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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Musterbrief Meldebehörde - Abmeldung Mitbewohner, Untermieter
Seit dem 1.11.2015 können Vermieter bzw. Eigentümer einer Wohnung von der Meldebehörde erfahren, welche Personen in ihrer Wohnung gemeldet sind. Das Meldegesetz gibt Vermietern diesen Auskunftsanspruch.
Vermieter können bei der Meldebehörde fragen, wer in der Wohnung gemeldet ist
Vermieter können so auf einfache Art und Weise in Erfahrung bringen, ob neben den im Mietvertrag aufgeführten Mietern weitere Personen in einer Wohnung gemeldet sind. Dies ist ein Hinweis dafür, dass möglicherweise weitere Personen in der Wohnung wohnen.
- Sind weitere Personen in einer Wohnung mit Wohnsitz gemeldet, so kann der Vermieter dies als eine unerlaubte Untervermietung werten, wenn keine Erlaubnis zur Untervermietung erteilt wurde.
Vermieter verlangt vom Mieter Auskunft über in der Wohnung mit Wohnsitz gemeldete Person
Der Vermieter kann von seinem Mieter Auskunft darüber verlangen, ob eine in der Wohnung gemeldete Person in der Wohnung wohnt -
- handelt es sich um eine unerlaubte Untervermietung, dann berechtigt dies den Vermieter zur Abmahnung und dies kann sogar zur Kündigung der Wohnung führen.
Unerlaubte Untervermietung Wohnung - Kündigung Mietvertrag
Abmeldung einer ehemals in der Wohnung mit Wohnsitz gemeldeten Person
Kommt hin und wieder Post für einen ehemaligen Mitbewohner, so kann das ein Hinweis dafür sein, dass diese Person eventuell noch immer unter der früheren Anschrift mit Wohnsitz gemeldet ist.
Auszugsmitteilung an die Meldestelle senden, Wohnsitz für ehemalige Bewohner abmelden
Zur Vermeidung von Schwierigkeiten sollte man sich gut überlegen, ob man an die Meldebehörde - auch für schon länger ausgezogene Mitbewohner (Untermieter) - vorsorglich eine Auszugsmitteilung sendet, und so die Wohnsitzabmeldung für ehemalige Mitbewohner vornimmt.
Mieter hat gegenüber der Meldebehörde die Anmeldung des Wohnsitzes ermöglicht
Weiterhin kommt aus Gründen einer Gefälligkeit die Gewährung eines Scheinwohnsitzes in Frage.
Dies führt dann in der Regel zu Schwierigkeiten mit dem Vermieter und der Meldebehörde:
- Wer anderen einen Scheinwohnsitz gewährt (hat), kann mit einem hohen Bußgeld durch die Meldebehörde bestraft werden:
Scheinwohnsitz - Wohnsitz aus Gefälligkeit, Scheinanmeldung
Musterbrief für Meldebehörde - ehemalige Mitbewohner, Untermieter abmelden
Der nachstehende Musterbrief steht zu Ihrer freien Verfügung.
Sie können gerne die pdf. mit dem Text des Schreibens für Ihre Unterlagen herunterladen:
Auszugsmitteilung an die Meldebehörde.pdf
Musterbriefe, Mustervorlagen, Tabellen, Checklisten für Mieter
... Absender
... Anschrift der Meldebehörde
... (Ort), den... (Datum)
Auszugsmitteilung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bestimmungen der Meldevorschriften veranlassen mich / uns dem Einwohnermeldeamt vorsorglich eine Auszugsmitteilung zu übersenden.
Es ist nicht klar, ob mein / unser ehemaliger Mitbewohner seinen damaligen Wohnsitz abgemeldet hat oder immer noch bei mir / uns mit Wohnsitz gemeldet ist.
Die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgte unter meiner / unserer Anschrift.
Ich / Wir teile(n) Ihnen deshalb mit, dass Herr/ Frau ... (Vorname, Name und Geburtsdatum → wenn vorhanden)
seit ... (Datum o. Monat und Jahr) nicht mehr bei mir/uns wohnt.
Eine neue Adresse oder telefonische Kontaktdaten von Herrn / Frau ... sind mir / uns nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift(en)
(ehemalige Wohnungsgeber / Hauptmieter)
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