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Abzug von Instandsetzungskosten bei Modernisierungsmieterhöhung

Führt der Vermieter eine Modernisierung durch, so müssen für die Berechnung der Höhe einer Mieterhöhung die vom Vermieter ersparten Instandsetzungskosten aus den Modernisierungskosten herausgerechnet werden. 

Modernisierungsmieterhöhung - Instandsetzungskosten führen nicht zu einer Mieterhöhung

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2014 – VIII ZR 88/13) hat dazu festgestellt:

Hat der Vermieter Instandsetzungskosten im Rahmen einer Modernisierung gespart, so sind diese in der Mieterhöhung nachvollziehbar anzugeben.

  • Ersparte Instandsetzungskosten dürfen für die Mieterhöhung nicht berücksichtigt werden.  

Tipp


Es ist immer gut, wenn Mieter vor Beginn einer Modernisierung bereits geschädigte Bauteile, z.B. Fenster, Fassade etc. dokumentieren und auch Zeugen für den baulichen Zustand haben.
Modernisierungsmieterhöhung Fenster - gesparte Instandsetzung

Modernisierungsmieterhöhung - zu niedrig angesetzte Instandsetzungskosten

Bei der Mieterhöhung für Modernisierungen sind nicht nur Kosten für fällige Instandsetzungen abzuziehen,

Ansatz von zu niedrigen Instandsetzungskosten bei Mieterhöhung wegen einer Modernisierung

Bei Zweifeln an den vom Vermieter berücksichtigten Instandsetzungskosten: Sie sollten den Vermieter nach einer Erläuterung fragen, welche Instandsetzungskosten bei der Modernisierungsmieterhöhung berücksichtigt  sind. Setzen Sie dem Vermieter dafür nachweisbar eine Frist von 2-3 Wochen.
Frist setzen und Fristen beachten 

Antwortet der Vermieter nicht, oder ist die Begründung nicht ausreichend, so sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

Angabe ersparter Instandsetzungkosten bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung

Die Anforderungen dazu sind nicht besonders hoch, es reicht sogar aus, wenn bei Modernisierungsmaßnahmen eine prozentuale Quote oder ein ausreichender Betrag von den entstandenen Kosten abgezogen wird. 

Modernisierungsmieterhöhung - Gericht schätzt Höhe von gesparten Instandsetzungskosten

Geht der Streit vor Gericht, so ist es möglich, dass die abzuziehenden, für die Mieterhöhung nicht zu berücksichtigenden Kosten durch das Gericht geschätzt werden.



Redaktion


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