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Mieterselbstauskunft - falsche Angabe zum Einkommen, Lohn, Gehalt
Im Rahmen eines Mietvertragsabschlusses fordern die meisten Vermieter von Mietinteressenten eine Selbstauskunft, worin die Mietinteressenten Angaben zu den Einkommensverhältnissen, zu Lohn und Gehalt machen sollen.
Mieterselbstauskunft - Falschangabe zu Lohn und Gehalt, Kündigung der Wohnung als Folge
Kommt es zum Abschluss des Mietvertrages und wurden in der Selbstauskunft Fragen des Vermieters zur Einkommenssituation, zur Höhe des Lohns, des Gehalts unwahr beantwortet, dann kann die nicht wahrheitsgemäße Beantwortung nachträglich zum Problem werden.
- Die falsche Angabe kann eine arglistige Täuschung sein und zur Kündigung der Wohnung führen.
- Die Selbstauskunft ist bei einem abgeschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung meist Vertragsbestandteil.
Unwahre Angaben in der Mieterselbstauskunft für die Anmietung einer Wohnung
Der Vermieter kann den Mietvertragsabschluss wegen arglistiger Täuschung anfechten, und/oder sich bei einer Kündigung des Vertrages auf eine nachweisliche, für den Abschluss des Vertrags, wesentliche Falschangabe in der Selbstauskunft beziehen.
Mieterselbstauskunft - falsche Angaben des Mieters zu Fragen der Bonität, Einkommen
Hätte der Vermieter bei wahrheitsgemäßer Beantwortung einer oder mehrerer wesentlicher Fragen zur Einkommenssituation für seine Einschätzung zur Bonität des Mietinteressenten die Wohnung nicht vermietet, dann kann dies ein Kündigungsgrund sein.
Mieterselbstauskunft - Fragen, Auskünfte über Schufa und Bonität
Falschangabe zur eidesstattlichen Versicherung in der Mieterselbstauskunft
Besonders gefährlich ist, wenn sich der Vermieter getäuscht sieht, weil wahrheitswidrige Angaben über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gemacht wurden.
- Gerichte haben in solchen Fällen bestätigt, dass der Vermieter den Mietvertrag kündigen darf.
Mieterselbstauskunft - falsche Angabe zum Einkommen - Mietvertrag besteht schon länger
Wenn Sie schon länger in der Wohnung wohnen
- und wurde die Miete regelmäßig vollständig und pünktlich bezahlt,
- dann ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass eine nachträglich sich herausstellende falsche Angabe zur Höhe der Einkünfte, eine wesentliche Bedeutung erlangt, es deswegen zur Kündigung des Mietvertrags kommen kann.
- Aber: Eine Sicherheit ist das nicht, dass die Kündigung der Wohnung wegen falscher Angaben zur Einkommenssituation von einem Gericht im Rahmen der Beurteilung des Einzelfalls nicht doch als zulässig bestätigt werden kann.
Nicht alle Fragen in einer Mieterselbstauskunft sind wahrheitsgemäß zu beantworten:
Mieterselbstauskunft - Lügen kann sinnvoll sein
Mieterselbstauskunft für Wohnung - zu beantwortende Fragen
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