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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Vermieterbescheinigung Meldebehörde - Familienangehörige, Partner
Mieter und auf Dauer in einer Wohnung lebende Personen müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung mit der neuen Anschrift bei der Meldebehörde, unter Vorlage einer vom Vermieter der Wohnung ausgestellten Wohnungsgeberbestätigung anmelden. Das gilt auch für enge Familiennangehörie, oder für Partner, den Freund, die Freundin.
Vermieterbescheinigung bei Einzug von Familienangehörigen, Einzug von Freund oder Freundin
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist auch bei Einzug von Familienangehörigen, auch für den Freund, die Freundin, erforderlich.
- Aber wer stellt die Vermieterbescheinigung aus?
Für die Anmeldung bei der Meldebehörde ist eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich
Ohne Vermieterbescheinigung (auch als Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnungsgeberbestätigung bezeichnet) ist keine Neuanmeldung am neuen Wohnsitz möglich.
- Die Vorlage eines Mietvertrags (oder eines Untermietvertrags) reicht nicht für die Anmeldung des neuen Wohnsitzes bei der Meldebehörde.
Weitere Einzelheiten:
Vermieterbescheinigung - Abmeldung, Anmeldung neuer Wohnsitz
Die Vermieterbescheinigung für in die Wohnung eingezogene nahe Familienangehörige
Die Vermieterbescheinigung für die Meldebehörde, wenn nahe Familienangehörige beim Mieter einziehen, stellt immer der Hauptmieter der Wohnung aus.
Einzug naher Familienangehöriger zum Mieter in die Mietwohnung
Ziehen nahe Familienangehörige in die Wohnung mit dem Mieter (Hauptmieter) zusammen, dann braucht der Mieter hierfür keine Erlaubnis des Vermieters.
Der Einzug von ganz nahen Familienangehörigen ist keine Untervermietung.
Familienmitglieder - wer darf beim Mieter einziehen, wann Erlaubnis?
Einzug von Familienangehörigen zum Mieter - wann ist Erlaubnis des Vermieters erforderlich?
Es ist zu beachten:
Nicht alle Familienangehörigen dürfen einfach in einer Mietwohnung mit dem Hauptmieter zusammenziehen.
- Für viele Angehörige ist zuvor die Erlaubnis des Vermieters für einen Einzug einzuholen:
Mitbewohner - wer darf ohne Erlaubnis einziehen, für wen Genehmigung? - Wurde die Erlaubnis erteilt, dann ist die Vermieterbescheinigung ebenfalls vom Hauptmieter auszustellen.
Einzug von nahen Familienangehörigen - Bescheinigung für die Meldebehörde
Ziehen nahe Familienangehörige (Ehegatte, Kinder, Eltern) in die Wohnung mit ein, so braucht der Hauptmieter vom Vermieter dafür keine Erlaubnis.
Es ist darauf zu achten, dass durch einen Einzug von Familienangehörigen keine Überbelegung der Wohnung entsteht.
Und: würde eine nicht berechtigte Person einfach in die Wohnung des Hauptmieters einziehen, so kann dies ein Risiko für die Kündigung des Mietvertrags werden:
Mitbewohner einziehen lassen, ohne Erlaubnis des Vermieters
Meldebehörde - Vermieterbescheinigung für Lebenspartner, Freund, Freundin
Ziehen der Partner / die Partnerin (Freund / Freundin) in die Wohnung des Hauptmieters (ohne dass sie als Mitmieter in den Mietvertrag aufgenommen werden),
- dann ist ebenfalls der Hauptmieter der Wohnungsgeber im Verhältnis zur Meldebehörde, hat die Bescheinigung auszustellen.
- Wäre die einziehende Person in einem Nachtrag zum Mietvertrag Mieter geworden, dann wäre der Vermieter / Eigentümer der Wohnungsgeber, müsste die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.
Mitbewohner soll in den Vertrag als Hauptmieter aufgenommen werden
- Der Einzug des Partners (Freund / Freundin) ist vom Vermieter in der Regel zu erlauben:
Lebensgefährte, Freundin, Freund soll in die Mietwohnung einziehen.
Lesetipps
Vorlage - Vermieterbescheinigung für Meldebehörde für Familienangehörige, Freund, Freundin
Hier finden Sie die
Mustervorlage als pdf:
Wohnungsgeberbescheinigung für Familienangehörige, Partner.pdf
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt
gemäß § 19 Bundesmeldegesetz
Hiermit bestätige ich als Hauptmieter
Name und Anschrift des Hauptmieters (Wohnungsgeber)
der Wohnung in
Anschrift und Lage der Wohnung z.B. Vorderhaus, Hinterhaus, Stockwerk, links oder rechts
den Einzug zum ……………………………………………………
(Einzugsdatum)
folgender Person:
Name des einziehenden Familienangehörigen (Partner, Freund, Freundin)
Nennung des Eigentümers der Wohnung
Name des Eigentümers der Wohnung, wenn Eigentümer und Wohnungsgeber nicht identisch sind
Ort, Datum Unterschrift Wohnungsgeber (Hauptmieter)
Redaktion
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