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Kündigung der Wohnung durch Vermieter - was können Mieter tun?

Was man als Mieter gegen eine Kündigung der Wohnung durch den Vermieter tun kann, welches Vorgehen möglich ist, richtet sich danach, um was für eine Art der Kündigung es sich handelt, aus welchem Grund die Kündigung erfolgte. 

Ordentliche Kündigung der Mietwohnung durch Vermieter - Rechte des Mieters

Geht es um eine "normale" Kündigung, also eine ordentliche fristgemäße Kündigung? Auch die Eigenbedarfskündigung ist eine ordentliche Kündigung:
Eigenbedarfskündigung - welche Rechte haben Mieter, was tun? 

Vermieter hat ordentliche Kündigung geschickt - Mieter können Widerspruch einlegen

Mieter haben grundsätzlich die Möglichkeit, der ordentlichen Kündigung schriftlich zu widersprechen:
Ordentliche Kündigung Mietvertrag - als Mieter Widerspruch einlegen

Widerspruch gegen ordentliche Kündigung der Wohnung aus Härtegründen 

Bedeutet die Kündigung für Sie, die Familie oder einen Haushaltsangehörigen eine unzumutbare Härte, dann kann aus solchen Gründen der Kündigung widersprochen werden und es kann der Anspruch auf Fortsetzung des Mietvertrags bestehen.
Sozialklausel - Kündigung Mietvertrag, Widerspruch soziale Gründe

Außerordentliche Kündigung des Wohnungsmietvertrags mit gesetzlicher Frist

Oder hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt, also eine Kündigung, eine außerordentliche Kündigung aus besonderen Gründen.

Auch in einem solchen Fall kann der Widerspruch sinnvoll sein und Mieter können ihre Gegeninteressen vorbringen, auch dies sollten Sie schriftlich tun.

Außerordentliche Kündigung der Wohnung wegen Vertragsverletzung durch Mieter

Erfolgt die Kündigung des Vermieters mit der Begründung, dass die vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt wurden, dann kann es sich um eine fristlose Kündigung handeln, auch wenn der Vermieter Ihnen noch eine Frist zur Rückgabe der Wohnung einräumt.
Schwere Verletzung des Mietvertrags - Vermieter kündigt fristlos.

Wird gekündigt wegen einer angeblichen schweren Vertragsverletzung, dann kann es Sinn machen, eine schriftliche Gegendarstellung an den Vermieter zu senden - dies sollte immer mit anwaltlicher Unterstützung erfolgen.

Außerordentliche Kündigung der Wohnung wegen Mietschulden

Bei einer Kündigung wegen Mietschulden führt ein Widerspruch gegen eine solche außerordentliche Kündigung rechtlich nicht unmittelbar weiter.

Wird fristlos gekündigt wegen Mietrückständen, dann kommt in Betracht, den behaupteten Mietrückstand zu bezahlen. Dadurch kann die fristlose Kündigung unwirksam werden. Ein Problem dabei ist, dass eine gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung durch die Zahlung der Mietschulden nicht unwirksam wird.
​​​​​​​Mietschulden - Fristlose und fristgemäße Kündigung durch Vermieter.

Kündigung der Wohnung - Vermieter erhebt Räumungsklage

Wenn Sie eine Kündigung oder gar eine Räumungsklage erhalten, sollten Sie sofort fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.

  • Versäumen Sie eine Ihne gesetzte Frist, so kann das dazu führen, dass das Mietverhältnis nicht mehr zu retten ist.

Hat der Vermieter schon Räumungsklage erhoben, müssen Sie sich in dem Prozess rechtzeitig und zielgenau verteidigen - ohne anwaltliche Hilfe geht das in der Regel nicht.

Vermieter hat Kündigung für Wohnung ausgesprochen - Feststellungsklage gegen Kündigung

Unter Umständen macht es Sinn, dass betroffene Mieter beim Gericht eine Feststellungsklage einleiten: Das Gericht stellt dann fest, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist, oder auch, zu welchem Zeitpunkt der Mietvertrag durch die Kündigung beendet wird.

Kündigung der Wohnung durch Vermieter muss formellen Anforderungen entsprechen

Prüfen Sie sofort nach Erhalt der Kündigung, ob diese überhaupt die formellen Anforderungen erfüllt - eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und dem / den Mietern zugehen:
Kündigung der Wohnung durch Vermieter muss jedem Mieter zugehen.

Kündigung der Wohnung erfolgt durch Anwalt, Hausverwaltung - Vollmacht des Vermieters

Wurde die Kündigung, z.B. von einer Hausverwaltung oder auch von einer sonstigen anderen Person, oder auch von einem Anwalt ausgesprochen, dann muss eine Originalvollmacht des Vermieters dem Kündigungsschreiben beigefügt sein. Fehlt die Vollmacht, dann sollte unverzüglich die Vollmachtsrüge erhoben werden:
Vollmachtsrüge - Vollmachtsmangel unverzüglich rügen, mitteilen 



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