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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Untervermietung – Zeitpunkt des berechtigten Interesses maßgeblich?
Wenn Sie schon vor Vertragsbeginn bzw. bei Vertragsabschluss wissen, dass Sie eine Untervermietung beabsichtigen, sollten Sie darauf achten, dass eine Untervermietung bereits von Ihrem Vermieter im Mietvertrag erlaubt wird.
Untervermietung - berechtigtes Interesse erforderlich
Mieter haben einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Untervermietung von Teilen der Wohnung erlaubt, § 553 BGB, wenn
- ein berechtigtes Interesse der Mieterseite besteht,
- dieses Interesse nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist,
- die Person, an die untervermietet werden soll, benannt wird,
- dem Vermieter die Untervermietung an diese Person nicht unzumutbar ist.
Wunsch zur Untervermietung schon bei Vertragsbeginn
Wenn also schon zu Beginn, bei Abschluss des Mietvertrages, der Wunsch besteht, Teile der Wohnung unterzuvermieten, sollte die Erlaubnis zur Untervermietung schon in dem schriftlichen Mietvertrag vereinbart werden.
Untermieterlaubnis - Mieter meldet kurz nach Abschluss Mietvertrag sein berechtigtes Interesse
Sie können auch später eine Erlaubnis vom Vermieter verlangen, dann kommt es aber darauf an, dass Ihr berechtigtes Interesse an der Untervermietung erst nach Vertragsabschluss entstanden ist - der Zeitpunkt ist wichtig.
Zu einem Problem könnte es kommen, wenn Mieter bereits kurz nach Abschluss des Mietvertrages die Erlaubnis zur Untervermietung beantragen und der Vermieter deshalb die Genehmigung nicht erteilen will.
Ein solch naher zeitlicher Zusammenhang kann bei Ihrem Vermieter den Verdacht aufkommen lassen, dass Sie von vornherein untervermieten wollten, und er deshalb die Erlaubnis nicht erteilen will.
Zeitpunkt des berechtigten Interesses für Untermieterlaubnis kurz nach Abschluss Mietvertrag
- Trotzdem kann es Gründe geben, die auch kurz nach Abschluss des neuen Mietvertrags für das Vorliegen des berechtigten Interesse des Mieters sprechen, z.B.,
- wenn kurz nach Abschluss des Vertrags die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters sich ändern, der Mieter überraschend seine Arbeit verliert, auf die Untermieterlaubnis angewiesen ist: Untervermieten erlaubt, wenn die Miete zu teuer ist? - Ein Grund kann auch sein, dass man sich ganz kurzfristig entschlossen hat, mit dem Freund / der Freundin zusammenzuziehen.
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