Vermieters ist, dieser die Reparatur auszuführen hat, und auch, dass die Kleinreparaturklausel wegen schadhafter Silikonfugen nicht anwendbar sei.
Silikonfugen - Reparatur, Erneuerung ist keine Kleinreparatur

Beispiele für typische Kleinreparaturen

Vermieter sagt, der Mieter hat die Schäden an den Silikonfugen verursacht, sei verantwortlich

Auch mit der weiteren Argumentation, dass eine unzureichende Reinigung der Dusche (Beseitigung von Spritzwasser) nach Benutzungen das Auftreten des Schadens verursacht habe, konnte sich der Vermieter nicht durchsetzen.

Ein vom Gericht beauftragtes Sachverständigengutachten ergab, dass der Vermieter den Zustand der Silikonfugen zu verantworten habe: Daraus folgt dann, dass der Vermieter für die Instandsetzung zuständig ist und auch die Kostenzu tragen hat.

  • Eine Ausnahme für die Kostentragungspflicht des Vermieters könnte sich nur ergeben, wenn der Vermieter den schwierigen Nachweis hätte führen können, dass Silikonfugen z.B. durch eine unsachgemäße Behandlung durch den Mieter beschädigt wurden - nur dann hätte der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz.

In solchen Fällen muss sich der Vermieter einen Abzug von den Kosten der Erneuerung gefallen lassen. Silikonfugen haben eine wirtschaftliche Lebensdauer von bis zu 10 Jahren.

Beschädigte Silikonfugen in Mietwohnung - Mieter muss dies dem Vermieter mitteilen

Sind Silikonfugen brüchig, undicht, so ist man als Mieter verpflichtet, den Mangel dem Vermieter mitzuteilen, damit die Fugen durch den Vermieter erneuert werden.

  • Es handelt sich in der Regel um eine Instandsetzung, für die der Vermieter zuständig ist, wenn den Mieter kein Verschulden an dem entstandenen Mangel trifft.
  • Unterlässt man es, einen solchen Mangel zu melden, so könnte für Mieter eine Schadenersatzpflicht entstehen, wenn mangelhafte Fugen zum Auftreten von Feuchtigkeitsschäden führen.

Tipp


Mieter sollten immer prüfen, ob die Kleinreparaturklausel wirksam vereinbart wurde:

Vereinbarung über Kleinreparaturen im Mietvertrag unwirksam?

 


Redaktion


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