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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Scheinwohnsitz - Scheinanmeldung aus Gefälligkeit in Mietwohnung
Freunde, Bekannte brauchen bzw. wünschen sich durchaus mal eine Meldeadresse, auch wenn derjenige oder diejenige dann gar nicht in der Wohnung wohnen, für die sie die Anmeldung eines Wohnsitzes wünschen.
Wann handelt es sich um eine Scheinanmeldung in einer Wohnung?
- Eine Scheinanmeldung liegt vor, wenn jemandem unter einer Adresse die Anmeldung eines Wohnsitzes ermöglicht wird, ohne dass die betreffende Person dort wohnt.
- Wird jemandem eine solche Anmeldung des Wohnsitzes ermöglicht, dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit für die ein Bußgeld drohen kann.
Scheinwohnsitz - hohes Bußgeld wegen Scheinanmeldung
Ein Scheinwohnsitz ist nach dem Meldegesetz verboten. Für Scheinanmeldungen können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen -
§ 54 Bundesmeldegesetz.
Untermieter brauchen bei Einzug vom Hauptmieter eine Vermieterbescheinigung
Ein mit Erlaubnis des Vermieters einziehender Untermieter muss eine Vermieterbescheinigung bei der Meldebehörde / Einwohnermeldeamt zur Anmeldung des Wohnsitzes vorlegen, die der Mieter (Hauptmieter) der Wohnung ausstellt.
Lesen Sie hierzu den nachstehenden Artikel und nutzen Sie die Mustervorlage:
Vermieterbescheinigung für Untermieter ausstellen - Wohnsitz anmelden
Einzug eines nahen Familienangehörigen beim Mieter - Ausstellung der Vermieterbescheinigung
Handelt es sich um nahe Familienangehörige, für die für den Einzug keine Erlaubnis des Vermieters erforderlich ist, so stellt auch der Hauptmieter die Vermieterbescheinigung aus:
Vermieterbescheinigung Meldebehörde - Familienangehörige, Partner
Der Vermieter sollte über den Einzug informiert werden:
Einzug Familienangehörige beim Mieter - Information des Vermieters
Untermieter, Mitbewohner haben keine Abmeldung des früheren Wohnsitzes vorgenommen
Es kommt immer mal wieder Post für den ausgezogenen Untermieter, für einen ehemaligen in der Wohnung gemeldeten Mitbewohner? Dies kann ein Hinweis sein, dass die Abmeldung des Wohnsitzes nicht erfolgt ist.
Auch wenn die Abmeldung (seit 01.11.2016) im Zuge der Anmeldung des neuen Wohnsitzes in Deutschland eigentlich vorgenommen werden muss, sollten Sie ggf. vorsichtig sein. Es kann durchaus sein, dass sich der bisherige Untermieter bzw. Mitbewohner mit keinem neuen Wohnsitz in Deutschland angemeldet hat, daher keine Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes erfolgt ist
- es kann auch sein, das der bisherige Mitbewohner ins Ausland verzogen ist, die Abmeldung des Wohnsitzes daher persönlich vorzunehmen war, aber nicht erfolgte.
- Sind die Personen für Sie nicht (mehr) erreichbar, dann sollten Sie als Hauptmieter zur Vermeidung von Problemen eine persönlich unterschriebene Auszugsmitteilung gegenüber der Meldebehörde abgeben.
Abmeldung Wohnsitz für ehemaligen Untermieter - Auszugsmitteilung an die Meldebehörde
Für die Abmeldung eines Wohnsitzes für ehemalige Mitbewohner, kann unser Musterbrief für die Meldebehörde verwendet werden:
Wohnsitz aus Gefälligkeit wegen Schulbesuch oder KITA-Platz für Kinder
Weil sich Eltern eines Kindes eine bestimmte Schule in einem anderen Einzugsgebiet wünschen, oder eine bestimmte KITA, hat man bzw. wird öfter einfach der Wohnsitz verlegt, damit die KITA oder eine andere Schule ermöglicht wird, es erfolgt eine Wohnsitzanmeldung bei Freunden, Verwandten etc.
- Auch solche Anmeldungen können mit Bußgeldern bestraft werden.
Unerlaubte Untervermietung, Scheinwohnsitz - Risiken, die vermieden werden sollten
Vermietern ist es erlaubt über die Meldebehörde abzufragen, welche Personen in der Wohnung gemeldet sind.
Die entsprechenden Auskünfte werden Eigentümern vom Einwohnermeldeamt erteilt.
Stellt der Vermieter fest, dass entgegen des Mietvertrags in der Wohnung auch noch andere Personen gemeldet sind, so kann dies auf eine unerlaubte Untervermietung hinweisen.
- Der Vermieter ist berechtigt, Auskunft zu fremden in der Wohnung gemeldeten Personen von seinem Mieter verlangen und zu bekommen.
Handelt es sich um eine nicht erlaubte Untervermietung (unerlaubte Gebrauchsüberlassung) dann kann eine Abmahnung vom Vermieter erfolgen und es kann ein Kündigungsrisiko für den Mietvertrag entstehen.
Unerlaubte Untervermietung - Kündigung der Wohnung durch Vermieter
Redaktion
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