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Ratgeber Untervermietung
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Silikonfugen in Bad und Küche - Erneuerung ist keine Kleinreparatur
Silikonfugen in Bad und Küche der Wohnung altern im Lauf der Zeit, können undicht werden und Schäden verursachen. Die Erneuerung der Silikonfugen ist aber keine Kleinreparatur, wie viele Vermieter meinen.
Silikonfugen in der Wohnung nutzen sich im Lauf der Zeit ab, müssen erneuert werden
Silikonfugen können brüchig werden, zeigen Risse, können dann nicht mehr ihren Zweck erfüllen, die Abdichtung gegen Wasser gewährleisten. Silikonfugen unterliegen einem normalen Abnutzungsprozess, müssen dann erneuert werden.
Kleinreparaturklausel - Vermieter will Kosten für die Reparatur, Erneuerung von Silikonfugen
Manche Vermieter meinen, dass Mieter, bei einer im Mietvertrag wirksam vereinbarten Kleinreparaturklausel, die Kosten für die Erneuerung, Ausbesserung von Silikonfugen zahlen müssen - dies ist nicht so.
Die Erneuerung der Silikonfugen in der Wohnung ist grundsätzlich Sache des Vermieters
Die Kosten für die Reparatur schadhafter Silikonfugen im Bereich von Feuchträumen, Bad, Küche hat der Vermieter zu bezahlen, denn es handelt sich in der Regel um eine Instandsetzung, für die der Vermieter zuständig ist.
Der Vermieter hat die entstehenden Kosten zu tragen - Vermieter sind grundsätzlich für die Instandhaltung und Instandsetzung einer Mietwohnung zuständig:
Vermieter muss Mietwohnung instandhalten und instandsetzen.
Erneuerung von Silikonfugen - Vermieter meint, Mieter sei Schuld an Beschädigung
Nur, wenn der Vermieter nachweisen könnte, dass die Fugen durch eine unsachgemäße Behandlung, Reinigung geschädigt wurden, nur dann könnten Mieter mit diesen Kosten belastet werden - dieser Nachweis bzw. Beweis ist schwer vorstellbar.
Silikonfugen in der Mietwohnung - Reparatur, Instandsetzung ist keine Kleinreparatur
Die Kleinreparaturklausel für kleine Instandhaltungen ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nur anwendbar, wenn Einrichtungsgegenstände der Mietwohnung einem unmittelbaren und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.
- Dies ist bei Silikonfugen nicht der Fall
- es handelt sich um keine "Teile der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen".
Beispiele für typische Kleinreparaturen.
Urteil:
Silikonfugen - muss der Mieter oder Vermieter diese erneuern?
Für die Reparatur, Erneuerung von Silikonfugen ist der Vermieter zuständig
Silikonfugen, die sich im Bereich mitvermieteter Installationen, Einrichtungen (z.B. in der Küche, dem Badezimmer, einer Dusche) befinden, hat der Vermieter zu ersetzen und auf seine Kosten zu reparieren.
- Teilen Sie dem Vermieter einen bestehenden Mangel an Silikonfugen immer mit, fordern Sie ihn mit Fristsetzung auf, den Mangel zu beseitigen, achten Sie darauf, dass Sie den Zugang der Mitteilung nachweisen können.
- Kommt der Vermieter der Aufforderung zur Reparatur nicht nach, so kommt eine Ersatzvornahme in Betracht:
Ersatzvornahme - Auftrag für Reparatur von Mängeln durch Mieter.
Schadhafte Silikonfugen in der Wohnung sind dem Vermieter zu melden
Mieter müssen schadhafte Silikonfugen dem Vermieter mitteilen, damit dieser sich um die Reparatur kümmert.
Musterbrief - Mängel der Mietwohnung mitteilen, Reparatur fordern.
Unterlässt man es den Mangel zu melden, so könnte für Mieter eine Schadenersatzpflicht entstehen, wenn durch mangelhafte Fugen Feuchtigkeitsschäden verursacht werden.
Lesetipp
Fugen, Verfärbung - muss der Mieter diese reparieren, erneuern?
- Tipp: Ist im Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel vereinbart:
Kleinreparaturen sollten durch den Vermieter in Auftrag gegeben werden:
Kleinreparaturen beauftragen - Auftrag durch Mieter - Besser nicht!
Danach könnte er dann die Kostenerstattung für die ausgeführte Kleinreparatur vom Mieter verlangen.
Vereinbarung über Kleinreparaturen im Mietvertrag unwirksam?
Redaktion
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