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Mieterselbstauskunft, falsche Angabe - wer zieht in die Wohnung? 

Mieterselbstauskunft, falsche Angabe des künftigen Mieters bei der Frage: Wie viele Personen ziehen in die Wohnung? Falsche Angaben können zur Kündigung des Mietvertrags führen.

Mieterselbstauskunft - wer zieht in die neue Wohnung?

Werden  in einer Mieterselbstauskunft bei der Frage:

"Wie viele Personen ziehen in die Wohnung?"

falsche Angaben gemacht, oder eine zu geringe Personenzahl angegeben, und erhält der Mietinteressent den Mietvertrag, 

  • so kann durch diese unrichtige Angabe für den künftigen Mieter ein Risiko für die Kündigung des Mietvertrages entstehen. 

Mieterselbstauskunft ist meist Bestandteil eines abgeschlossenen Mietvertrags

Eine Selbstauskunft ist bei einem abgeschlossenen Mietvertrag über eine Mietwohnung meist Vertragsbestandteil und auch eine wichtige Unterlage dafür, wie und auf Grund welcher Angaben ein Mietvertrag zustande gekommen ist.

Selbstauskunft, einziehende Personen - Mietinteressent gibt zu geringe Personenzahl an

Wurde die in die Wohnung einziehende Personenzahl falsch, also zu gering, angegeben, dann kann der Vermieter mit einer Kündigung des Mietvertrags in einer gerichtlichen Auseinandersetzung Erfolg haben. 

  • Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, schon eine Abmahnung erhalten haben, so bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sich schnell rechtlich beraten zu lassen, da es dann ganz konkret auf die Umstände Ihres Falles ankommt.

Ãœberbelegung durch zu viele Personen?

Bei solchen Streitigkeiten kann auch entscheidend sein, ob es durch den Einzug von mehr Personen zu einer Ãœberbelegung der Wohnung kommt. Bei einer Ãœberbelegung kann eine Kündigung des Mietvertrags vom Vermieter leichter durchgesetzt werden.

Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang auch:
Mitbewohner - wer darf ohne Erlaubnis einziehen, für wen Genehmigung? 

Selbstauskunft zu einziehenden Personen - ein Untermieter soll in die neue Wohnung einziehen

Ist die Wohnung vielleicht zu teuer, und soll deshalb ein Untermieter, eine Untermieterin einziehen, dann kann auch das zum Problem werden. Grundsätzlich benötigen Mieter für die Untervermietung die Erlaubnis des Vermieters. 
Untervermietung – Anspruch auf generelle Erlaubnis für Mieter? 


Redaktion


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