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Mieterselbstauskunft für Wohnung - zu beantwortende Fragen

Bei Bewerbung für eine Mietwohnung, werden die Interessenten in aller Regel vom Vermieter bzw. auch von einem beauftragten Makler, nach einer Selbstauskunft gefragt. Wie soll man sich als Interessent verhalten, welche Fragen sind zu beantworten?

Mieterselbstauskunft ist keine Verpflichtung für Wohnungsbewerber

Oft wird Bewerbern für eine Wohnung dazu ein Fragebogen übergeben, wo zahlreiche Fragen zur Person, zur Höhe des Einkommens, Beruf usw. beantwortet werden sollen.

Soll man als Mietinteressent eine Mietselbstauskunft ausfüllen?

Die Mieterselbstauskunft dem potentiellen Vermieter zu übergeben ist keine Verpflichtung.

  • Gibt man aber dem Vermieter keine Selbstauskunft, dann hat man in der Regel keine Chance, den Mietvertrag für die gewünschte Wohnung zu bekommen.

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung im Rahmen der Mieterselbstauskunft

Vermieter können im Rahmen der Selbstauskunft einem Mietinteressenten Fragen stellen, die das Mietverhältnis betreffen,von wesentlichem Interesse für den Vermieter sind.

  • Fragen, die den persönlichen Lebensbereich und nicht das künftige Mietverhältnis betreffen, sind nicht zulässig, daher nicht unbedingt wahrheitsgemäß zu beantworten.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als Bestandteil der Mieterselbstauskunft

Bestandteil der Mieterselbstauskunft ist meist auch die Abgabe einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für Mieter - Textvorlage, Muster
 

Diese Bescheinigung wird in der Regel vom bisherigen Vermieter ausgestellt: 
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – Anspruch auf Ausstellung?  ​​​​​​​

Mieterselbstauskunft für Wohnung - falsche Angaben zu Einkommen, Bonität

Werden hier nachweislich unwahre Auskünfte abgegeben, z.B. zur Höhe des Einkommens:
Mieterselbstauskunft - Höhe des Einkommens - falsche Angaben 

wurde ein Mietvertrag abgeschlossen, dann können für das Mietverhältnis falsche wesentliche Angaben später zu einem Kündigungsrisiko führen - eine

Falsche Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann zur Kündigung für der Wohnung führen

Kündigung wegen falscher Bescheinigung für Abschluss Mietvertrag

Zulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft - welche Angaben darf der Vermieter erwarten?

Beispiele für zulässige Fragen in der Selbstauskunft, die wahrheitsgemäß beantwortet werden sollten:

Fragen zum bisherigen Vermieter in der Mieterselbstauskunft - sind Angaben zu machen?

Der Vermieter darf auch zum bisherigen Mietverhältnis Fragen stellen. Öfter gewünscht und als zulässig gilt:

  • Angaben zum Namen und der Anschrift des bisherigen Vermieters.
  • Auch die Frage, ob die mietvertraglichen Pflichten erfüllt wurden, ist erlaubt.
  • Auch die Frage, warum das jetzige bzw. bisherige Mietverhältnis aufgegeben werden soll bzw. aufgegeben wurde:
    Mieterselbstauskunft - Name, Anschrift bisheriger Vermieter mitteilen,
  • Selbst die Frage nach der Dauer des früheren Mietverhältnisses gilt als zulässig.
Hinweis


Die vorstehend aufgeführten Fragen sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs zulässig, weil sie nicht den Bereich der persönlichen Lebensführung betreffen.

Vermieter wünscht im Rahmen einer Mieterselbstauskunft Kopie von Ausweis oder Pass

Vermieter verlangen im Rahmen der Vertragsanbahnung immer mal gerne gleich eine Ausweiskopie.

  • Zulässig ist das nicht, aber man sollte entscheiden, ob man dem Vermieter trotzdem eine Kopie gibt. Die Chancen, ohne Kopie des Ausweises / Passes die Wohnung zu bekommen, sind sonst gering.

Mieterselbstauskunft - Fragen zur Herkunft, Nationalität des Wohnungsbewerbers

Fragen zur Herkunft, Nationalität bzw. der ethnischen Herkunft des Wohnungsbewerbers in der Selbstauskunft sind nicht zulässig, müssen daher nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Unzulässige Fragen in einer Mieterselbstauskunft für die Anmietung einer Wohnung

Im nachfolgenden Beitrag finden Sie Beispiele und Hinweise für Fragen, die nicht der Wahrheit entsprechend beantwortet werden müssen:
Mieterselbstauskunft für Mietvertragsabschluss - Lügen kann sinnvoll sein


Redaktion


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