Logo

Reparatur, Instandsetzung der Wohnung - Ankündigung durch Vermieter

Der Vermieter muss Arbeiten zur Instandhaltung oder Reparaturen, Instandsetzungen in der Wohnung rechtzeitig gegenüber Mietern ankündigen.

Vermieter muss Beginn von Arbeiten in der Mietwohnung Mietern rechtzeitig mitteilen

Das Gesetz, § 555 a Absatz 2 BGB, verlangt grundsätzlich die rechtzeitige Ankündigung.
Es ist keine besondere Form - etwa eine schriftliche Mitteilung -  vorgeschrieben.

Rechtzeitige Ankündigung von Arbeiten in der Mietwohnung durch Vermieter

Die Ankündigung muss so rechtzeitig sein, dass für Mieter die Möglichkeit besteht, sich auf die Arbeiten einzustellen, sich darauf vorzubereiten. 

Beispiel

Eine Ankündigung des Vermieters, dass in 3 Tagen Arbeiten vorgenommen werden sollen (z.B. ein Bodenbelag soll erneuert werden), ist wahrscheinlich nicht ausreichend, denn auf solche Arbeiten müssen sich Mieter einstellen.

  • Wie lange vorher eine Ankündigung kommen muss, um rechtzeitig zu sein, hängt einerseits von dem Umfang der Arbeiten ab, andererseits von der Dringlichkeit, die Arbeiten auszuführen.

Nicht dringliche Arbeiten in der Wohnung - Mieter können selbst Termine vorschlagen

Handelt es sich um nicht besonders dringliche, eilige Arbeiten, und sind Mieter an dem vom Vermieter vorgeschlagenen Termin(en) verhindert, dann besteht die Möglichkeit, selbst Termine vorzuschlagen.

Vermieter will Arbeiten in der Wohnung durchführen - Vorbereitungen des Mieters

Für Mieter stellen sich bei bevorstehenden Arbeiten einige Fragen: Was muss ich als Mieter tun, ist sozusagen etwas in Sicherheit zu bringen, soll jemand um die Ãœberwachung der Arbeiten gebeten werden, möchte ich selbst bei den Arbeiten anwesend sein, muss dafür z.B. Urlaub genommen werden. 

Hinweis


Sehr oft stellt sich im Zusammenhang mit Arbeiten in der Wohnung die Frage, ob man selbst Sachen und Möbel für die Vornahme der Arbeiten wegräumen muss:

Urteil: Baufreiheit - Müssen Mieter für Handwerker Zimmer räumen?

    Ankündigung von Arbeiten, Reparaturen außerhalb der Wohnung durch Vermieter

    Auch Arbeiten außerhalb der Wohnung sind anzukündigen, denn Sie müssen z.B. darauf vorbereitet sein, wenn die Wasser- oder Abwasserleitung, oder das Treppenhaus nicht benutzt werden kann, bei Arbeiten, die starken Schmutz und Staub entwickeln, kommt vielleicht in Betracht, dass Sie zeitweise woanders wohnen müssen, insbesondere wenn Sie unter Allergien leiden.

    Was ist, wenn der Vermieter eine Reparatur, Instandsetzung nicht rechtzeitig angekündigt hat?

    Vermieter muss nicht immer Reparaturen ankündigen
    Keine Ankündigung soll notwendig sein für Arbeiten, die sich nur unerheblich auswirken.

    Hinweis


    Wann Arbeiten unerheblich sind, und welche Arbeiten wie dringlich ausgeführt werden, also welche Ankündigungsfrist eingehalten werden muss, lässt sich nur im Einzelfall klären. Nehmen Sie unbedingt fachkundige Beratung in Anspruch. Wird die Ausführung von Arbeiten verweigert, obwohl Sie dazu verpflichtet wären, dann kann das zu einem Kündigungsrisiko führen.

    • Ist eine sofortige Ausführung der Arbeiten erforderlich (z.B. bei einem Wasserrohrbruch), entfällt natürlich ebenfalls Pflicht zur Ankündigung.




    Redaktion


    Hinweis

    Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: