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Ratgeber Untervermietung
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Instandhaltung, Instandsetzung der Wohnung müssen Vermieter zahlen
Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnung müssen Vermieter, Eigentümer von Häusern und Wohnungen selbst zahlen.
Reparaturen, Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung sind Kosten des Vermieters
Der Vermieter kann diese Kosten gemäß gemäß §§ 535, 538 BGB nicht auf die Mieter umlegen, auch nicht als Betriebskosten, und auch nicht im Rahmen einer Modernisierung.
Instandhaltung und Instandsetzung - mietrechtlich meinen die Begriffe dasselbe
Letztlich meinen die Begriffe Instandhaltung und Instandsetzung aus rechtlicher Sicht dasselbe.
- Es sind diejenigen Kosten, die aufgewendet werden müssen, damit bauliche und sonstige Mängel beseitigt werden, die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkungen am Haus und an der Wohnung entstehen.
- Gemeint sind damit Reparaturen, die nötig sind, um den ordentlichen Zustand zu erhalten oder wieder herzustellen.
Beispiele für Instandhaltung und Instandsetzung bei Modernisierung
Beispiele für Instandsetzungsarbeiten, die unter anderem im Zusammenhang mit Modernisierungen eine Rolle spielen, sind etwa Reparaturen an Fenstern wie der Ersatz von Dichtungen, Verschlüssen und Wasserschenkeln oder Arbeiten zur Herrichtung der Fassade wie Reinigung, Graffitientfernung, Anstrich und Verputzarbeiten.
- Instandhaltungskosten, die im Zusammenhang mit der Modernisierung anfallen, muss der Vermieter normalerweise selbst tragen, kann die Kosten auch nicht mit der Mieterhöhung (Umlage der Modernisierungskosten) auf die Mieter verteilen.
Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung - bei der Modernisierungsmieterhöhung abzuziehen - Das gilt auch für Kosten noch nicht fälliger Instandsetzungsarbeiten, die durch die Modernisierung erspart werden.
Beispiele für Abgrenzung von Instandsetzungsarbeiten und Betriebskosten
Bei Instandsetzungsarbeiten, die im Rahmen von Betriebskosten von Bedeutung sind, geht es z.B. um
- Hauswartstätigkeiten (größere und kleinere Reparaturen, etwa an Türschließanlagen, Lichtschaltern, Spülkästen, Auswechseln von Glühbirnen):
Hausmeister - welche Kosten sind Betriebskosten des Mieters?
- Arbeiten an Aufzügen, um die Betriebsbereitschaft zu erhalten, Austausch von Kleinteilen: Betriebskosten Aufzug - welche sind zu zahlen?
- Heizungsarbeiten, sofern es sich nicht um Wartung handelt
- Erneuerung und Reparaturen an Holzbänken, Spielgeräten, Sandkästen:
Betriebskosten für Sandkasten und Spielplatz - alle Mieter zahlen
- Beseitigung von Rohrverstopfungen, Reparaturen an Entwässerungsanlagen, Rohrreinigungen: Beseitigung von Verstopfungen, Rohrreinigung als Betriebskosten
In diesem Bereich sind die Einzelheiten oft ungeklärt und strittig, so dass hier nur ein erster Überblick gegeben werden kann.
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