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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Eigenbedarfskündigung kurz nach Abschluss des Mietvertrags
Vor kurzem wurde der Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben und kurze Zeit nach Abschluss des Mietvertrags erfolgt vom Vermieter die Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarfs - eine solche Eigenbedarfskündigung kann unberechtigt sein.
Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf - Mietvertrag wurde vor kurzem geschlossen
Für Vermieter besteht eine Aufklärungspflicht, wenn er schon bei Vertragsabschluss beabsichtigt, bald eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen.
- Verletzt der Vermieter diese Aufklärungspflicht und schließt ohne den Hinweis, dass ein Eigenbedarf möglich ist mit dem Mieter einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, dann kann die Eigenbedarfskündigung schon aus diesem Grund als unberechtigt angesehen werden.
Dies muss immer im konkreten Einzelfall geprüft werden.
Mietvertrag für eine Wohnung besteht seit kurzer Zeit - Eigenbedarfskündigung
Es gibt aber Situationen, in denen für Vermieter ein entstehender Eigenbedarf nicht unbedingt vorhersehbar war.
Dies kann z.B. eintreten, wenn ein naher Famlienangehöriger unvorhersehbar pflegebedürftig wird, für diesen Angehörigen die Wohnung benötigt wird, deshalb die Eigenbedarfskündigung vom Vermieter ausgesprochen wird.
In solchen Fällen wird ein bald nach Vertragsschluss entstehender, begründeter Eigenbedarf des Vermieters von den Gerichten anerkannt.
Es ist natürlich auch nicht ausgeschlossen, dass sich auf der Vermieterseite eine Lebenssituation plötzlich ändert.
- Entscheidend ist, dass die Änderung von Lebensumständen bei Vertragsabschluss für den Vermieter nicht vorhersehbar war.
Kurz nach Abschluss des Mietvertrags - Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf
In einem vom Bundesgerichtshof geprüften Fall hatte der Vermieter knapp drei Monate nach Abschluss des Mietvertrages den Vertrag wegen Eigenbedarfs - Bedarf an einer Familienwohnung für sich und die Lebensgefährtin - gekündigt.
Eigenbedarfskündigung - Mietvertrag kurz zuvor geschlossen, Vermieter hat Informationspflicht
Der BGH bestätigte: Wenn der Vermieter entschlossen ist oder erwägt, die Wohnung demnächst selbst in Gebrauch zu nehmen, muss er von sich aus den Mieter ausdrücklich und klar vor Vertragsabschluss darauf hinweisen.
- Gibt es für Mieter vor Vertragsschluss Anhaltspunkte, dass demnächst Eigenbedarf entstehen könnte, so sollte beim Vermieter nachgefragt werden.
- Es ist durchaus sinnvoll, sich die Antwort möglichst in Gegenwart eines Zeugen oder schriftlich geben zu lassen.
Redaktion
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