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Untervermietung von Zimmern, eines Teils der Mietwohnung

In der Regel kann für Mieter der Anspruch auf die Erteilung der Untermieterlaubnis gegen den Vermieter bestehen, wenn die vorgesehene Untervermietung auf einen Teil der Wohnung beschränkt ist. 

Anspruch auf die Erteilung einer Untermieterlaubnis 

Die Vorraussetzung ist, dass der Mieter, der untervermieten will, noch selbst in der Wohnung wohnt und ein berechtigtes Interesse hat: 
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung 

Hauptmieter - in der Regel kein Anspruch auf eine Untermieterlaubnis für gesamte Wohnung

Es gibt keinen Anspruch auf die vollständige Untervermietung der gesamten Wohnung: 
Untervermietung der gesamten Wohnung zulässig

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Unsere Ratgeber bieten umfangreiche Informationen zum Thema Untervermietung. Untermieter und Untervermieter finden für die wichtigen Fragen eines Untermietverhältnisses die richtigen Antworten.
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Sonderfall - Mieter will aus persönlichen, beruflichen Gründen die Wohnung untervermieten

Es ist nicht so, dass sich Vermieter generell bei Vorliegen wichtiger Gründe des Mieters, nicht auf eine Untervermietung einlassen. 

Ein längerer Auslandsaufenthalt aus beruflichen Gründen stellt nämlich durchaus ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung dar - auch in diesem Fall ist der Anspruch auf die Untervermietung in der Regel auf einen Teil der Wohnung beschränkt, der Hauptmieter sollte weiterhin mindestens ein Zimmer zur Verfügung haben, wo persönliche Sachen lagern, oder auch mal eine Übernachtung möglich ist:

Untervermietung – Erlaubnis bei Auslandsaufenthalt 

Bitte lesen Sie auch die folgenden Beiträge: 

Antrag auf Untermieterlaubnis als Mieter gut begründen

Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass Hauptmieter ihren Lebensmittelpunkt weiterhin in der Wohnung haben - sie dürfen aber die Wohnung nicht vollständig aufgeben.

    Musterbrief - Antrag auf Untermieterlaubnis



    Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
    10557 Berlin
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