​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Reparatur, Instandsetzung der Wohnung - Ankündigung durch Vermieter
Der Vermieter muss Arbeiten zur Instandhaltung oder Reparaturen, Instandsetzungen in der Wohnung rechtzeitig gegenüber Mietern ankündigen.
Vermieter muss Beginn von Arbeiten in der Mietwohnung Mietern rechtzeitig mitteilen
Das Gesetz, § 555 a Absatz 2 BGB, verlangt grundsätzlich die rechtzeitige Ankündigung.
Es ist keine besondere Form - etwa eine schriftliche Mitteilung - vorgeschrieben.
Rechtzeitige Ankündigung von Arbeiten in der Mietwohnung durch Vermieter
Die Ankündigung muss so rechtzeitig sein, dass für Mieter die Möglichkeit besteht, sich auf die Arbeiten einzustellen, sich darauf vorzubereiten.
Eine Ankündigung des Vermieters, dass in 3 Tagen Arbeiten vorgenommen werden sollen (z.B. ein Bodenbelag soll erneuert werden), ist wahrscheinlich nicht ausreichend, denn auf solche Arbeiten müssen sich Mieter einstellen.
- Wie lange vorher eine Ankündigung kommen muss, um rechtzeitig zu sein, hängt einerseits von dem Umfang der Arbeiten ab, andererseits von der Dringlichkeit, die Arbeiten auszuführen.
Nicht dringliche Arbeiten in der Wohnung - Mieter können selbst Termine vorschlagen
Handelt es sich um nicht besonders dringliche, eilige Arbeiten, und sind Mieter an dem vom Vermieter vorgeschlagenen Termin(en) verhindert, dann besteht die Möglichkeit, selbst Termine vorzuschlagen.
Vermieter will Arbeiten in der Wohnung durchführen - Vorbereitungen des Mieters
Für Mieter stellen sich bei bevorstehenden Arbeiten einige Fragen: Was muss ich als Mieter tun, ist sozusagen etwas in Sicherheit zu bringen, soll jemand um die Überwachung der Arbeiten gebeten werden, möchte ich selbst bei den Arbeiten anwesend sein, muss dafür z.B. Urlaub genommen werden.
- Wenn jemand mit der Überwachung der Arbeiten beauftragt wird, Arbeiten vielleicht so umfangreich sind, dass man sogar woanders wohnen muss, dann besteht für Mieter ein Anspruch auf Aufwendungsersatz:
Instandsetzung Mietwohnung - Aufwand des Mieters, Kosten bekommen
Hinweis
Sehr oft stellt sich im Zusammenhang mit Arbeiten in der Wohnung die Frage, ob man selbst Sachen und Möbel für die Vornahme der Arbeiten wegräumen muss:
- die Schaffung der sogenannten Baufreiheit ist nicht die Aufgabe des Mieters,
- aber manchmal trotzdem zu empfehlen, man ist selbst eben achtsamer:
Baufreiheit - Platz für Handwerker in Mietwohnungen schaffen
Urteil: Baufreiheit - Müssen Mieter für Handwerker Zimmer räumen?
Ankündigung von Arbeiten, Reparaturen außerhalb der Wohnung durch Vermieter
Auch Arbeiten außerhalb der Wohnung sind anzukündigen, denn Sie müssen z.B. darauf vorbereitet sein, wenn die Wasser- oder Abwasserleitung, oder das Treppenhaus nicht benutzt werden kann, bei Arbeiten, die starken Schmutz und Staub entwickeln, kommt vielleicht in Betracht, dass Sie zeitweise woanders wohnen müssen, insbesondere wenn Sie unter Allergien leiden.
Was ist, wenn der Vermieter eine Reparatur, Instandsetzung nicht rechtzeitig angekündigt hat?
- Sind Arbeiten nicht rechtzeitig angemeldet worden, müssen Mieter auch niemanden für die Durchführung der Arbeiten in die Wohnung lassen.
Reparatur in Mietwohnung - Termin mit Handwerker nicht vereinbart
Vermieter muss nicht immer Reparaturen ankündigen
Keine Ankündigung soll notwendig sein für Arbeiten, die sich nur unerheblich auswirken.
Wann Arbeiten unerheblich sind, und welche Arbeiten wie dringlich ausgeführt werden, also welche Ankündigungsfrist eingehalten werden muss, lässt sich nur im Einzelfall klären. Nehmen Sie unbedingt fachkundige Beratung in Anspruch. Wird die Ausführung von Arbeiten verweigert, obwohl Sie dazu verpflichtet wären, dann kann das zu einem Kündigungsrisiko führen.
- Ist eine sofortige Ausführung der Arbeiten erforderlich (z.B. bei einem Wasserrohrbruch), entfällt natürlich ebenfalls Pflicht zur Ankündigung.
Lesetipps
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: