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Silikonfugen in Bad und Küche - Erneuerung ist keine Kleinreparatur

Silikonfugen in Bad und Küche altern im Lauf der Zeit, können undicht werden und Schäden verursachen. Die Erneuerung der Silikonfugen ist aber keine Kleinreparatur, wie viele Vermieter meinen.

Silikonfugen nutzen sich im Lauf der Zeit ab, müssen erneuert werden

Silikonfugen können brüchig werden, zeigen Risse, können dann nicht mehr ihren Zweck erfüllen, die Abdichtung gegen Wasser gewährleisten. Silikonfugen unterliegen einem normalen Abnutzungsprozess, müssen dann erneuert werden.

Kleinreparaturklausel - Vermieter will Kosten für die Reparatur, Erneuerung von Silikonfugen

Manche Vermieter meinen, dass Mieter, bei einer im Mietvertrag wirksam vereinbarten Kleinreparaturklausel, die Kosten für die Erneuerung, Ausbesserung von Silikonfugen zahlen müssen - dies ist nicht so.

Die Kosten für die Repartur schadhafter Silikonfugen im Bereich von Feuchträumen, Bad, Küche hat der Vermieter zu bezahlen, denn es handelt sich in der Regel um eine Instandsetzung, für die der Vermieter zuständig ist.

Die Erneuerung der Silikonfugen ist grundsätzlich Sache des Vermieters und in der Regel hat der Vermieter die entstehenden Kosten zu tragen - Vermieter sind grundsätzlich für die Instandhaltung und Instandsetzung einer Mietwohnung zuständig:
Vermieter muss Mietwohnung instandhalten und instandsetzen

  • Nur, wenn der Vermieter nachweisen könnte, dass die Fugen durch eine unsachgemäße Behandlung, Reinigung geschädigt wurden, nur dann könnten Mieter mit diesen Kosten belastet werden - dieser Nachweis ist schwer vorstellbar.

Silikonfugen - Reparatur, Instandsetzung ist keine Kleinreparatur

Die Kleinreparaturklausel für kleine Instandhaltungen ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nur anwendbar, wenn Einrichtungsgegenstände der Mietwohnung einem unmittelbaren und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.

Urteil: 
Silikonfugen - muss der Mieter oder Vermieter diese erneuern? 

Für die Reparatur, Erneuerung von Silikonfugen ist der Vermieter zuständig

Silikonfugen, die sich im Bereich mitvermieteter Installationen, Einrichtungen (z.B. in der Küche, dem Badezimmer, einer Dusche) befinden, hat der Vermieter zu ersetzen und auf seine Kosten zu reparieren. 

    Schadhafte Silikonfugen in der Wohnung sind dem Vermieter zu melden

    Mieter müssen schadhafte Silikonfugen dem Vermieter mitteilen, damit dieser sich um die Reparatur kümmert.
    Musterbrief - Mängel der Mietwohnung mitteilen, Reparatur fordern 

    Unterlässt man es den Mangel zu melden, so könnte für Mieter eine Schadenersatzpflicht entstehen, wenn durch mangelhafte Fugen Feuchtigkeitsschäden verursacht werden.

      Tipp


      Ist im Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel vereinbart:
      Kleinreparaturen sollten immer durch den Vermieter in Auftrag gegeben werden:
      Kleinreparaturen beauftragen - Auftrag durch Mieter - Besser nicht! 

      Danach könnte er dann die Kostenerstattung für die ausgeführte Kleinreparatur vom Mieter verlangen.
      Vereinbarung über Kleinreparaturen im Mietvertrag unwirksam? 


      Redaktion


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