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Einzug Familienangehörige beim Mieter - Information des Vermieters
Für den Einzug sehr naher Familienangehöriger in die Mietwohnung brauchen Mieter nicht die Erlaubnis des Vermieters, aber der Vermieter sollte darüber informiert werden. Wer gehört zum Kreis der engen Familienangehörigen? Darüber erhalten Sie Informationen und Hinweise in diesem Beitrag.
Einzug enge Familienangehörige in die Mietwohnung - Information des Vermieters
Vermieter haben das Recht auf Information darüber, wer in der Wohnung lebt.
Das Informationsrecht ergibt sich daraus, dass die Aufnahme von Mitbewohnern die Interessen der anderen Mieter und des Vermieters berühren kann, z.B. wenn die Umlage von Betriebskosten entsprechend der Personenzahl berechnet wird.
Dies bedeutet auch, dass der Vermieter, wenn ihm ein fremder Bewohner auffällt, bei seinem Mieter nachfragen darf, um wen es sich handelt.
Fremder Namen an Briefkasten, Tür, Klingel der Mietwohnung
- Der Vermieter erfährt auf Nachfrage auch über die Meldebehörde (gemäß Meldegesetz), wer in der Wohnung mit Wohnsitz gemeldet ist.
Für die Information des Vermieters über den Einzug sprechen auf Mieterseite oft praktische Gründe - z.B.: Man benötigt weitere Schlüssel für den Mitbewohner.
Aufnahme von Familienangehörigen in die Wohnung - Erlaubnis des Vermieters
Mieter können ohne Erlaubnis des Vermieters nur engste Familienangehörige auf Dauer zu sich in die Wohnung aufnehmen, z.B. Ihren Ehepartner / Ehefrau und ihre Kinder:
Familienmitglieder - wer darf beim Mieter einziehen, wann ist Erlaubnis erforderlich?
- Es darf grundsätzlich nicht zu einer Überbelegung der Wohnung durch die Aufnahme von Angehörigen kommen, denn dann ist ein Einzug nicht möglich:
Ãœberbelegung der Mietwohnung - was bedeutet das eigentlich?
Tipp
Wie ist das, wenn der Freund oder die Freundin einziehen soll:
Freund, Freundin soll einziehen - Erlaubnis vom Vermieter
Einziehen Freundin oder Freund - Vermieter immer informieren
Einzug eines Elternteils zum Mieter in die Wohnung - Erlaubnis vom Vermieter erforderlich?
Was gilt, wenn man als Mieter beabsichtigt, die Eltern oder ein Elternteil bei sich in der Wohnung aufzunehmen, einziehen zu lassen:
Aufnahme der Eltern, Einzug eines Elternteils in die Mietwohnung
Entfernte Familienangehörige in die Mietwohnung aufnehmen, einziehen lassen
Bei entfernten Angehörigen müssen Mieter vor einer längeren Aufnahme (also länger als der erlaubte Zeitraum für einen Besuch) in die Wohnung die Erlaubnis des Vermieters einholen.
Familienangehöriger soll Untermieter werden - Untermieterlaubnis vom Vermieter
- Soll ein Familienangehöriger Untermieter werden, dann ist die Regel, dass hierfür die Erlaubnis des Vermieters einzuholen ist:
Untervermietung – Haben Mieter Anspruch auf eine generelle Erlaubnis?
Wohnungsgeberbescheinigung, Meldebescheinigung für Meldebehörde - Familienangehörige
Egal, ob es sich um nahe oder vom Vermieter für das Einziehen gestattete Familienangehörige handelt - meist werden Familiengehörige nicht Mieter der Wohnung.
- Werden Familienangehörige nicht ebenfalls Mieter der Wohnung (Aufnahme weiterer Mieter in den Mietvertrag), dann ist für die neu hinzukommenden Bewohner der Hauptmieter der Wohnungsgeber.
​​​​​​​Der Hauptmieter (Mieter der Wohnung) muss daher an der Vermieterbescheinigung für die Meldebehörde mitwirken:
Vermieterbescheinigung Meldebehörde - Familienangehörige, Partner
Besuch haben als Mieter - muss längerer Besuch dem Vermieter mitgeteilt werden?
Vorübergehend als Mieter Besuch in die Wohnung aufzunehmen, ist eigentlich immer möglich, und der Vermieter muss darüber nicht informiert werden:
Besucher, Gäste in der Mietwohnung, ist das immer erlaubt?
- Soll der Besucher länger als vier - sechs Wochen bleiben, so sollte geprüft werden, ob sicherheitshalber eine Erlaubnis des Vermieters eingeholt wird bzw. eine Information erfolgt:
Wie lange dürfen Mieter Besuch haben - Erlaubnis des Vermieters - Mehrmonatiger Besuch kann beim Vermieter Fragen aufkommen lassen, die dann zu beantworten sind, da der Vermieter vermuten kann, dass eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung (unerlaubte Untervermietung) vorliegt.
Lesetipps zum Thema
Nicht nur enge Familienangehörige können zum Mieter einziehen:
Pflegeperson – Einzug in die Wohnung des Mieters
Hausangestellte, Aupair soll in die Wohnung des Mieters einziehen
Haushaltsangehörige - wer zählt zum Haushalt des Mieters
​​​​​​​Mitbewohner - wer darf ohne Erlaubnis einziehen, für wen Genehmigung?
Redaktion
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