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Einzug Familienangehörige beim Mieter - Information des Vermieters
Sie wollen einen nahen Familienangehörigen in Ihre Mietwohnung aufnehmen?
Es ist in der Regel sinnvoll den Vermieter darüber zu informieren, denn der Vermieter hat Anspruch darauf zu wissen, wer in der Wohnung wohnt.
Bedeutet, dass der Vermieter, wenn ihm sozusagen ein fremder Bewohner auffällt, bei seinem Mieter nachfragen darf um wen es sich handelt.
Die Information ist auch sinnvoll, wenn Mieter einen längerfristigen Besuch haben:
Besuch haben als Mieter, wie lange erlaubt? Erlaubnis des Vermieters?
Siehe Erläuterung am Ende dieses Beitrags.
Aufnahme von Familienangehörigen in die Wohnung - Erlaubnis des Vermieters
Mieter können nur engste Familienangehörige, Ihren Ehepartner / Ihre Ehefrau und Ihre Kinder auf Dauer in die Wohnung aufnehmen:
Familienmitglieder im Mietrecht - wer darf in die Wohnung einziehen?
Wie ist das, wenn der Freund oder die Freundin einziehen soll:
Freund, Freundin soll einziehen - Erlaubnis vom Vermieter
Einziehen Freundin oder Freund - Vermieter immer informieren
Einzug enge Familienangehörige in die Mietwohnung - Information des Vermieters
Für die Information des Vermieters über den Einzug sprechen auch praktische Gründe - z.B.: Man benötigt weitere Schlüssel.
Erlaubnis für Einzug eines Elternteils zum Mieter in die Wohnung
Was gilt, wenn man als Mieter beabsichtigt, die Eltern oder ein Elternteil bei sich in der Wohnung aufzunehmen, einziehen zu lassen?
Entfernte Familienangehörige in die Mietwohnung aufnehmen, einziehen lassen
Bei entfernteren Angehörigen müssen Sie vor einer längeren Aufnahme (also länger als der erlaubte Zeitraum für einen Besuch) in Ihre Wohnung die Erlaubnis des Vermieters einholen.
- Soll ein Familienangehöriger Untermieter werden, dann ist die Regel, dass hierfür die Erlaubnis des Vermieters einzuholen ist:
Untervermietung – Haben Mieter Anspruch auf eine generelle Erlaubnis? - ​​​​​​​Mitbewohner - wer darf ohne Erlaubnis einziehen, für wen Genehmigung?
Wohnungsgeberbescheinigung für Familienangehörige für Meldebehörde
Egal, ob es sich um nahe oder vom Vermieter für das Einziehen gestattete Familienangehörige handelt - meist werden Familiengehörige nicht Mieter der Wohnung.
- In einem solchen Fall ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber und derjenige muss an der Vermieterbescheinigung für die Meldebehörde mitwirken:
Vermieterbescheinigung Meldebehörde - Familienangehörige, Partner
Besuch als Mieter haben - Muss dem Vermieter das mitgeteilt werden?
Vorübergehend Besuch in die Wohnung aufzunehmen, ist eigentlich immer möglich, und der Vermieter muss darüber nicht informiert werden:
Besucher, Gäste in der Mietwohnung, ist das immer erlaubt?
- Soll der Besucher länger als vier - sechs Wochen bleiben, so sollte geprüft werden, ob sicherheitshalber eine Erlaubnis des Vermieters eingeholt wird bzw. eine Information erfolgt:
Wie lange dürfen Mieter Besuch haben - Erlaubnis des Vermieters - Mehrmonatiger Besuch kann beim Vermieter Fragen aufkommen lassen, die dann zu beantworten wären, da der Vermieter vermuten kann, dass eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung (unerlaubte Untervermietung) vorliegt.
Redaktion
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