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Untervermietung der Wohnung - arbeiten, leben in anderer Stadt
Sie können die Erlaubnis für eine Untervermietung vom Vermieter auch verlangen, wenn Sie in der Wohnung nicht (mehr) Ihren Lebensmittelpunkt haben und nur noch zeitweise dort wohnen, z.B. in einer anderen Stadt arbeiten:
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung
Mieter haben aber keinen Anspruch auf die Untervermietung einer ganzen Wohnung, sondern nur auf einen Teil der Wohnung:
Untervermietung - darf die gesamte Wohnung untervermietet werden?
Untervermietung – nur von Zimmern, eines Teils der Wohnung
Untermieterlaubnis verlangen, weil man die Woche über in einer anderen Stadt wohnt, arbeitet
Es ist höchstrichterlich entschieden worden, dass ein Mieter, der z.B. in Berlin wohnt, aber in Frankfurt arbeitet, daher dort dann den Lebensmittelpunkt hat, auch ein Recht auf Untervermietung zusteht.
Untervermietung erlaubt, wenn der Hauptmieter nicht mehr in der Wohnung wohnt?
Der zeitweise Aufenthalt des Hauptmieters, die Nutzung eines Teils der Wohnung, muss ggf. vom Hauptmieter nachgewiesen werden können, da es sich sonst um eine unerlaubte Untervermietung handeln könnte, dies zu einem Kündigungsrisiko für die Wohnung führen kann:
Unerlaubte Untervermietung - Kündigung Mietvertrag
- Wesentlich ist, dass dem Mieter, der Teile der Wohnung untervermietet, zumindest ein Zimmer in der Wohnung bleibt, das dann zeitweise für eine eigene Nutzung zur Verfügung steht.
Hinweis
Erforderlich in solchen Fällen der Untervermietung ist eine eindeutige räumliche Abgrenzung zwischen dem untervermieteten Teil der Wohnung und dem Teil, der vom Hauptmieter auch künftig (zeitweise) genutzt wird, denn nur dann besteht ein Anspruch auf Untermieterlaubnis.
- Als Hauptmieter hat man keinen Anspruch auf die Untermieterlaubnis einer ganzen Wohnung!
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