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Eigenbedarf vorgetäuscht - hoher Schadenersatz vom Vermieter

Ein Vermieter, der wegen Eigenbedarf die Wohnung gekündigt hat, dann aber nicht entsprechend dem in der Kündigung angegebenen Grund die Wohnung nutzt, kann zu einer hohen Schadenersatzzahlung an seinen ehemaligen Mieter verurteilt werden.

Vorgetäuschter Eigenbedarf für Mietwohnung -  Klage der Mieterin auf Schadenersatz

Eine Mieterin zog wegen der Eigenbedarfskündigung aus der Wohnung in eine neue Mietwohnung mit einer höheren Miete. Dann stellte sie fest, dass die Eigentümer der Wohnung nicht in die Wohnung eingezogen waren, reichte deshalb eine Klage gegen ihre ehemaligen Vermieter wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs auf Zahlung von Schadensersatz ein.

Eigenbedarf vorgetäuscht - höhere Mietbelastung und Umzugskosten als Schadenersatz

Die Kosten des Umzugs, die entstandene doppelte Mietbelastung und die Mietdifferenz aus der höheren Miete der neuen Wohnung wurden als Schadenersatz gefordert.  

Anspruch des Mieters auf Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs

Das Amtsgericht Coesfeld bestätigte den Anspruch der Klägerin.
Gemäß § 280 Abs. 1 BGB stehe der ehemaligen Mieterin Schadenersatz zu, weil der für die Eigenbedarfskündigung angegebene Grund nicht bestanden habe. Die Beklagten konnten nicht darlegen, warum der ehemals angegebene Grund für die Kündigung entfallen war. 
Eigenbedarfskündigung, Grund - Vermieter kündigt Mietvertrag, Wohnung

Schadenersatzzahlung wegen vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung vom Vermieter

Das Amtsgericht Coesfeld, Urteil:  Az. 4 C 156/19 vom 01.10.2019 entschied auf:

  • Ersatz des Mietdifferenzschadens für die Dauer von 3,5 Jahren,
  • den Anspruch auf Schadenersatz für die entstandene doppelte Mietbelastung,
  • die Zahlung entstandener Umzugskosten.

Der zu zahlende Schadenersatz betrug mehr als 5.000 Euro.

Das Urteil im Volltext.

Andere Schadenersatzansprüche wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf



Redaktion


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