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Ratgeber Untervermietung
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Mäuse in Haus und Wohnung - Mietminderung
Ein vermehrtes Auftreten von Mäusen in Haus und Wohnung kann Mieter zu einer Mietminderung berechtigen.
Mäuse, Ungeziefer beseitigen - der Vermieter ist zuständig
Für die Beseitigung eines Mäusebefalls ist immer der Vermieter verantwortlich. Mieter müssen das Auftreten von Ungeziefer dem Vermieter mitteilen:
Ungeziefer in Mietwohnung - Vermieter zur Beseitigung auffordern.
- Der Vermieter kann seine Zuständigkeit nicht mit der Begründung abwehren, man wisse nicht, woher die Mäuse kommen, oder der Mieter sei selbst am Auftreten der Mäuse schuld.
Beseitigung Ungeziefer - Kosten vom Mieter oder Vermieter zu zahlen? - Mieter müssen die Arbeit eines vom Vermieter beauftragten Schädlingsbekämpfers ermöglichen.
Mäuse in der Mietwohnung, weitere Hinweise:
Mäusebefall in der Wohnung, im Haus - was tun?
Erhebliche Beeinträchtigung des Gebrauchs der Wohnung wegen Mäusen
Wird der Gebrauch der Mietwohnung durch einen Mäusebefall erheblich beeinträchtigt, dann liegt ein Mangel vor. Mieter haben das Recht, die Beseitigung des Mangels vom Vermieter zu verlangen.
- Wichtigste Voraussetzung ist, dass der Mangel dem Vermieter nachweisbar mitgeteilt wird:
Mangel der Wohnung anzeigen, Rechte sichern - Ungeziefer in Mietwohnung - Beseitigung - Mitteilung an Vermieter.
Besteht eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung der Wohnung, dann ist eine Mietminderung möglich.
Mietminderung wegen Mäusen in Haus oder Wohnung
Ein erheblicher Mangel berechtigt nach § 536 BGB zur Mietminderung. Voraussetzung ist nur, dass der Vermieter von dem Mangel - also dem Mäusebefall - nachweisbar Kenntnis hat.
Musterbrief - Mängel der Wohnung mitteilen.
Sie sollten dann aber nicht einfach eine Mietminderung von der Miete abziehen, denn es ist schwer einschätzbar, wie hoch die Mietminderung sein kann.
- Zahlen Sie die Miete unter Vorbehalt.
- Aufgelaufene Mietminderungsbeträge können Mieter zurückfordern.
Zahlung Miete unter Vorbehalt - Mietminderung später geltend machen.
Mäusebefall - wie hoch ist die Mietminderung?
Es kommt darauf an, wie stark die Beeinträchtigung der Wohnnutzung ist und wie lange sie dauert. Die Richter haben einen weiten Bewertungsspielraum.
In einem Haus in Frankfurt war starker Mäusebefall aufgetreten, der auch lange Zeit anhielt: Neunmal innerhalb von vier Monaten musste der Schädlingsbekämpfer kommen.
Urteil - Mietminderung wegen Mäusen in Höhe von 20 % ist angemessen
Das Amtsgericht Frankfurt/Main entschied durch Urteil vom 12.05.2021 (Az. 33 C 390/21 (93) - es sei von einer erheblichen Belästigung zu Beginn der Maßnahme auszugehen, die Mäuseplage habe auch lange angehalten, sie dürfte aber im Laufe der Zeit unter der Wirkung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen abgenommen haben. Im Ergebnis sei eine durchgehende Minderungsquote von 20 % über die vier Monate angemessen.
Im Haus, in der Wohnung sind Mäuse
Vor allem bei Wohnungen im Erdgeschoss, in der Nähe von Gaststätten oder Orten, an denen Lebensmittel gelagert (produziert) werden, treten Mäuse auf, die durch das Haus laufen, in die Wohnungen kommen. Mäuse gelten als Schädlinge, und sie können Krankheitserreger übertragen.
- Treten Mäuse in erheblichem Maße auf, dann muss ein professioneller Schädlingsbekämpfer tätig werden.
Redaktion
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