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Kleidermotten - Beseitigung einer Mottenplage in der Mietwohnung
Milde Winter sind ideal für die vermehrte Bildung von Schädlingen. Für Biologen sind milde Temperaturen immer ein Zeichen für ein dann im darauffolgenden Sommer verstärktes Auftreten von Kleidermotten. Jeder, der schon mal Motten in seiner Wohnung hatte, weiß wie nervenaufreibend das sein kann.
- Einen leichten Mottenbefall muss der Mieter mit im Handel erhältlichen Mitteln auf seine Kosten bekämpfen.
Wenn die Wohnung schon mit Mottenbefall angemietet wurde
Es kommt auch vor, dass sich Motten in einer vom Vermieter mit Teppich ausgestatteten Wohnung einnisten, bzw. sich schon in der gerade angemieteten Wohnung befinden.
Starker Mottenbefall der Wohnung - Vermieter für Beseitigung zuständig
Starker Mottenbefall, eine Mottenplage muss professionell bekämpft werden.
- Über diesen Mangel muss der Vermieter zeitnah informiert werden, damit er das Notwendige veranlassen kann, die Bekämpfung der Motten einleitet.
- Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist für die Beseitigung des Ungeziefers.
Trägt der Mieter oder Vermieter die Kosten für die Ungezieferbekämpfung von Motten
Die Kosten eines heftigen Ungezieferbefalls hat der Vermieter in der Regel zu tragen.
Gelingt es dem Vermieter nachzuweisen, dass eindeutig der Mieter Verursacher, schuld ist am Befall, dann wäre die Kosten der Schädlingsbbekämpfung vom Mieter zu tragen.
Schuld am Mottenbefall in der Wohnung soll der Mieter haben
Die Schuld des Mieters an einem Mottenbefall muss zweifelsfrei bestehen.
Kann der Vermieter die Schuld seines Mieters nicht eindeutig nachweisen, dann hat der Vermieter die Kosten für die Schädlingsbekämpfung zu bezahlen.
Mieter beauftragt Schädlingsbekämpfung - wer trägt die Kosten für den Kammerjäger?
Manchmal haben Mieter bereits einen Auftrag zur Schädlingsbekämpfung gegeben, nicht das Handeln des Vermieters abgewartet und der Kammerjäger war schon da - dann kann es Probleme mit der Kostenübernahme geben.
Den Auftrag zur Schädlingsbekämpfung zu vergeben, ohne dass sich der Vermieter in Verzug befindet, kann dazu führen, dass man als Mieter die Kosten tragen muss.
- Man kann dann zwar versuchen, dass der Vermieter die entstandenen Kosten übernimmt, aber der Vermieter muss diese nicht bezahlen, wenn er mit der Schädlingsbekämpfung nicht in Verzug geraten war - der Mieter bleibt dann möglicherweise auf den entstandenen Kosten sitzen.
- Erst wenn der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist die Ungezieferbekämpfung nicht durchführen lässt, so ist der Verzug eingetreten und der Vermieter hat erst dann die (angemessenen) Kosten, die dem Mieter für eine Schädlingsbekämpfung entstehen bzw. entstanden sind, zu übernehmen.
Mottenbefall - Urteil zu Mietminderung wegen Mottenplage in der Wohnung
Eine Mietminderung ist auch dann möglich, wenn weder dem Vermieter noch dem Mieter eine Schuld für den Ungezieferbefall vorzuwerfen ist, bzw. die Ursache nicht geklärt werden kann.
- Das Amtsgericht Bremen (Az. 25 C 118/01) sprach einem Mieter 25 Prozent Mietminderung wegen einer Mottenplage zu.
- Das Besondere an dem Fall: Es war nicht herauszufinden, ob der Vermieter oder der Mieter für den Mottenbefall in der Mietwohnung die Verantwortung zu übernehmen hatte. Deswegen war der Vermieter als Eigentümer verantwortlich und hatte die Mietminderung zu akzeptieren.
Mieter können auch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Vermieter bei Mietbeginn auf ein vorhandenes Ungezieferproblem nicht hingewiesen hat.
Unschädliche Mittel, die Kleidermotten fern halten können
Unschädliche Mittel, die Motten aus dem Kleiderschrank fern halten können: Ätherische Öle von Lavendel und Zedern, auch Säckchen mit Lavendelblüten, Kleiderbügel aus Zedernholz usw.
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