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Untervermietung der Wohnung - arbeiten, leben in anderer Stadt

Mieter können die Erlaubnis für eine Untervermietung vom Vermieter auch verlangen, wenn sie in der Wohnung nicht mehr ihren Lebensmittelpunkt haben, nur noch zeitweise dort wohnen, aber z.B. in einer anderen Stadt arbeiten.

Untermieterlaubnis verlangen, weil man die Woche über in einer anderen Stadt wohnt, arbeitet

Es ist höchstrichterlich entschieden worden, dass einem Mieter, der z.B. in Berlin wohnt, aber in Frankfurt arbeitet, daher dann in Frankfurt den Lebensmittelpunkt hat, auch ein Recht auf Untervermietung zusteht.

Der Anspruch für Mieter, dass die gesamte Wohnung untervermietet wird, besteht nicht

Mieter haben keinen Anspruch auf die Untervermietung einer ganzen Wohnung, sondern nur auf einen Teil der Wohnung:
Untervermietung - darf die gesamte Wohnung untervermietet werden? 

Wesentlich ist, dass dem Mieter, der Teile der Wohnung untervermietet, zumindest ein Zimmer in der Wohnung bleibt, das dann zeitweise für eine eigene Nutzung zur Verfügung steht.
Untervermietung – nur von Zimmern, eines Teils der Wohnung 

Erforderlich in solchen Fällen der Untervermietung ist eine eindeutige räumliche Abgrenzung zwischen dem untervermieteten Teil der Wohnung und dem Teil, der vom Hauptmieter auch künftig, zumindest zeitweise genutzt wird, denn nur dann besteht ein Anspruch auf die Untermieterlaubnis.
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung 

  • Als Hauptmieter hat man keinen Anspruch auf die Untermieterlaubnis für die ganzen Wohnung!

Untervermietung erlaubt, wenn der Hauptmieter nicht mehr in der Wohnung wohnt?

Der zeitweise Aufenthalt des Hauptmieters, seine Nutzung eines Teils der Wohnung, muss ggf. vom Hauptmieter nachgewiesen werden können, da es sich sonst um eine unerlaubte Untervermietung handeln könnte, dies zu einem Kündigungsrisiko für die Wohnung führen kann: 
Unerlaubte Untervermietung - Kündigung Mietvertrag 

Untervermietungserlaubnis wegen Auslandsaufenthalt bekommen

Es kommt vor, dass man als Mieter z.B. einige Zeit beruflich ins Ausland muss, deswegen für diese Zeit eine Untervermietung anstrebt, weil man sich eventuell nicht die Miete leisten kann. Weitere Einzeleheiten:
Untervermietung – Erlaubnis bei Auslandsaufenthalt möglich? 

Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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