​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Untervermietung von Zimmern, eines Teils der Mietwohnung
In der Regel kann für Mieter der Anspruch auf die Erteilung der Untermieterlaubnis gegen den Vermieter bestehen, wenn die vorgesehene Untervermietung auf einen Teil der Wohnung beschränkt ist.
Anspruch auf die Erteilung einer Untermieterlaubnis
Ideal ist, dass der Mieter, der untervermieten will, noch selbst in der Wohnung wohnt, bzw. die Wohnung nicht vollständig aufgibt und ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat:
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung
In der Regel kein Anspruch auf eine Untermieterlaubnis für die gesamte Wohnung
Es gibt keinen Anspruch auf die vollständige Untervermietung der gesamten Wohnung:
Untervermietung der gesamten Wohnung zulässig?
Ist die Untervermietung einer Einzimmerwohnung möglich?
- Der Anspruch auf die Untervermietung einer Einzimmerwohnung kann bestehen - auch hier gilt: Die Wohnung darf nicht vollständig aufgegeben werden. Die Einzelheiten:
Untervermietung einer Einzimmerwohnung - Gründe für Erlaubnis
Antrag auf eine Untermieterlaubnis als Mieter gut begründen
Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass Hauptmieter ihren Lebensmittelpunkt weiterhin in der Wohnung haben - sie dürfen aber die Wohnung nicht vollständig aufgeben.
Musterbrief - Antrag auf Untermieterlaubnis
Sonderfall - Mieter will aus persönlichen, beruflichen Gründen die Wohnung untervermieten
Es ist nicht so, dass sich Vermieter generell bei Vorliegen wichtiger Gründe auf Seiten des Mieters, nicht auf eine Untervermietung einlassen.
- Ein längerer Auslandsaufenthalt aus beruflichen Gründen stellt nämlich durchaus ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung dar - auch in diesem Fall ist der Anspruch auf die Untervermietung in der Regel auf einen Teil der Wohnung beschränkt, der Hauptmieter sollte weiterhin ein Zimmer bzw. einen Bereich zur Verfügung haben, wo persönliche Sachen lagern oder auch mal eine Übernachtung möglich ist:
Untervermietung – Erlaubnis bei Auslandsaufenthalt
Bitte lesen Sie auch den folgenden Beitrag:
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: