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Mieterselbstauskunft für Wohnung - zu beantwortende Fragen
Wenn Sie sich um eine Wohnung bewerben, dann werden Sie in aller Regel vom Vermieter nach einer Selbstauskunft gefragt. Oft Übergibt der Vermieter dem Bewerber dazu einen Fragebogen, wo zahlreiche Fragen zur Person, zur Bonität, zur Höhe des Einkommens usw. beantwortet werden sollen.
Abgabe einer Miterselbstauskunft ist keine Verpflichtung für Wohnungsbewerber
- Die Mieterselbstauskunft ist keine Verpflichtung. Gibt man aber dem Vermieter keine Selbstauskunft, dann hat man in der Regel keine Chance, den Mietvertrag für die gwünschte Wohnung zu bekommen.
- Der Vermieter kann dem Mieter Fragen stellen, die das Mietverhältnis betreffen.
Fragen, die den persönlichen Lebensbereich und nicht das Mietverhältnis betreffen, sind nicht zulässig, daher nicht unbedingt wahrheitsgemäß zu beantworten.
Unzulässige Fragen in einer Mieterselbstauskunft für die Anmietung einer Wohnung
Im nachfolgenden Beitrag finden Sie Beispiele und Hinweise für Fragen, die nicht der Wahrheit entsprechend beantwortet werden müssen:
Mieterselbstauskunft für Mietvertragsabschluss - Lügen kann sinnvoll sein
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung im Rahmen der Mieterselbstauskunft
Bestandteil der Mieterselbstauskunft ist häufig auch die Abgabe einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, die vom bisherigen Vermieter ausgestellt werden soll:
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – Anspruch auf Ausstellung?
- Falsche Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Kündigung wegen falscher Bescheinigung für Abschluss Mietvertrag - Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für Mieter - Textvorlage, Muster
Mieterselbstauskunft für Wohnung - falsche Angaben zu Einkommen, Bonität
Geben Sie hier nachweislich unwahre Auskünfte und bekommen einen Mietvertrag für die Wohnung, dann kann das später zu einem Kündigungsrisiko führen.
Mieterselbstauskunft - Höhe des Einkommens - falsche Angaben
Zulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft
Beispiele für zulässige Fragen in der Selbstauskunft, die wahrheitsgemäß beantwortet werden sollten:
- Zum Familienstand,
- die bisherige Anschrift,
- das Geburtsdatum,
- Beruf,
- Arbeitgeber
(allerdings nicht nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses), - zum monatlichen Einkommen,
Schufa, Selbstauskunft, Bonität - Was darf der Vermieter prüfen, verlangen? - wegen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung,
- wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
- nach Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
- zur Pfändung des Einkommens,
- zur beruflichen Stellung und dem Arbeitgeber,
- wer zieht in die Wohnung /
Personenzahl
- Kündigungsrisiko durch falsche Angabe zu einziehenden Personen, - sind Haustiere vorhanden.
Fragen zum bisherigen Vermieter in der Mieterselbstauskunft - Name und Anschrift nennen
Der Vermieter darf zum bisherigen Mietverhältnis Fragen stellen zu:
- Angaben zum bisherigen Vermieter - Nennung Name und Anschrift.
- Auch die Frage, ob die mietvertraglichen Pflichten erfüllt wurden, ist erlaubt, auch im Zusammenhang mit der Frage, warum Sie Ihr bisheriges Mietverhältnis aufgegeben haben bzw. aufgeben wollen:
Mieterselbstauskunft - Name, Anschrift bisheriger Vermieter mitteilen, - Selbst die Frage nach der Dauer des früheren Mietverhältnisses gilt als zulässig.
Diese Fragen betreffen nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht den Bereich der persönlichen Lebensführung.
Vermieter wünscht im Rahmen einer Mieterselbstauskunft Kopie von Ausweis oder Pass
Vermieter verlangen im Rahmen der Vertragsanbahnung gerne eine Ausweiskopie.
Zulässig ist das nicht, aber man sollte entscheiden, ob man dem Vermieter trotzdem eine Kopie gibt. Die Chancen, den Mietvertrag ohne Kopie des Ausweises / Passes zu bekommen, sind sonst gering.
Fragen zu Rasse, Nationalität oder ethnischen Herkunft des Wohnungsbewerbers in der Selbstauskunft sind nicht zulässig, müssen daher nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Redaktion
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