Logo

Verweigerung Untervermietung - Klage auf Erlaubnis gegen Vermieter

Das Recht zur Untervermietung eines Teils der Wohnung können Mieter einklagen, wenn der Vermieter die Erlaubnis verweigert, für die Verweigerung der Untermieterlaubnis aber kein Grund besteht. 

Untermieterlaubnis vom Vermieter - nach Scheidung, Trennung ist die Miete zu hoch

Es kommt oft vor, dass nach einer Scheidung, Trennung der in der Wohnung verbleibende Mieter die Miete nicht mehr bezahlen kann, deshalb untervermieten muss, wenn man die Wohnung weiterhin halten will,

Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse, z.B. auch wegen Arbeitslosigkeit, so dass die Miete nicht mehr vollständig bezahlt werden kann, so ist es möglich vom Vermieter zu verlangen, dass die Zustimmung zur Untervermietung für einen Teil der Wohnung erfolgt, da in diesen Fällen ein berechtigtes Interesse für die Erteilung der Untermieterlaubnis vorliegt.
Grund für Untervermietung - Miete für die Wohnung ist zu teuer 

Verweigerung Untervermietung - Klage auf Zustimmung des Vermieters wegen Erlaubnis

Die Mieterin klagte vor dem Amtsgericht München (Az. 422 C 13968/13) auf Zustimmung zur Erlaubnis der Untervermietung.

  • Im Mietvertrag war die Erlaubnis zur Untervermietung ausgeschlossen. 

Erlaubnis Untervermietung - für die Zahlung der Miete reicht das Geld, das Einkommen nicht

Nach Abzug aller Kosten standen der Mieterin nur 530 Euro für den Lebensunterhalt zur Verfügung. 

Daher wollte sie ein Zimmer ihrer Wohnung für 400 Euro monatlich untervermieten. 

Der Vermieter lehnte die Untervermietung ab, hatte dafür aber keine wesentlichen Gründe.

Eine Ãœberbelegung der Wohnung war nicht zu erwarten und auch in der Person des Untermieters gab es keine Gründe, die für eine Verweigerung der Untermieterlaubnis hätten sprechen können.

Mieteinnahmen aus Untervermietung, damit man die Miete der Wohnung zahlen kann

Das Gericht entschied, dass das Interesse der Mieterin, durch Mieteinnahmen aus der Untervermietung eines Zimmers die Miete für ihre Wohnung tragen zu können, berechtigt sei. 

Es sei anzuerkennen, dass die Mieterin in ihrer gewohnten Umgebung weiterhin leben wolle. Daher sei es auch nicht zumutbar, eine preiswertere Wohnung anderswo anzumieten.

  • Der Vermieter musste die Zustimmung zur Untervermietung erteilen.



Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: