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Aufzug defekt, außer Betrieb - Vermieter muss für Reparatur sorgen

Eine Mieterin hatte 1976 eine Wohnung in einem Haus mit Aufzug gemietet. Inzwischen war die Mieterin stark gehbehindert und der Auszug im Haus war ausgefallen - Vermieter müssen in solchen Fällen für eine Reparatur sorgen

Defekter Fahrstuhl - wegen hoher Reparaturkosten wird Aufzug außer Betrieb genommen

Der Vermieter weigerte sich wegen sehr hoher Instandsetzungskosten eine Reparatur machen zu lassen. 

  • Zusätzlich: Der Vermieter nahm den Aufzug einfach außer Betrieb.

Keine Instandsetzung, Reparatur des Fahrstuhls - Mieterin kann Wohnung nicht mehr verlassen

Ohne Aufzug konnte die Mieterin ihre im 4. Stock gelegene Wohnung nicht mehr verlassen.
Der Vermieter wurde mehrfach aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Aufzug wieder zu benutzen ist.

  • Dennoch weigerte sich der Vermieter, den Aufzug instandsetzen zu lassen.

Aufzug kann wegen hoher Reparaturkosten nicht stillgelegt, außer Betrieb genommen werden

Wurde eine Wohnung mit Aufzug im Haus vermietet, dann kann der Vermieter nicht einfach später den kaputten Aufzug stilllegen, weil er die Kosten für die Reparatur sparen möchte.
  • Der Vermieter muss ihn reparieren und wieder in Betrieb nehmen, auch wenn sehr hohe Kosten für die Instandsetzung entstehen.

Vermieter hat Aufzug außer Betrieb genommen, will keine Reparatur durchführen - Urteil

Der Streit landete vor Gericht: Das Amtsgericht München (Az. 425 C 11160/15) entschied:

  • Da die Wohnung mit der Ausstattung eines Fahrstuhls im Haus gemietet worden war, dürfe der Vermieter ihn nicht außer Betrieb nehmen.
  • Der Vermieter müsse für Ersatz bzw. für eine Instandsetzung des Fahrstuhls sorgen.



Redaktion


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