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Einzug Familienangehörige beim Mieter - Information des Vermieters

Für den Einzug sehr naher Familienangehöriger in die Mietwohnung brauchen Mieter nicht die Erlaubnis des Vermieters, aber der Vermieter sollte darüber informiert werden. Wer gehört zum Kreis der engen Familienangehörigen? Darüber erhalten Sie Informationen und Hinweise in diesem Beitrag.

Einzug enge Familienangehörige in die Mietwohnung - Information des Vermieters 

Vermieter haben das Recht auf Information darüber, wer in der Wohnung lebt.
Das Informationsrecht ergibt sich daraus, dass die Aufnahme von Mitbewohnern die Interessen der anderen Mieter und des Vermieters berühren kann, z.B. wenn die Umlage von Betriebskosten entsprechend der Personenzahl berechnet wird. 

Hinweis


    Dies bedeutet auch, dass der Vermieter, wenn ihm ein fremder Bewohner auffällt, bei seinem Mieter nachfragen darf, um wen es sich handelt.
    Fremder Namen an Briefkasten, Tür, Klingel der Mietwohnung  

    • Der Vermieter erfährt auf Nachfrage auch über die Meldebehörde (gemäß Meldegesetz), wer in der Wohnung mit Wohnsitz gemeldet ist.  

    Für die Information des Vermieters über den Einzug sprechen auf Mieterseite oft praktische Gründe - z.B.: Man benötigt weitere Schlüssel für den Mitbewohner. 

    Aufnahme von Familienangehörigen in die Wohnung - Erlaubnis des Vermieters

    Mieter können ohne Erlaubnis des Vermieters nur engste Familienangehörige auf Dauer zu sich in die Wohnung aufnehmen, z.B. Ihren Ehepartner / Ehefrau und ihre Kinder: 
    Familienmitglieder - wer darf beim Mieter einziehen, wann ist Erlaubnis erforderlich? 

    Tipp


    Wie ist das, wenn der Freund oder die Freundin einziehen soll:
    Freund, Freundin soll einziehen - Erlaubnis vom Vermieter  

    Einziehen Freundin oder Freund - Vermieter immer informieren 

    Einzug eines Elternteils zum Mieter in die Wohnung - Erlaubnis vom Vermieter erforderlich?

    Was gilt, wenn man als Mieter beabsichtigt, die Eltern oder ein Elternteil bei sich in der Wohnung aufzunehmen, einziehen zu lassen:
    Aufnahme der Eltern, Einzug eines Elternteils in die Mietwohnung  

    Entfernte Familienangehörige in die Mietwohnung aufnehmen, einziehen lassen

    Bei entfernten Angehörigen müssen Mieter vor einer längeren Aufnahme (also länger als der erlaubte Zeitraum für einen Besuch) in die Wohnung die Erlaubnis des Vermieters einholen.

    Familienangehöriger soll Untermieter werden - Untermieterlaubnis vom Vermieter

    Wohnungsgeberbescheinigung, Meldebescheinigung für Meldebehörde - Familienangehörige

    Egal, ob es sich um nahe oder vom Vermieter für das Einziehen gestattete Familienangehörige handelt - meist werden Familiengehörige nicht Mieter der Wohnung

    Besuch haben als Mieter - muss längerer Besuch dem Vermieter mitgeteilt werden?

    Vorübergehend als Mieter Besuch in die Wohnung aufzunehmen, ist eigentlich immer möglich, und der Vermieter muss darüber nicht informiert werden: 
    Besucher, Gäste in der Mietwohnung, ist das immer erlaubt? 


      Redaktion


      Hinweis

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