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Untervermietung - die gesamte Wohnung untervermieten

Besteht für Mieter ein Anspruch auf Erlaubnis der Untervermietung, dann können Mieter (Hauptmieter der Wohnung) die Untervermietung für den überwiegenden Teil der Wohnung verlangen, aber in der Regel nicht für die gesamte Wohnung.

Untervermietung - Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters

Entsteht nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse der Mieter an einer Untervermietung, dann kann ein Anspruch bestehen auf die Erlaubnis des Vermieters, § 553 BGB, einen Teil des Wohnraums einem anderen zu überlassen.

Ganze Wohnung untervermieten - das ist nicht ohne weiteres möglich

Voraussetzung ist immer, dass ein Anspruch auf die Untervermietung besteht:
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung 

  • Aber die Untervermietung der gesamten Wohnung kann in der Regel nicht verlangt bzw. muss der Vermieter in der Regel nicht erlauben. Notwendig ist in den meisten Fällen, dass der Hauptmieter zumindest ein Zimmer der Wohnung für sich selbst behält.

Erforderlich ist dann in einem solchen Fall eine eindeutige räumliche Abgrenzung zwischen dem untervermieteten Teil der Wohnung und dem Teil (also z.B. ein Zimmer), der Ihnen noch selbst zusteht.

Einzimmerwohnung komplett untervermieten

Hierzu gibt es unterschiedliche Entscheidungen von Gerichten:

  • Der Vermieter muss nicht zustimmen:
    Untervermietung einer Einzimmerwohnung - Erlaubnis 
  • Der Vermieter kann die Zustimmung nicht verweigern:
    Das Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 26.11.2020 - Az. 25 C 16/20  hat die Untervermietung einer Einzimmerwohnung erlaubt. In diesem Fall war der Mieter auf Veranlassung des Arbeitgebers für ein Jahr ins Ausland versetzt worden. Das Gericht entschied, der Vermieter dürfe in diesem Fall die Erlaubnis nicht verweigern, während der befristeten Abwesenheit der Mieterin die Wohnung unterzuvermieten.

Wohnung komplett untervermieten - Zustimmung des Vermieters

Möglich ist, dass ein Vermieter der zeitweisen Untervermietung einer ganzen Wohnung zustimmt, z.B. wegen eines erforderlichen beruflichen Auslandsaufenthalts, oder einem Austauschsemester bei Studenten, wo das voraussichtliche Ende des Auslandsaufenthalts  schon feststeht.

Zeitweise Untervermietung einer ganzen Wohnung mit Zeitmietvertrag

Eine Möglichkeit für die erlaubte Untervermietung der ganzen Wohnung könnte ein Zeitmietvertrag mit dem Untermieter sein: 
Zeitmietvertrag für Untermieter - Untermietvertrag befristen

  • Als Hauptmieter und Untermieter ist bei einer solchen Untervermietung zu beachten, dass in der Regel ein Mietverhältnis entsteht.

Untervermietung der gesamten Wohnung - rechtliche Anforderungen für den Hauptmieter

Will der Hauptmieter den Vertrag für die ganze Wohnung gegenüber seinem Untermieter später kündigen, dann kann es kompliziert werden.

Der Hauptmieter (Untervermieter) muss, wie bei einem normalem Mietvertrag, ein „berechtigtes Interesse“ (z.B. Eigenbedarf) an der Kündigung nachweisen (§ 573 BGB).
Der Untermieter kann der Kündigung widersprechen und sich auf soziale Gründe für einen Widerspruch berufen.

  • Bevor Sie als Hauptmieter eine ganze Wohnung (mit Erlaubnis Ihres Vermieters) untervermieten, sollten Sie sich zu Ihrem Fall und dem, was Sie beabsichtigen, rechtlich beraten lassen, damit es keine unliebsamen Ãœberraschungen gibt.

Kündigungsfristen für Hauptmieter und Untermieter - Untervermietung einer ganzen Wohnung

Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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