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Eigenbedarf vorgetäuscht - Schadenersatz trotz Einigung mit Vermieter?

Was ist bei einem vorgetäuschten Eigenbedarf, wenn eine Einigung (Vergleich) zwischen Mieter und Vermieter über den Auszug aus der Wohnung besteht und sich später ein vorgetäuschter Eigenbedarf herausstellt, ist Schadenersatz vom ehemaligen Vermieter trotzdem möglich?

Vorgetäuschter Eigenbedarf - in welchen Fällen schuldet der Vermieter Schadenersatz?

  • Grundsätzlich gilt:
    Wird ein Mietvertrag wegen Eigenbedarfs gekündigt, und erweist sich dies später als vorgetäuscht, dann schuldet der frühere Vermieter Schadenersatz.
  • Aber gilt dies auch für einen Vergleich, der zwischen Mieter und Vermieter geschlossen wurde und der die Einzelheiten zum Auszug, zur Aufgabe der Wohnung regelt, womöglich sogar eine Zahlung des Vermieters vereinbart wurde?
    Schließlich wurde ein solcher Vergleich ja in der Regel geschlossen, weil man als Mieter von dem vorhandenen Grund für die Eigenbedarfskündigung ausgegangen ist.
  • Es sind daher immer die Umstände jedes Einzelfalls zu prüfen, wenn es um die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen durch den getäuschten Mieter geht. Da es sich um eine schwierige Frage des jeweiligen Einzelfalles handelt, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.

Vergleichsabschluss wegen Eigenbedarf - Schadenersatz wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf

Ob der Mieter durch den Vergleichsabschluss damit auch auf Schadenersatz verzichtet, für den Fall, dass sich später herausstellt, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, hängt von dem Inhalt des Vergleichs ab, und von allen Begleitumständen, die zu dem Vergleich geführt haben.

Vergleich zum Auszug zwischen Mieter und Vermieter wegen Eigenbedarfskündigung

Von dem Grundsatz zur Zahlung eines Schadenersatzes kann es eine Ausnahme geben, wenn Vermieter und Mieter sich darüber einigen,

  • dass das Mietverhältnis zu einem festgelegten Zeitpunkt endet, ein Vergleich über den Auszug geschlossen wurde.

Ein solcher Vergleich ist außergerichtlich oder auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens wegen der Eigenbedarfskündigung möglich.

Eindeutig ist die Angelegenheit dann, wenn etwaige Ansprüche auf Schadenersatz wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf in dem Vergleich ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Vorgetäuschter Eigenbedarf - kann trotz einem Vergleich Schadenersatz gefordert werden?

  • Oft ist es so, dass zu einem Verzicht auf Schadenersatz nichts in dem Vergleich steht.
    Dann sind der Vergleich und die Begleitumstände, die zu der Einigung geführt haben, im Sinne dessen, was gewollt war, auszulegen.
  • Anhaltspunkt für einen Verzicht des Mieters auf Schadenersatz kann sein, dass sich der Vermieter zu einer erheblichen Gegenleistung verpflichtet, z.B. eine beträchtliche Zahlung für die Aufgabe der Wohnung leistet oder auch, wenn die nach dem Mietvertrag eigentlich vom Mieter wirksam geschuldeten Schönheitsreparaturen erlassen wurden, nicht auszuführen waren.
Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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